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Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
Organisator:
--- Zitat von: Garvield am 09.02.2021 15:31 ---Hilft für die Praxis halt nicht wirklich weiter. Während man keinerlei Kündigungsschutz geniesst wird kein Mensch klagen gegen sowas. Weiterhin ist halt eben von einem Beweisbarkeitsproblem auszugehen. Wer wann wo wie was gesagt hat, naja. Ich glaube kaum dass sich jemand diesen Aufwand macht. Eher sucht man sich einen neuen Job. Wer will fenn nach sechs Monaten genau sagen, wer wieviele Stunden tatsächlich mündlich angeordnet wurden, wenn man dann plötzlich sagt: So.... morgen bleib ich dann mal daheim Stunden abbauen. Weshalb tut man sich so schwer, die Sache einfach durch schriftliches Anordnungen klar zu regeln!?
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In der Praxis kann nur helfen, auf die Rechtslage hinzuweisen. Wenn man darauf verzichtet aus Angst gekündigt zu werden muss man mit den Konsequenzen leben.
Wenn mir ein Arbeitgeber kündigt, nur weil ich auf angemessene Weise auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben hinweise, dann ists nicht der richtige Arbeitgeber für mich und würde es auch sicher nicht nach sechs Monaten werden. Wer alles mit sich machen lässt ist eh ausgeliefert - Kündigungsschutz hin oder her.
Und die Beweisbarkeit kann man leicht sicherstellen. Man nimmt einen Kollegen oder eine dritte Person dazu, wenn der Chef etwas anordnet; bittet den Chef das kurz per E-Mail zu bestätigen usw...
--- Zitat von: Garvield am 09.02.2021 15:31 ---Weshalb tut man sich so schwer, die Sache einfach durch schriftliches Anordnungen klar zu regeln!?
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Ganz einfach - weil die Person damit durchkommt.
Spid:
Welcher AN des öD würde denn vor Gericht eine strafbewehrte Falschaussage machen, um seinem AG ein paar Euro Überstundenzuschläge zu sparen? Wenn es zum Schwur kommt, ergibt sich die Beweisbarkeit vor Gericht leicht durch die Vereinnahmung des Anordnenden als Zeugen.
Organisator:
--- Zitat von: Spid am 09.02.2021 15:53 ---Welcher AN des öD würde denn vor Gericht eine strafbewehrte Falschaussage machen, um seinem AG ein paar Euro Überstundenzuschläge zu sparen? Wenn es zum Schwur kommt, ergibt sich die Beweisbarkeit vor Gericht leicht durch die Vereinnahmung des Anordnenden als Zeugen.
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Für mich liest sich der Sachverhalt so, als wäre der "Chef" nicht berechtigt Überstunden anzuordnen. Im Falle einer korrekten Aussage würde er sich auch noch wegen Überschreiten seiner Kompetenzen angreifbar machen. Ich sehe da schon eine Tendenz zur Falschaussage oder Erinnerungslücken....
Spid:
Derlei läßt sich der Sachverhaltsschilderung nicht entnehmen. Davon ab bedarf es im konkreten Fall nicht einmal einer Aussage des Anordnenden, da der AG angesichts des geschilderten Sachverhalts nur dann keine positive Kenntnis von der Leistung der zusätzlichen Arbeitsstunden des TE haben kann, wenn ein dem AG zuzurechnendes Organisationsverlangen vorläge, und somit eine konkludente Anordnung anzunehmen ist, die der AG angesichts der Umstände tatsächlicher Art nicht mittels einer dahingehenden Einrede der mißbräuchlichen Nutzung einer eingeräumten Flexibilisierung der Arbeitszeit und eines dazu evtl. eingerichteten Arbeitszeitkontos entkräften kann, da der TE ja nicht einfach in seinem Büro länger gearbeitet hat, sondern seine zusätzlichen Arbeitsstunden in gänzlich anderer Tätigkeit an einem anderen Ort erbracht hat.
Habibib:
Hallo,
was empfehlt ihr, wenn man nicht sofort auf Konfrontation gehen möchte mit dem Arbeitgeber? Bei uns haben viele Leute gekündigt während der Corona Pandemie und die Arbeit wird nun von 2 statt 6 Leuten bewerkstelligt. Wenn man neu ist und erstmal Vollgas geben will und auch nicht negativ aufstoßen will, wie lange darf man zB 10 Überstunden (bei Vollzeitvertrag von 39 Wochenstunden) machen? Inkl. Wochenendarbeit und Feiertagsarbeit. Wann kann man das ganze wieder abbauen, was aufs Zeitkonto läuft? Genaue Anweisungen gab es bei uns nicht, da wir ein superkleines Team sind. Mit Kids und Family ist das alles schwer und man möchte ja auch privat wieder mehr Zeit verbringen.
Grüße
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