Autor Thema: Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden  (Read 14994 times)

Tryer

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #90 am: 12.02.2021 10:17 »
@Tryer: Die Existenz eines ganzen Gerichtszweigs für arbeitsrechtliche Streitigkeiten sowie ober- und oberstgerichtliche Rechtsprechung in einer Vielzahl von Fällen, die den Diskussionsgegenstand betreffen, spricht sehr deutlich gegen eine Verallgemeinbarkeit Deiner anekdotischen Alltagserfahrungen.

Wie gesagt, ich regel Dinge lieber pragmatisch einfach und meine Erfahrung zeigt - es funktioniert. Ich musste noch nie vor Gericht ziehen und werde es wohl auch künftig vermeiden können. Danke trotzdem für die Info.

Ich sags nochmal, wenn ich in einer Behörde arbeite mit 100 Leuten oder gar weniger und mit meinem Chef täglich zu tun habe, dann arbeitet es sich nach einer Klage dort nicht mehr schön. Das bedeutet, ich würde mir dann mit Tag der Entscheidung zu klagen auch zeitgleich einen anderen Arbeitgeber suchen. Das Vertrauen dürfte dann dahin sein. Wenn man so weit gehen muss, dann ist man entweder völlig unfähig zur einfachen face to face Kommunikation und weiß sich nicht anders zu helfen oder das Arbeitsverhältnis ist dermaßen zerstritten, dass ein Plan B sowieso unumgänglich ist. Mangelhafte Kommunikation ist leider ein Top Thema unserer Zeit. Daher landet ja auch alles vor Gericht. Und jene sind überlastet.


Spid

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #91 am: 12.02.2021 10:22 »
Wir als PR+Diensstelle haben bspw. während Corona die Zeitkappung  für Mehrarbeit nach DV einfach aufgehoben und den Abbau der Üstd bspw für den kommunalen Ordnungsdienst um 1,5 Jahre verlängert. Ein Rundschreiben der BMin "ÜStd gelten hiermit als angeordnet" und gut ist.

Ist denn für die Beschäftigten des Ordnungsdienstes ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD eingerichtet?

Tryer

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #92 am: 12.02.2021 10:22 »
Wir als PR+Diensstelle haben bspw. während Corona die Zeitkappung  für Mehrarbeit nach DV einfach aufgehoben und den Abbau der Üstd bspw für den kommunalen Ordnungsdienst um 1,5 Jahre verlängert. Ein Rundschreiben der BMin "ÜStd gelten hiermit als angeordnet" und gut ist.

Ist denn für die Beschäftigten des Ordnungsdienstes ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD eingerichtet?

Besteht deine Welt auch aus etwas Lebenserfahrung oder nur aus Paragraphen?

Spid

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #93 am: 12.02.2021 10:28 »
Maßgeblich für Rechtsfragen ist nunmal das Recht. Wem das nicht paßt, der kann ja irgendwo hinziehen, wo die Verbindlichkeit von Rechtsnormen einer gewissen Beliebigkeit unterworfen ist, Transnistrien, Belize oder Nigeria wären da wohl mögliche Ziele.

Kaiser80

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #94 am: 12.02.2021 10:36 »
Wir als PR+Diensstelle haben bspw. während Corona die Zeitkappung  für Mehrarbeit nach DV einfach aufgehoben und den Abbau der Üstd bspw für den kommunalen Ordnungsdienst um 1,5 Jahre verlängert. Ein Rundschreiben der BMin "ÜStd gelten hiermit als angeordnet" und gut ist.

Ist denn für die Beschäftigten des Ordnungsdienstes ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD eingerichtet?

Ja, aber kein für den Bereich gesondertes. Die wollen natürlich auch keine Auszahlung, bekommen ein fakturierte Zeitgutschrift und "sollen" die Mehr- und/oder Überstunden (Stand31.12.20) bis 30.06.22 im Benehmen mit dem FBL/Diensstelle abbauen

Tryer

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #95 am: 12.02.2021 10:39 »
Maßgeblich für Rechtsfragen ist nunmal das Recht. Wem das nicht paßt, der kann ja irgendwo hinziehen, wo die Verbindlichkeit von Rechtsnormen einer gewissen Beliebigkeit unterworfen ist, Transnistrien, Belize oder Nigeria wären da wohl mögliche Ziele.

Oje, klingt nach Berufsquerulant. Mit solchen Leuten ist selten gut Kirschen essen, will eigentlich niemand in seiner Abteilung haben. Hoffe du bist selbständig oder hast ein Einzelbüro.

Spid

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« Antwort #96 am: 12.02.2021 10:42 »
Ja, ein schickes Eckbüro mit privatem Waschraum und Vorzimmer, von dem aus ich einen großen Zuwendungsempfänger des Bundes leite.

Spid

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« Antwort #97 am: 12.02.2021 10:44 »
Wir als PR+Diensstelle haben bspw. während Corona die Zeitkappung  für Mehrarbeit nach DV einfach aufgehoben und den Abbau der Üstd bspw für den kommunalen Ordnungsdienst um 1,5 Jahre verlängert. Ein Rundschreiben der BMin "ÜStd gelten hiermit als angeordnet" und gut ist.

Ist denn für die Beschäftigten des Ordnungsdienstes ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD eingerichtet?

Ja, aber kein für den Bereich gesondertes. Die wollen natürlich auch keine Auszahlung, bekommen ein fakturierte Zeitgutschrift und "sollen" die Mehr- und/oder Überstunden (Stand31.12.20) bis 30.06.22 im Benehmen mit dem FBL/Diensstelle abbauen

Maßgeblich ist ja nur ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD für die betroffenen Beschäftigten, da ansonsten im Geltungsbereich des BT-V die getroffene Vereinbarung unwirksam wäre. Oft sind ja nur Gleitzeitkonten eingerichtet, die eine entsprechende Privilegierung nicht genießen.

Wdd3

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #98 am: 12.02.2021 11:30 »
Ja, ein schickes Eckbüro mit privatem Waschraum und Vorzimmer, von dem aus ich einen großen Zuwendungsempfänger des Bundes leite.

DZT?

Tryer

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #99 am: 12.02.2021 11:33 »
Ja, ein schickes Eckbüro mit privatem Waschraum und Vorzimmer, von dem aus ich einen großen Zuwendungsempfänger des Bundes leite.

Glaub ich dir nicht. Mitarbeiter führt man übers Wort und nicht über Sanktionen und Paragraphen und drohende Gerichtsverfahren.

Spid

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« Antwort #100 am: 12.02.2021 11:35 »
Welche Relevanz sollte das haben?

Tryer

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #101 am: 12.02.2021 11:39 »
Welche Relevanz sollte das haben?

Wenn bei dir stets der erste Schritt ist, ein Gerichtsverfahren anzustreben, statt mit gesundem Menschenverstand das Gespräch zu führen, steckt dahinter entweder eine große Angst, nicht ernst genommen zu werden, oder du kannst nicht erfolgreich sachlich kommunizieren. Anders erkläre ich es mir nicht. Bei mir war immer der erste Schritt das Gespräch und der zweite Schritt war die schriftliche Vereinbarung. Gerichtsverfahren anzustreben wegen Dingen, die auf Ebene von Überstunden liegen, liegen mir sowas von fern. Ich bewege mich im akademischen Umfeld, da löst man Schwierigkeiten durch Worte und nicht über Rechtsanwälte. Diesen letzten Schritt, der ohnehin zum verknorzten Verhältnis führt, würde ich nur dann raten, wenn man den Arbeitgeber ohnehin verlässt oder ungerechtfertig existenzbedrohend gekündigt wurde oder das Arbeitszeugnis ungerechtfertigt ausfällt - kurz gesagt: Wenn das Arbeitsverhältnis sowieso vorbei ist.

Ich bin ein lösungsorientierter Mensch, kenne allerdings leider genug problemorientierte Menschen. Offenbar bevorzugt das die Mehrheit im ÖD.

Wdd3

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #102 am: 12.02.2021 11:41 »
Wenn du die Beiträge in diesem Forum verfolgt hast solltest du wissen das Spid den Rechtsweg als einzigen Schritt empfiehlt. ;D

Tryer

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #103 am: 12.02.2021 11:44 »
Wenn du die Beiträge in diesem Forum verfolgt hast solltest du wissen das Spid den Rechtsweg als einzigen Schritt empfiehlt. ;D

Eben.

Und ich empfehle die Kommunikation als ersten Schritt, die Schriftform als zweiten und der Rechtsweg als letzten Schritt, und ich selbst weiß aus meiner Erfahrung, dass dieser Weg nicht nötig ist. Ich kann nur für mich sprechen und weiß, ich bin qualifiziert und kann mir recht schnell einen neuen Job suchen, wenn mein Arbeitgeber meint, es übertreiben zu müssen. Da meine Arbeitgeber das bislang auch alle wussten, haben sie es nicht übertrieben. So einfach ist es. Ein Gerichtsverfahren ist und bleibt für mich der letzte Schritt oder um juristisch zu bleiben ultima ratio.

Ich bin der Meinung, dass man vieles über anständige sachliche Kommunikation lösen kann. 

Spid

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #104 am: 12.02.2021 11:46 »
Deine persönliche Präferenzordnung ist völlig unbeachtlich. Du hast möglicherweise eine falsche Vorstellung von Gerichtsverfahren, denn gerade dort werden Angelegenheiten durch Worte geklärt - übrigens von Akademikern. AG im öD sind keine natürlichen Personen und haben somit auch keinerlei persönliches Verhältnis zum AN. Sollte das Personal des AG durch eine Rechtsstreitigkeit das Arbeitsverhältnis belastet sehen, so handelt es sich offenkundig um charakterschwache Personen, die nicht auf dem Boden unserer Rechtsordnung stehen - mithin also ein klarer Fehler in der Personalauswahl.