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Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
Tryer:
--- Zitat von: Spid am 12.02.2021 10:12 ---@Tryer: Die Existenz eines ganzen Gerichtszweigs für arbeitsrechtliche Streitigkeiten sowie ober- und oberstgerichtliche Rechtsprechung in einer Vielzahl von Fällen, die den Diskussionsgegenstand betreffen, spricht sehr deutlich gegen eine Verallgemeinbarkeit Deiner anekdotischen Alltagserfahrungen.
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Wie gesagt, ich regel Dinge lieber pragmatisch einfach und meine Erfahrung zeigt - es funktioniert. Ich musste noch nie vor Gericht ziehen und werde es wohl auch künftig vermeiden können. Danke trotzdem für die Info.
Ich sags nochmal, wenn ich in einer Behörde arbeite mit 100 Leuten oder gar weniger und mit meinem Chef täglich zu tun habe, dann arbeitet es sich nach einer Klage dort nicht mehr schön. Das bedeutet, ich würde mir dann mit Tag der Entscheidung zu klagen auch zeitgleich einen anderen Arbeitgeber suchen. Das Vertrauen dürfte dann dahin sein. Wenn man so weit gehen muss, dann ist man entweder völlig unfähig zur einfachen face to face Kommunikation und weiß sich nicht anders zu helfen oder das Arbeitsverhältnis ist dermaßen zerstritten, dass ein Plan B sowieso unumgänglich ist. Mangelhafte Kommunikation ist leider ein Top Thema unserer Zeit. Daher landet ja auch alles vor Gericht. Und jene sind überlastet.
Spid:
--- Zitat von: Kaiser80 am 12.02.2021 10:11 ---Wir als PR+Diensstelle haben bspw. während Corona die Zeitkappung für Mehrarbeit nach DV einfach aufgehoben und den Abbau der Üstd bspw für den kommunalen Ordnungsdienst um 1,5 Jahre verlängert. Ein Rundschreiben der BMin "ÜStd gelten hiermit als angeordnet" und gut ist.
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Ist denn für die Beschäftigten des Ordnungsdienstes ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD eingerichtet?
Tryer:
--- Zitat von: Spid am 12.02.2021 10:22 ---
--- Zitat von: Kaiser80 am 12.02.2021 10:11 ---Wir als PR+Diensstelle haben bspw. während Corona die Zeitkappung für Mehrarbeit nach DV einfach aufgehoben und den Abbau der Üstd bspw für den kommunalen Ordnungsdienst um 1,5 Jahre verlängert. Ein Rundschreiben der BMin "ÜStd gelten hiermit als angeordnet" und gut ist.
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Ist denn für die Beschäftigten des Ordnungsdienstes ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD eingerichtet?
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Besteht deine Welt auch aus etwas Lebenserfahrung oder nur aus Paragraphen?
Spid:
Maßgeblich für Rechtsfragen ist nunmal das Recht. Wem das nicht paßt, der kann ja irgendwo hinziehen, wo die Verbindlichkeit von Rechtsnormen einer gewissen Beliebigkeit unterworfen ist, Transnistrien, Belize oder Nigeria wären da wohl mögliche Ziele.
Kaiser80:
--- Zitat von: Spid am 12.02.2021 10:22 ---
--- Zitat von: Kaiser80 am 12.02.2021 10:11 ---Wir als PR+Diensstelle haben bspw. während Corona die Zeitkappung für Mehrarbeit nach DV einfach aufgehoben und den Abbau der Üstd bspw für den kommunalen Ordnungsdienst um 1,5 Jahre verlängert. Ein Rundschreiben der BMin "ÜStd gelten hiermit als angeordnet" und gut ist.
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Ist denn für die Beschäftigten des Ordnungsdienstes ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD eingerichtet?
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Ja, aber kein für den Bereich gesondertes. Die wollen natürlich auch keine Auszahlung, bekommen ein fakturierte Zeitgutschrift und "sollen" die Mehr- und/oder Überstunden (Stand31.12.20) bis 30.06.22 im Benehmen mit dem FBL/Diensstelle abbauen
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