Autor Thema: Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)  (Read 28555 times)

tigertom

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 185
Guten Tag zusammen.

Wie eine große deutsche Zollgewerkschaft schreibt, wird wohl gem. BMI ein sog. REZ eingeführt werden.
Je teurer die Region ist, in der Beamte seinen Hauptwohnsitz hat, desto höher fällt dieser aus.
Schön für die, die in Hamburg, Frankfurt, München (alle Stufe VI von insges. VII), also den sehr teuren Ballungsgebieten wohnen.

Allerdings wird, so steht es dort geschrieben, der Familienzuschlag reduziert und der REZ ergänzt diesen dann.

Kinderlose gehen also leer aus ?

Dort steht, dass man bei den ersten beiden Kindern pro Kind 277 (also 544 EUR) bekommt, wo man doch als Verheirateter 149 EUR, mit einem Kind 277 und mit 2 Kindern 404 EUR bekommt...

Jedenfalls sollen sich diese 277 (die es aktuell nur mit der Konstellation Verheiratet plus EINEM Kind geben kann) auf 129 reduzieren und dann kommt der REZ ins Spiel.

Weiß evtl. jemand mehr ?



Alleine der Zoll und die BuPo haben ja beide jeweils grob 35.000 - 40.000 Beamte, also zusammen aufgerundet knapp 80.000 Bedienstete, die es betreffen könnte (sofern sie Familienzuschlag beziehen) - wenn ich da keinen Denkfehler mache. Aber deshalb schaue ich ja, ob hier eventuell jemand ist, der mehr darüber weiß.


MfG



emdy

  • Gast
Ich finde schon, dass das Thema einen eigenen Thread verdient hat. Die Threads zum BVerfG-Beschluss werden langsam sehr unübersichtlich und Antworten zum konkreten Thema finden sich dort noch nicht.

Der REZ ist der uninspirierte Versuch des Besoldungsgesetzgebers, aus der erkannten Unteralimentation kostensparend rauszukommen. Es ist nicht das Problem der Beamten und Beamtinnen in diesem Land, dass die Lebenshaltungskosten explodieren nach jahrzehntelangen Privatisierungsorgien und versäumter Wohnraumpolitik.

Hilfreich wäre, wenn jemand endlich den Gesetzentwurf posten würde.

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,018
Ich habe vorhin "nebenan" diese Regelung einer Betrachtung unterzogen...

Asperatus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 513
Hier der Link zur Meldung der Zollgewerkschaft:

https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/die-besoldung-und-versorgung-fuer-bundesbeamtinnen-soll-angepasst-werden.html

Die Kritik des BDZ im Absatz "Familienzuschlag der Stufe 2 (§ 41 BBesG) geht auf einen offensichtlichen Tippfehler im Referentenentwurf zurück.

Der Familienzuschlag wird nicht reduziert, sondern nur anders strukturiert. Vereinfacht gesagt erhalten Stufe 1 Verheiratete und Alleinerziehende, Stufe 2 gibt es für Kinder und richtet sich nach deren Anzahl.

Kinderlose erhalten nur, wenn ihr Hauptwohnsitz in einer Gemeinde liegt, die der Mietenstufe VII zugeordnet ist, einen regionalen Ergänzungszuschlag von 80 Euro.

sapere aude

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 298
Ich schreib es nochmal hier:
Für mich ist die Differenzierung bei den REZ nicht nachvollziehbar. Das BVerfG hat einen Wohnmehrbedarf für das dritte Kind in Höhe von 88 Euro, inkl. "Sicherheitszuschlag" und Heizkosten ca. 130 Euro festgestellt. Wie kommen dann Unterschiede von bis zu 500 Euro zustande? Maßgeblich darf ja nur der kinderspezifische Mehrbedarf sein. Dass Wohnen im Ballungsgebiet auch für den Beamten selbst teurer ist, sollte für den REZ, der an den Kindermehrbedarf anknüpft, unbeachtlich sein.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Dass Wohnen im Ballungsgebiet auch für den Beamten selbst teurer ist, sollte für den REZ, der an den Kindermehrbedarf anknüpft, unbeachtlich sein.
Und da das Wohnen in Ballungsgebiet eben teurer ist, ist ja dort ja auch für den Single eine Mehrbedarf zu zahlen um den Abstand zur Grundsicherung zu realisieren.
Ist der REZ nicht auch dafür da?

sapere aude

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 298
Genau!
Dann sollte aber nicht die Existenz von Kindern Anknüpfungspunkt oder gar zwingende Voraussetzung sein.
Dieser Bedarf entsteht direkt beim Beamten selbst.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Genau!
Dann sollte aber nicht die Existenz von Kindern Anknüpfungspunkt oder gar zwingende Voraussetzung sein.
Dieser Bedarf entsteht direkt beim Beamten selbst.
Wieso, es gibt doch eine REZ für kinderlose und unverheiratet, oder habe ich da was übersehen?

sapere aude

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 298
Ja, den gibt es auf dem Papier. Mit Ausnahme der Mietstufe VII beträgt er nämlich genau 0 Euro. Und eben das kann ich nicht nachvollziehen. Die Mietstufen führen bereits bei einer Person zu einem Mehrbedarf. P. S. Ich bin kein kinderloser Single.

Unwissender20

  • Gast
Wird die REZ bereits zum 01.04. ausgezahlt bzw. steht ein Datum zwecks Gewährung (möglicherweise unter Vorbehalt)?

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,098
Wird die REZ bereits zum 01.04. ausgezahlt bzw. steht ein Datum zwecks Gewährung (möglicherweise unter Vorbehalt)?

ab 01.01.2021

Asperatus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 513
Eine Auszahlung ist grundsätzlich erst möglich, wenn das Gesetz beschlossen ist. Dann wird man sehen, inwiefern das verkündete Gesetz einen regionalen Ergänzungszuschlag enthält. Eine Zahlung unter Vorbehalt, wie bei linearen Besoldungserhöhungen, halte ich für ausgeschlossen. Nach dem jetzigen Entwurf würde die Zahlung dann rückwirkend erfolgen.

Hier ist der Entwurf übrigens abrufbar (falls der Link noch nicht im anderen Thema entdeckt wurde):

https://wetransfer.com/downloads/6f722656d2ca2f56cdf43904d470f39d20210208102341/79062084985aea2944e7141600ef8d2920210208102737/a1a408


Bommel100715

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 18
㤠41a
Regionaler Ergänzungszuschlag
(1)   Zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung erhalten Beamte und Richter ergänzend zum Familienzuschlag einen regionalen Ergänzungszuschlag,
1.   wenn sie verheiratet oder verwitwet sind und einen Familienzuschlag der Stufe 1 erhalten,
2.   für die Kinder, für die ihnen Kindergeld gewährt wird.

Sind Nr. 1 und 2 gekoppelt zu verstehen? Oder erhalten auch unverheiratete Personen mit Kind den REZ?

Max Bommel

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 117
Im Entwurf steht zwischen Nr. 1 und Nr. 2 ein "oder". Insofern würden auch Unverheiratete den entsprechenden REZ für Kinder erhalten, für die sie das Kindergeld bekommen.