Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
tigertom:
Guten Tag zusammen.
Wie eine große deutsche Zollgewerkschaft schreibt, wird wohl gem. BMI ein sog. REZ eingeführt werden.
Je teurer die Region ist, in der Beamte seinen Hauptwohnsitz hat, desto höher fällt dieser aus.
Schön für die, die in Hamburg, Frankfurt, München (alle Stufe VI von insges. VII), also den sehr teuren Ballungsgebieten wohnen.
Allerdings wird, so steht es dort geschrieben, der Familienzuschlag reduziert und der REZ ergänzt diesen dann.
Kinderlose gehen also leer aus ?
Dort steht, dass man bei den ersten beiden Kindern pro Kind 277 (also 544 EUR) bekommt, wo man doch als Verheirateter 149 EUR, mit einem Kind 277 und mit 2 Kindern 404 EUR bekommt...
Jedenfalls sollen sich diese 277 (die es aktuell nur mit der Konstellation Verheiratet plus EINEM Kind geben kann) auf 129 reduzieren und dann kommt der REZ ins Spiel.
Weiß evtl. jemand mehr ?
Alleine der Zoll und die BuPo haben ja beide jeweils grob 35.000 - 40.000 Beamte, also zusammen aufgerundet knapp 80.000 Bedienstete, die es betreffen könnte (sofern sie Familienzuschlag beziehen) - wenn ich da keinen Denkfehler mache. Aber deshalb schaue ich ja, ob hier eventuell jemand ist, der mehr darüber weiß.
MfG
Unknown:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.0.html
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.0.html
Da finden sich die Antworten.
emdy:
Ich finde schon, dass das Thema einen eigenen Thread verdient hat. Die Threads zum BVerfG-Beschluss werden langsam sehr unübersichtlich und Antworten zum konkreten Thema finden sich dort noch nicht.
Der REZ ist der uninspirierte Versuch des Besoldungsgesetzgebers, aus der erkannten Unteralimentation kostensparend rauszukommen. Es ist nicht das Problem der Beamten und Beamtinnen in diesem Land, dass die Lebenshaltungskosten explodieren nach jahrzehntelangen Privatisierungsorgien und versäumter Wohnraumpolitik.
Hilfreich wäre, wenn jemand endlich den Gesetzentwurf posten würde.
SwenTanortsch:
Ich habe vorhin "nebenan" diese Regelung einer Betrachtung unterzogen...
Asperatus:
Hier der Link zur Meldung der Zollgewerkschaft:
https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/die-besoldung-und-versorgung-fuer-bundesbeamtinnen-soll-angepasst-werden.html
Die Kritik des BDZ im Absatz "Familienzuschlag der Stufe 2 (§ 41 BBesG) geht auf einen offensichtlichen Tippfehler im Referentenentwurf zurück.
Der Familienzuschlag wird nicht reduziert, sondern nur anders strukturiert. Vereinfacht gesagt erhalten Stufe 1 Verheiratete und Alleinerziehende, Stufe 2 gibt es für Kinder und richtet sich nach deren Anzahl.
Kinderlose erhalten nur, wenn ihr Hauptwohnsitz in einer Gemeinde liegt, die der Mietenstufe VII zugeordnet ist, einen regionalen Ergänzungszuschlag von 80 Euro.
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