Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
sapere aude:
Ich schreib es nochmal hier:
Für mich ist die Differenzierung bei den REZ nicht nachvollziehbar. Das BVerfG hat einen Wohnmehrbedarf für das dritte Kind in Höhe von 88 Euro, inkl. "Sicherheitszuschlag" und Heizkosten ca. 130 Euro festgestellt. Wie kommen dann Unterschiede von bis zu 500 Euro zustande? Maßgeblich darf ja nur der kinderspezifische Mehrbedarf sein. Dass Wohnen im Ballungsgebiet auch für den Beamten selbst teurer ist, sollte für den REZ, der an den Kindermehrbedarf anknüpft, unbeachtlich sein.
WasDennNun:
--- Zitat von: sapere aude am 07.02.2021 20:07 ---Dass Wohnen im Ballungsgebiet auch für den Beamten selbst teurer ist, sollte für den REZ, der an den Kindermehrbedarf anknüpft, unbeachtlich sein.
--- End quote ---
Und da das Wohnen in Ballungsgebiet eben teurer ist, ist ja dort ja auch für den Single eine Mehrbedarf zu zahlen um den Abstand zur Grundsicherung zu realisieren.
Ist der REZ nicht auch dafür da?
sapere aude:
Genau!
Dann sollte aber nicht die Existenz von Kindern Anknüpfungspunkt oder gar zwingende Voraussetzung sein.
Dieser Bedarf entsteht direkt beim Beamten selbst.
WasDennNun:
--- Zitat von: sapere aude am 08.02.2021 11:59 ---Genau!
Dann sollte aber nicht die Existenz von Kindern Anknüpfungspunkt oder gar zwingende Voraussetzung sein.
Dieser Bedarf entsteht direkt beim Beamten selbst.
--- End quote ---
Wieso, es gibt doch eine REZ für kinderlose und unverheiratet, oder habe ich da was übersehen?
sapere aude:
Ja, den gibt es auf dem Papier. Mit Ausnahme der Mietstufe VII beträgt er nämlich genau 0 Euro. Und eben das kann ich nicht nachvollziehen. Die Mietstufen führen bereits bei einer Person zu einem Mehrbedarf. P. S. Ich bin kein kinderloser Single.
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