Ich findes es keine Frechheit, solange die Besoldung rechtlich nicht zubeanstanden ist. Aber: Mehr geht immer.
Ich finde aber auch, dass das Abstandsgebot nicht vernachlässigt werden darf. Es geht um eine amtsangemessene Besoldung. Deshalb darf A13 auch mehr fordern, obwohl es noch für Butter auf dem Brot reicht. Der Schwerpunkt der Änderungen liegt - mE zutreffend - im Bereich der Kinder. Ob der REZ in der geplanten Form da der richtge Weg ist, darüber kann man sicherlich streiten. Was mir auf jeden Fall fehlt ist die Brutto-Netto-Betrachtung, wie sie das BVerfG bzgl. des dritten Kindes vorgenommen hat. Auch den Ausschluss der Versorgungsempfänger kann ich nicht nachvollziehen.
Ich hoffe zudem, dass sich die Besoldungsgesetzgeber für ein ähnliches und damit vergleichbares Procedere entscheiden werden. Bund und Berlin haben da schon divergierende Wege eingeschlagen.