Autor Thema: Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)  (Read 28792 times)

bgler

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Auch der gehört für Singles und Verheiratete flächendeckend eingeführt.

Das kann man natürlich machen - unter entsprechender Kürzung der Grundbesoldung.

xap

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ok...wenn die Anderen Hirn bekommen, sollte Kimonbo doch wenigstens davon auch etwas mitbekommen...

..das wäre nicht nur gerecht, sondern würde auch die Anzahl blöder Äusserungen hier erheblich mindern... ;D

Beste heute!

WasDennNun

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Auch der gehört für Singles und Verheiratete flächendeckend eingeführt. Oder kostet eine 60qm Wohnung in München genauso viel wie in Bredenfelde?
Der Grund für die Einführung ist doch, dass einige Beamte mit Kinder extrem unterhalb der Mindestalimentation bezahlt werden. Dies ist jedoch bei Singles nicht der Fall, von daher wird darauf verzichtet diese Zulage flächendeckend einzuführen.
BTW: bekommt nicht der Münchner auch als Single eine REZ?

Bastel

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BTW: bekommt nicht der Münchner auch als Single eine REZ?

Nein.

sapere aude

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Der verheiratete (kinderlose) Münchner bekommt den REZ.

was_guckst_du

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BTW: bekommt nicht der Münchner auch als Single eine REZ?

Nein.
...der alleinerziehnde Single-Münchner mit Kindern schon..
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Kimonbo

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Unfassbare Ungerechtigkeiten! Woisr der Aufschrei zur sozialen Gerechtigkeit? Schon im Wochenende???

Roberto

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Hallo zusammen,

ich bin verheiratet und habe 2 Kinder. Stand heute erhalte ich als Bundesbeamter:
 
Stufe 1: 149,36 €
Stufe 2: 127,66 € (1.Kind)+ 127,66 € (2.Kind)
= 404,68 €

Wie sieht es denn jetzt ab 01.04.21 aus? Bin in der Mietstufe IV:

Stufe 1: 151,16 €
Stufe 2: 129,19 € + 129,19 € + 206 € (REZ 1. Kind)+ 240 € (REZ 2.Kind)
= 855,54 €

Wenn ich das so richtig verstanden habe, hätte ich über 400 € brutto mehr. Kann das nicht glauben, ansonsten lade ich alle auf ein Bier ein!

MasterOf

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Hallo zusammen,

ich bin verheiratet und habe 2 Kinder. Stand heute erhalte ich als Bundesbeamter:
 
Stufe 1: 149,36 €
Stufe 2: 127,66 € (1.Kind)+ 127,66 € (2.Kind)
= 404,68 €

Wie sieht es denn jetzt ab 01.04.21 aus? Bin in der Mietstufe IV:

Stufe 1: 151,16 €
Stufe 2: 129,19 € + 129,19 € + 206 € (REZ 1. Kind)+ 240 € (REZ 2.Kind)
= 855,54 €

Wenn ich das so richtig verstanden habe, hätte ich über 400 € brutto mehr. Kann das nicht glauben, ansonsten lade ich alle auf ein Bier ein!

Hallo, genau so sieht es lt. Entwurf aus.

bgler

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Hallo zusammen,

ich bin verheiratet und habe 2 Kinder. Stand heute erhalte ich als Bundesbeamter:
 
Stufe 1: 149,36 €
Stufe 2: 127,66 € (1.Kind)+ 127,66 € (2.Kind)
= 404,68 €

Wie sieht es denn jetzt ab 01.04.21 aus? Bin in der Mietstufe IV:

Stufe 1: 151,16 €
Stufe 2: 129,19 € + 129,19 € + 206 € (REZ 1. Kind)+ 240 € (REZ 2.Kind)
= 855,54 €

Wenn ich das so richtig verstanden habe, hätte ich über 400 € brutto mehr. Kann das nicht glauben, ansonsten lade ich alle auf ein Bier ein!

Hallo, genau so sieht es lt. Entwurf aus.

Fast, lt. Entwurf würde das rückwirkend ab dem 01.01.2021 gelten. Aber die Nachzahlung geht dann ja für das Bier drauf :)

Roberto

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Herzlichen Dank für die Antwort. Gibt es andere Meinungen?

Frage mich nämlich, warum die Gewerkschaften dann einen Vertrauensschutz für benachteiligte Beamte fordern? Nach dieser Rechnung kann man ja nicht weniger erhalten, sondern allenfalls mehr.

Meemo

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Hallo,

Der Vorteil der aktuellen Regelung ist, daß auch alle Unverheirateten (mit Kindern) die Stufe 1 bekommen.

Wie sieht es also bei mir aus?

Unverheitratet mit Partner (= leiblicher Vater) und 2 gemeinsame Kinder im Haushalt

(ich nehme mal das gleiche Schema)
Stufe 1: 149,36 €
Stufe 2: 127,66 € (1.Kind)+ 127,66 € (2.Kind)
= 404,68 €

Wie sieht es denn jetzt ab 01.04.21 aus? Bin in der Mietstufe III:

Stufe 1: 0 €
Stufe 2: 129,19 € + 129,19 € + 83 € (REZ 1. Kind)+ 216 € (REZ 2.Kind)
= 557,38 €

Wäre ich in einer niedrigeren Stufe, würde ich nur für unser 2. Kind den REZ bekommen und der kompensiert in den kleineren Stufen den "Ehegattenzuschlag" nicht mehr.

Bis zur Mietenstufe III werden also alle benachteiligt, die unverheiratet zusammen leben und nur 1 Kind haben.
=> Transformiert man alle aktuellen Varianten auf die neue Lösung gibt es immer einen der weniger mit nach Hause nimmt.

VG
MeeMo

Roberto

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Hallo,

Der Vorteil der aktuellen Regelung ist, daß auch alle Unverheirateten (mit Kindern) die Stufe 1 bekommen.

Wie sieht es also bei mir aus?

Unverheitratet mit Partner (= leiblicher Vater) und 2 gemeinsame Kinder im Haushalt

(ich nehme mal das gleiche Schema)
Stufe 1: 149,36 €
Stufe 2: 127,66 € (1.Kind)+ 127,66 € (2.Kind)
= 404,68 €

Wie sieht es denn jetzt ab 01.04.21 aus? Bin in der Mietstufe III:

Stufe 1: 0 €
Stufe 2: 129,19 € + 129,19 € + 83 € (REZ 1. Kind)+ 216 € (REZ 2.Kind)
= 557,38 €

Wäre ich in einer niedrigeren Stufe, würde ich nur für unser 2. Kind den REZ bekommen und der kompensiert in den kleineren Stufen den "Ehegattenzuschlag" nicht mehr.

Bis zur Mietenstufe III werden also alle benachteiligt, die unverheiratet zusammen leben und nur 1 Kind haben.
=> Transformiert man alle aktuellen Varianten auf die neue Lösung gibt es immer einen der weniger mit nach Hause nimmt.

VG
MeeMo


Super Erklärung! Top! Vielen Dank.

Kimonbo

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Unfassbar! Und die Singles??? Die kriegen gar kein Zuschuss zur Wohnung

WasDennNun

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Unfassbar! Und die Singles??? Die kriegen gar kein Zuschuss zur Wohnung
Die meisten leider nicht, das ist bei denen schon im Grundsold drin.
Oder ist da irgend ein Single der aufgrund der illegalen Besoldung unterhalb von Hartz4 Bedarf fällt?
Bei den Eltern mit Kinder ist das ja der Fall!