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Ausscheiden aus der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung

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maximilianmuc:
Hallo zusammen,

vielleicht könnt Ihr mir helfen.

Ich bin im TV-L E 11 Stufe 4.
Aktuell bei der Techniker Krankenkasse gesetzlich versichert.

Nun habe ich eine Mitteilung bekommen, dass ich aus der Versicherungspflicht der Krankenversicherung ausscheide, da meine Entgelte die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten.

Das ist etwas seltsam, denn 5.362,50 Euro brutto scheint ja das regelmäßige Einkommen dafür zu sein, laut Techniker. Das habe ich aber nicht regelmäßig. Es wäre schön, wenn aber ist nicht.

TV-L E11 Stufe 4 = 4478.85 Euro.
Da fehlen jetzt fast 883,65 Euro. Also fast 1000.

Ich bekomme allerdings, nicht vertraglich festgelegt, manchmal - höchstens einmal im Quartal - eine Mitarbeiterbeteiligung. Wie viel das ist, wann und ob ich das bekomme, ist aber völlig unterschiedlich.
Es gibt Jahre, da gibt’s wenig oder nichts. Das bestimme auch nicht ich, das wird wohl individuell und quasi willkürlich direkt von der Klinik festgelegt.
Ich arbeite in einer Klinik, das hat irgendetwas mit den Privatpatienten zu tun. Keine Ahnung. Man freut sich.

Aus dieser Grenze, die mir hier die Techniker mitteilt:
5.362,50 brutto mal 12 ergibt: 64.350 Euro Jahresbrutto. Das habe ich aber nicht.

Regulär ist das bei TV-L E11 4 aber 57.076.22 Euro.

Ja, durch die Mitarbeiterbeteiligung war ich in 2020 bei 62.500 Euro.
Fehlt aber immer noch etwas zur Grenze und es ist nicht davon auszugehen, dass das mehr wird. Es ist ja nicht Vertragsbestandteil eines regelmäßigen Einkommens.

Es kann sein, dass ich in 2021 keine Beteiligung bekomme, werde dann aber so behandelt, als ob ich regelmäßig über 5362,50 Euro brutto monatlich verdiene, obwohl ich brutto 4478.85 bekomme.
Es ist von meinen Erfahrungen her nicht davon auszugehen, dass ich diese 64350 Euro Jahresbrutto in diesem Jahr knacke.

Logisch etwas schwierig und überhaupt etwas schwierig, geschweige finanziell ungünstig?

Kann ich dagegen Widerspruch einlegen, vielleicht ist ja auch ein Fehler einfach passiert, wir sind ja alles Menschen?


Vielen Dank :-)

Kommunalgenie:
LOB, JSZ und sonstiges mit eingerechnet?

Organisator:
Hallo,

hast du auch an die Jahressonderzahlung gedacht?

Ansonsten ist das eher unproblematisch. Die Krankenkasse entscheidet, inwieweit KV-Pflicht besteht. Dort wird dir auch der Zeitraum für die Beurteilung erklärt.
Solltest du über der BBG liegen, würdest du einfach die freiwillige Mitgliedschaft beantragen.

--> einfach mal bei der TK anrufen, da wird dir geholfen.

maximilianmuc:
Vielen Dank für Eure Antworten.

Ja, Jahressonderzahlung ist dabei, das sind die 57.076.22 Euro brutto im Jahr.
LOB bekomme ich, soweit ich sehe, nicht.

Dann rufe ich erst einmal bei der Techniker an.

Glücklisch:
Denkt bitte auch an die Hinzurechnungsbeträge der Zusatzversorgung.

und BBG bitte nicht mit JAE verwechseln

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