Autor Thema: Ausscheiden aus der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung  (Read 4509 times)

Isie

  • Gast
So ist es. Es zwingt dich ja niemand, dich privat zu versichern, sondern du bleibst einfach als freiwilliges Mitglied in der gKV. Über der Beitragsbemessungsgrenze bist du sowieso.
Falls dein Arbeitgeber dabei bleibt, dass du über der JAEG bist, führt er eventuell trotzdem den KV-/PV-Gesamtbeitrag weiter an die Krankenkasse ab, das nennt sich Firmenzahlverfahren.

maximilianmuc

  • Gast
Wieso soll ich weniger zahlen? Das verstehe ich leider nicht.

Übers Jahr gesehen doch nur unter der Annahme (oder?), dass die unregelmäßige Mitarbeiterbeteiligung "Poolbeteiligung" (=Liquidationsrecht), für die es keinen rechtlichen Anspruch für mich gibt (sie ist für mich völlig ungewiss), bestehen bleibt, da der KV-Betrag der freiw. gesetzlich nicht anstreigt?
(Mal so gesehen, selbst wenn jemand dagegen klagt, glaube ich kaum, dass er lange in der Klinik fröhlich bleibt. ;-) ist ja auch keine Stil der Zusammenarbeit, eigentlich.)

Ich bin ja nicht drüber, ich bin ja nur drüber, wenn ich die Beteiligung bekomme, das weiß aber niemand wirklich im Vorraus.

Freiwillig gesetzlich bei TK 15,8% inkl. Zusatzb.
Versicherungspflichtgrenze: 4.837,50 Euro monatlich brutto.
Ergibt einen freiw. ges. KV Betrag von: 764,325 Euro monatlich abzuführen, der ja pauschal ist, mit dem Vorteil, dass er nicht ansteigt.

Jetzt verdiene ich regelmäßig monatlich aber 4478.85 Euro brutto, also drunter. Oder übers Jahr inkl. Sonderzahlung 4756.35 Euro, auch drunter.

Wenn ich keine Beteiligung bekomme, und die ist ja auch nicht monatlich oder alle zwei Monate, bedeutet das doch für mich, ich zahle mehr KV, weil mein echtes regelmäßiges Einkommen, von dem ich wirklich ausgehe 4478.85 Euro beträgt und von dem ich dann den freiwillig gesetzlichen Betrag 764,325 Euro begleichen muss, weil ich ja freiw. gesetzlich eingestuft bin, obwohl ich es ohne ungewisse Beteiligung gar nicht bin.
Dies auch wenn mir der AG hier einen Zuschuss gewährt, den er zu seiner Hälfte vom Satz überweist.

Gesetzlich versichert wäre ja prozentual aber ich hier ists ja eine Pauschale.

Meine Sichtweise: Ich bekomme diesen Bonus in 2021 nicht.
Von 100% Regelmäßigkeit ist nicht auszugehen, wie: Frau/Herr xyz bekommt zusätzlich regelmäßig zu seinem Bruttogehalt monatlich 100 Euro oder eben, dass der Tarifvertrag ein höheres Gehalt vorsieht.
Pool ist eine nachträgliche Ausschüttung von Einnahmen, wie hoch und wer es bekommt ist ungewiss. Es kann auch sein, dass der Chefarzt nen schlechten Tag hat oder was auch immer und sagt: nö der/die diesmal nicht oder nicht so viel oder mehr oder oder.
Das ist mein Problem. :-D




Isie

  • Gast
Hast du denn inzwischen mal bei der Bezügestelle nachgefragt?

Du vergisst in deiner Berechnung die VBL. Aus deinem Entgelt von 4478, 85 € wird mit der VBL ein SV-Brutto von 4693,20 €. Zusammen mit der Jahressonderzahlung liegst du definitiv über der KV-Beitragsbemessungsgrenze.

lumer

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Hallo! Ich verstehe nicht, wo dein Problem liegt. Aus § 257 Abs. 1 SGB V ergibt sich ein Anspruch deinerseits gegen deinen Arbeitgeber auf einen Beitragszuschuss in Höhe der Hälfte des KV-Beitrages. Er überweist das dann nicht mehr an die KV, sondern direkt an dich. Im Ergebnis hast du keine Einbußen, sondern zahlst – wenn du die Beitragsbemessungsgrenze überschreitest – relativ gesehen weniger für die KV.

Da du ein unsicheres Einkommen hast, solltest du dich aber an deine KV und deinen Arbeitgeber wenden und das mit beiden klären. Sonst kann es zu einem heillosen Durcheinander kommen, wer wem was schuldet und welche Beiträge gezahlt oder nicht gezahlt worden sind. ^^

maximilianmuc

  • Gast
Wenn das echte vertragliche reguläre monatliche Einkommen unter der Grenze ist und man aber pauschal den höheren freiwilligen KV Beitrag bezahlt, da jemand in der Einschätzung übers kommende Jahr gesehen meint "man würde drüber liegen", ergibt sich daraus in der Realität monatlich ein niedrigeres Einkommen, wenn die Einschätzung falsch ist.
Der Pauschalbetrag der freiwilligen KV ist trotz Arbeitgeberzuschuss ja etwas höher als der gesetzliche. Das ist ja auch voll ok, wenn das Einkommen regelmäßig tatsächlich höher ist.
So man einmal, zweimal oder dreimal irgend eine Einmalzahlung vielleicht (!) ( ist ja nicht garantiert, das ist ja der Witz an der Sache, daher kann es nicht regelmäßig in der Einschätzugn sein) bekommt, die dann höher ist, ist es ein Vorteil, an genau diesen potentiellen Zahltagen, die vielleicht geschehen, aber wir haben 12 Monate, bedeutet ein Vorteil entsteht VIELLEICHT an 1,2,3... Auszahlungen von Einmalzahlungen die nicht regelmäßig garantiert sind. Also vielleicht auch überhaupt nicht passieren werden.
So diese Zahlungen komplett nicht oder nicht an den restlichen der nur 9, 10, 11 Monaten geschehen, ists ein Nachteil. Darum gehts ;-)
(Einmalzahlungen können regelmäßig oder unregelmäßig sein und so definiert werden.)

Mein Entgelt ist laut Gehaltszettel sogar niedriger. ;-)
Vielen Dank für eure Reaktionen. Sonnigen Tag.

Glücklisch

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Du mischt leider zwei Dinge zusammen die nicht zusammen gehören.

Der AG berechnet dein JAE im Dezember und Januar. Sollte es seiner Meinung drüber sein, bist du eben nicht mehr pflichversichert.

Deine monatlichen Beiträge bemessen sich aber nicht an der JAE, sondern an deinem monatlichen Einkommen.
Du zahlst also nur das was du zahlen musst. Du zahlst nicht Zuviel.
Solltest du über der BBG(Beitragsbemessungsgrenze) liegen, zahlst du Beiträge(KV/PV) aus maximal diesem Einkommen.
Die BBG liegt 2021 bei 4.837,50 Euro.