Autor Thema: Ausscheiden aus der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung  (Read 4504 times)

maximilianmuc

  • Gast
Hallo zusammen,

vielleicht könnt Ihr mir helfen.

Ich bin im TV-L E 11 Stufe 4.
Aktuell bei der Techniker Krankenkasse gesetzlich versichert.

Nun habe ich eine Mitteilung bekommen, dass ich aus der Versicherungspflicht der Krankenversicherung ausscheide, da meine Entgelte die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten.

Das ist etwas seltsam, denn 5.362,50 Euro brutto scheint ja das regelmäßige Einkommen dafür zu sein, laut Techniker. Das habe ich aber nicht regelmäßig. Es wäre schön, wenn aber ist nicht.

TV-L E11 Stufe 4 = 4478.85 Euro.
Da fehlen jetzt fast 883,65 Euro. Also fast 1000.

Ich bekomme allerdings, nicht vertraglich festgelegt, manchmal - höchstens einmal im Quartal - eine Mitarbeiterbeteiligung. Wie viel das ist, wann und ob ich das bekomme, ist aber völlig unterschiedlich.
Es gibt Jahre, da gibt’s wenig oder nichts. Das bestimme auch nicht ich, das wird wohl individuell und quasi willkürlich direkt von der Klinik festgelegt.
Ich arbeite in einer Klinik, das hat irgendetwas mit den Privatpatienten zu tun. Keine Ahnung. Man freut sich.

Aus dieser Grenze, die mir hier die Techniker mitteilt:
5.362,50 brutto mal 12 ergibt: 64.350 Euro Jahresbrutto. Das habe ich aber nicht.

Regulär ist das bei TV-L E11 4 aber 57.076.22 Euro.

Ja, durch die Mitarbeiterbeteiligung war ich in 2020 bei 62.500 Euro.
Fehlt aber immer noch etwas zur Grenze und es ist nicht davon auszugehen, dass das mehr wird. Es ist ja nicht Vertragsbestandteil eines regelmäßigen Einkommens.

Es kann sein, dass ich in 2021 keine Beteiligung bekomme, werde dann aber so behandelt, als ob ich regelmäßig über 5362,50 Euro brutto monatlich verdiene, obwohl ich brutto 4478.85 bekomme.
Es ist von meinen Erfahrungen her nicht davon auszugehen, dass ich diese 64350 Euro Jahresbrutto in diesem Jahr knacke.

Logisch etwas schwierig und überhaupt etwas schwierig, geschweige finanziell ungünstig?

Kann ich dagegen Widerspruch einlegen, vielleicht ist ja auch ein Fehler einfach passiert, wir sind ja alles Menschen?


Vielen Dank :-)

Kommunalgenie

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 192
LOB, JSZ und sonstiges mit eingerechnet?

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,798
Hallo,

hast du auch an die Jahressonderzahlung gedacht?

Ansonsten ist das eher unproblematisch. Die Krankenkasse entscheidet, inwieweit KV-Pflicht besteht. Dort wird dir auch der Zeitraum für die Beurteilung erklärt.
Solltest du über der BBG liegen, würdest du einfach die freiwillige Mitgliedschaft beantragen.

--> einfach mal bei der TK anrufen, da wird dir geholfen.

maximilianmuc

  • Gast
Vielen Dank für Eure Antworten.

Ja, Jahressonderzahlung ist dabei, das sind die 57.076.22 Euro brutto im Jahr.
LOB bekomme ich, soweit ich sehe, nicht.

Dann rufe ich erst einmal bei der Techniker an.

Glücklisch

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 25
Denkt bitte auch an die Hinzurechnungsbeträge der Zusatzversorgung.

und BBG bitte nicht mit JAE verwechseln

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,625
Wenn hast Du denn Stufe 5?

maximilianmuc

  • Gast
Also die Krankenkasse, zumindest die Techniker, sagt sie wäre dafür nicht zuständig, das ist der Arbeitgeber.

Stufe 5 hätte ich im Jahr 2025. Dauert noch noch vier Jahre.

Jahresentgeltgrenze wurde in 2020 (62550 Euro) um 34,97 Euro überschritten.
Für 2021 liegt diese Grenze ja bei 64.350 Euro. Mit Überschreitung ist nicht zurechnen. Daher ist mir das so unverständlich.


Isie

  • Gast
Dein Arbeitgeber hat anscheinend aus der JAEG-Überschreitung 2020 geschlossen, dass du auch 2021 die Grenze überschreitet. Frage einfach mal in der Bezügestelle nach, wie die Überschreitung errechnet wurde.

Rene

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 109
Die Krankenkassen bekommen halt nur die Meldung für wieviel Brutto im Jahr 2020 du Krankenkassenbeiträge entrichtet hast. Waren wohl in deinem Fall die 64.384,97€.
Die juckt es nicht was davon jetzt Sonderzahlung oder sonstwas war und auch nicht was nächstes Jahr bei dir aufläuft.
Für gewöhnlich machen die  dann dort halt ein Angebot, was einem Einkommen nach Bemessungshöchstgrenze entspricht. Doof falls man dann wieder darunter liegt.

Deine 64.384,97€ setzen sich möglicherweise folgendermassen zusammen: 13 x Monatsentgelt x 1,0826 (VBL 8,26%) + eventuelle Mitarbeiterbeteiligung x 1,0826.

Demnächst müsstest du ja die elektronische Lohnsteuerkarte bekommen, dort siehst du auch was du an tatsächlichem Jahresbrutto hattest.


Glücklisch

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 25
Frag in der Bezügestelle nach deine JAE Berechnung. das sind 2 Klicks.
Dann bist du schlauer

Rene

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 109
Die Krankenkassen bekommen halt nur die Meldung für wieviel Brutto im Jahr 2020 du Krankenkassenbeiträge entrichtet hast. Waren wohl in deinem Fall die 64.384,97€.
Die juckt es nicht was davon jetzt Sonderzahlung oder sonstwas war und auch nicht was nächstes Jahr bei dir aufläuft.
Für gewöhnlich machen die  dann dort halt ein Angebot, was einem Einkommen nach Bemessungshöchstgrenze entspricht. Doof falls man dann wieder darunter liegt.

Deine 64.384,97€ setzen sich möglicherweise folgendermassen zusammen: 13 x Monatsentgelt x 1,0826 (VBL 8,26%) + eventuelle Mitarbeiterbeteiligung x 1,0826.

Demnächst müsstest du ja die elektronische Lohnsteuerkarte bekommen, dort siehst du auch was du an tatsächlichem Jahresbrutto hattest.

Hab gerade gesehen, dass die JSZ auf 75,31% steht. Also 12,7531 x Monatsentgelt x 1,0826 (VBL 8,26%) + eventuelle Mitarbeiterbeteiligung x 1,0826.

Isie

  • Gast
Die VBL ist zu hoch angesetzt und die Mitarbeiterbeteiligung ist höchstwahrscheinlich gar nicht bei der JAEG-Prüfung zu berücksichtigen, da es sich nicht um eine regelmäßige und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gezahlte Leistung handelt.

maximilianmuc

  • Gast
Die VBL ist zu hoch angesetzt und die Mitarbeiterbeteiligung ist höchstwahrscheinlich gar nicht bei der JAEG-Prüfung zu berücksichtigen, da es sich nicht um eine regelmäßige und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gezahlte Leistung handelt.

Vielen Dank auch dafür!

Mitarbeiterbeteiligung durch Ausschüttung der Privateinnahmen der Klinik, sehe ich auch als nicht regelmäßig an.
Weil niemand kann davon ausgehen, dass das zukünftig auch so bleibt.
Die Klinik scheint verpflichtet zu sein, das auszuschütten, wenn was reinkommt, an wen genau ist aber nicht festgelegt. Das kann eine Person sein oder die Hälfte oder alle oder oder oder und es kann auch wechseln. Das eine Jahr diese Personen, das andere Jahr jene Personen:

Wer bei der Techniker ist, die hat so einen schönen Rechner:
https://www.tk-lex.tk.de/web/guest/externalcontent?_leongshared_serviceId=2006&_leongshared_externalcontentid=HI13950168

Berechnen tut aber nicht die Krankenkasse, sondern der Arbeitgeber(!) - zum Beispiel mit diesem Rechner.

Und hier kommt es drauf an, wie so eine Mitarbeiterbeiteiligung eingestuft wird, regelmäßig oder unregelmäßig.
Es reicht bei mir, dass hier nach Gutdünken eingestuft wurde.
Wer jetzt Pech hat - ich definiere mich hier als so jemand - der verdient regelmäßig, nach Tarif, nicht so viel, als dass es Sinn macht ihn versicherungsfrei zu stellen. Eigentlich ist ja der Hintergrundgedanke, das monatlich regelmäßige Einkommen.
Hier ist das dann für mich Mehrbelastung, wenn ich versicherungsfrei bin: durch vollen Beitrag (versicherungsfrei in der Gesetzlichen, zahle ich dann ja jenen komplett (quasi AN+AG) monatlich über mein Konto), obwohl ich monatlich aber unter diesem Einkommen liege, weil es eben nur manchmal mehr gibt. Letztes Jahr: drei Mal. Drei von 12 Monaten, das ist für mich nicht regelmäßig.

Die Frage ist also ist eine Einmalzahlung regelmäßig oder unregelmäßig.
Ich halte Einmalzahlungen, die nicht vertraglich nicht festgelegt, sowohl ob und wie viel - und maximal drei Mal im Jahr anfallen, logisch gesehen als unregelmäßig an. Es gibt ja keinen Vertrag der Regelmäßigkeit.

Die Sache, die ich hier bekomme scheint wohl den Namen der Poolbeteiligung zu tragen:
https://www.iww.de/cb/archiv/liquidationsrecht-poolbeteiligung-welches-modell-ist-empfehlenswert-wann-entsteht-ein-rechtsanspruch-f25121

"Gleichwohl ergibt sich allein aus einer langjährigen gleichbleibenden Beteiligung kein Automatismus hinsichtlich einer rechtlichen Verpflichtung zur Zahlung für die Zukunft. So hat das BAG in einer Entscheidung aus dem Jahre 1993 (Az: 5 AZR 550/92) selbst bei einer mehr als achtjährigen pauschalen Abgeltung in Höhe eines monatlichen Festbetrages aufgrund der individuellen Umstände des Einzelfalles sehr wohl angenommen, dass es sich hier „nur“ um die Erfüllung einer Standespflicht aus der Berufsordnung handelte."


Mich würds interessieren, ob ich da Widerspruch einlegen kann.

Wie das mit der Einkommenssteuer aussieht, weiß ich noch nicht. Das müsste dann ja auch mehr sein.
« Last Edit: 09.02.2021 10:31 von maximilianmuc »

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Hier ist das dann für mich Mehrbelastung, wenn ich versicherungsfrei bin: durch vollen Beitrag (versicherungsfrei in der Gesetzlichen, zahle ich dann ja jenen komplett (quasi AN+AG) monatlich über mein Konto)
Wieso Mehrbelastung?
Ja die KV bucht den vollen Betrag bei dir ab, aber der AG überweist ja seinen Anteil an dich.
Im Kern hat man ja eine geringere Belastung, da man ja prozentual weniger zahlt.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,798
Mich würds interessieren, ob ich da Widerspruch einlegen kann.

Gegen was und mit welchem Ziel?

Wie WasDennNun zutreffend schreibt, ergibt sich durch den Arbeitgeberzuschuss zur freiw. KV kein Nachteil. Im Gegenteil, sämtliches Einkommen über der BBG-KV ist beitragsfrei.