Autor Thema: Fragen zur Kündigung (Frist)  (Read 2138 times)

Tweety17

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Fragen zur Kündigung (Frist)
« am: 08.02.2021 14:57 »
Hallo in die Runde,

ich bin in der Probezeit, TVÖD-VKA, unbefristeter Vertrag.
Sehe ich das richtig, dass ich 2 Wochen zum Monatsende kündigen kann?
Wie wird das genau bemessen?

Beispiel:
Ich möchte zu Ende Februar kündigen.
Die Kündigung muss dem Arbeitgeber am Montag, den 15.02. zugegangen sein? Ist das richtig?
Oder schon am Freitag, den 12.02, weil Montag zu spät ist und ein Wochenende dazwischen ist?
Wie muss diese Kündigung zugegangen sein?
Wenn nicht persönlich übergeben, wie dann? Reicht es, wenn es in den Briefkasten geworfen wurde?
Oder per Einschreiben Rückschein schicken? Ich würde es Freitag abschicken, dann müsste es Montag ja zugehen. Reicht das aus? Was passiert, wenn es erst Dienstag, den 16.02. zugeht?

Einfach zusammengefasst die Frage: Wie kann ich möglichst spät, aber noch rechtzeitig kündigen und wie ist es ordnungsgemäß zugestellt worden OHNE persönliche Übergabe?

Über eure Antworten wäre ich sehr dankbar.

LG  :)

Spid

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Antw:Fragen zur Kündigung (Frist)
« Antwort #1 am: 08.02.2021 15:23 »
Zugegangen ist die Kündigung, wenn die Kündigung in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und unter gewöhnlichen Umständen damit zu rechnen ist, dass der Empfänger sie zur Kenntnis nehmen konnte. Wenn sie mit der Tagespost in den Briefkasten kommt, dürfte das in der Regel der Fall sein. Ein Zugang am 15.02. ist jedoch zu spät. Ein Einschreiben mit Rückschein ist eine schlechte Wahl, da dafür jemand persönlich angetroffen werden muß.

Tweety17

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Antw:Fragen zur Kündigung (Frist)
« Antwort #2 am: 08.02.2021 15:29 »
Wenn die Post Samstag eingeworfen wird, obwohl die Behörde Samstags zu hat, gilt das dann auch als rechtzeitig zugestellt?

Lars73

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Antw:Fragen zur Kündigung (Frist)
« Antwort #3 am: 08.02.2021 16:06 »
Eine Kenntnisnahme am Samstag ist unten den beschriebenen Umständen nicht anzunehmen. Deshalb würde der Zugang erst für Mo anzunehmen sein.

clarion

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Antw:Fragen zur Kündigung (Frist)
« Antwort #4 am: 08.02.2021 16:08 »
Hallo,

wieso übergibst Du das nicht einfach persönlich (zumindest dann, wenn Eure personalbearbeitende Stelle in derselben Stadt ist)? Man wird Dich sowieso auf die Kündigung ansprechen. M.E. macht es einen besseren Eindruck, wenn man so etwas persönlich erledigt.

Pukki

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Antw:Fragen zur Kündigung (Frist)
« Antwort #5 am: 09.02.2021 09:32 »
Man könnte die Kündigung auch einfach frühzeitig absenden, wenn es denn unbedingt per Post sein soll. Dann braucht man nicht hin und her rechnen, wann man den spätestens abschicken muss, damit man davon ausgehen kann, dass das Ganze zeitgerecht auf den letzten Drücker angekommen ist.