Hallo liebes Forum,
wenn eine Dienststelle (TV-L NRW) ihre Mitarbeiter per Rundmail darüber informiert, dass der Räumdienst derzeit hoffnungslos überfordert und ein Betreten von Liegenschaften und Gebäuden daher nicht gefahrlos möglich ist und dass man bitte zu Hause bleiben solle - wie ist dies arbeitsrechtlich zu bewerten? Normalerweise ist die Situation ja eher die, dass Arbeitnehmer es nicht zum Dienst schaffen und daher in der Schuld stehen; hier sieht es aber so aus, dass der Arbeitgeber quasi auf das Kommen seiner Arbeitnehmer verzichtet. Kann man das als bezahlte Freistellung interpretieren?
Viele Grüße
Eure Tiffy