Ah, ja. Stimmt.
Mir geht es aber darum, dass ich wissen möchte, ob man als Arbeitgeber im ÖD solche Soft Skills heranziehen darf, um entscheiden zu können, ob man jemanden einladen muss oder nicht.
Wenn der Arbeitgeber also in den Anforderungen in der Anzeige geschrieben hat, dass man teamfähig, verantwortungsvoll, selbstständig, kollegialy loayal ... sein soll, dass man nur die einladen muss, die das bestätigen können.
Ahhh ... mir dämmerts, glaub ich. Ist die Gegenfrage so gemeint, dass man als Bewerber diese Soft Skills js gar nicht belegen kann und demnach die geforderten Soft Skills quasi unnütz sind?
Aber was ist mit Arbeitszeugnissen? Da steht ja oftmals sowas drin, aus den man u. a. solche Soft Skills übersetzen kann. War jemand jetzt ein Teamplayer oder ein Egoist, war jemand ein Kollegenschwein oder illoyal. Allerdings ... Arbeitszeugnisse werden ja auch so oder so geschrieben ... verschieden interpretiert ...
Und was ist, wenn jemand grad nach der Ausbildung auf Jobsuche ist? Der hat ja i. d. R. nur ein Zeugnis. Und wenn das "schlecht" ist, ist der Bewerber pauschal schlecht?
Ergo, nein, der Arbeitgeber kann Soft Skills nicht zur Bedingung machen? Richtig? Falls ja, geht das bitte aus irgendeinem Gesetz hervor, einem entsprechendem Kommentar oder sogar aus einem Urteil?