Autor Thema: Hard und Soft Skills - Anforderungen  (Read 3620 times)

tulpe

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Hard und Soft Skills - Anforderungen
« am: 08.02.2021 19:23 »
Hallo,

vllt kennt sich hier jemand bitte mit der Rechtsprechung und, oder Urteilen aus.

Woraus geht bitte hervor, dass einzig die sog. Hard Skills als fachliche Kompetenzen von einem schwerbehinderten Bewerber erfüllt werden müssen, um zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden zu müssen, sofern der nicht offensichtlich ungeeignet ist, und eben nicht noch sog. Soft Skills erfüllt werden müssen?

Besten Dank.

MfG


WasDennNun

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Antw:Hard und Soft Skills - Anforderungen
« Antwort #1 am: 08.02.2021 21:44 »
Wie werden die Soft Skills denn in der Bewerbungsmappe nachweisbar eingebaut?

tulpe

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Antw:Hard und Soft Skills - Anforderungen
« Antwort #2 am: 08.02.2021 22:07 »
Wie werden die Soft Skills denn in der Bewerbungsmappe nachweisbar eingebaut?

Wie meinen, bitte?

Spid

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Antw:Hard und Soft Skills - Anforderungen
« Antwort #3 am: 08.02.2021 22:23 »
Na, wenn man hinsichtlich der Auswahlentscheidung zum VG die Soft Skills berücksichtigen möchte, müssen die sich ja aus den Bewerbungsunterlagen ergeben.

tulpe

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Antw:Hard und Soft Skills - Anforderungen
« Antwort #4 am: 08.02.2021 22:41 »
Ah, ja. Stimmt.

Mir geht es aber darum, dass ich wissen möchte, ob man als Arbeitgeber im ÖD solche Soft Skills heranziehen darf, um entscheiden zu können, ob man jemanden einladen muss oder nicht.

Wenn der Arbeitgeber also in den Anforderungen in der Anzeige geschrieben hat, dass man teamfähig, verantwortungsvoll, selbstständig, kollegialy loayal ... sein soll, dass man nur die einladen muss, die das bestätigen können.

Ahhh ... mir dämmerts, glaub ich. Ist die Gegenfrage so gemeint, dass man als Bewerber diese Soft Skills js gar nicht belegen kann und demnach die geforderten Soft Skills quasi unnütz sind?

Aber was ist mit Arbeitszeugnissen? Da steht ja oftmals sowas drin, aus den man u. a. solche Soft Skills übersetzen kann. War jemand jetzt ein Teamplayer oder ein Egoist, war jemand ein Kollegenschwein oder illoyal. Allerdings ... Arbeitszeugnisse werden ja auch so oder so geschrieben ... verschieden interpretiert ...

Und was ist, wenn jemand grad nach der Ausbildung auf Jobsuche ist? Der hat ja i. d. R. nur ein Zeugnis. Und wenn das "schlecht" ist, ist der Bewerber pauschal schlecht?

Ergo, nein, der Arbeitgeber kann Soft Skills nicht zur Bedingung machen? Richtig? Falls ja, geht das bitte aus irgendeinem Gesetz hervor, einem entsprechendem Kommentar oder sogar aus einem Urteil?

clarion

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Antw:Hard und Soft Skills - Anforderungen
« Antwort #5 am: 09.02.2021 07:02 »
Die Softskills in der Ausschreibung sind großes Geschwätz. Ich würde beispielsweise jeden Schwerbehinderten einladen, der unabhängig von den Softskills die Hardskills erfüllt. Man kann versuchen, im Vorstellungsgespräch einen Eindruck  über Teamgeist etc. zu bekommen.  So mancher sozialer Blindflieger entlarvt sich da doch selbst.

WasDennNun

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Antw:Hard und Soft Skills - Anforderungen
« Antwort #6 am: 09.02.2021 07:06 »
Aber was ist mit Arbeitszeugnissen? Da steht ja oftmals sowas drin, aus den man u. a. solche Soft Skills übersetzen kann. War jemand jetzt ein Teamplayer oder ein Egoist, war jemand ein Kollegenschwein oder illoyal. Allerdings ... Arbeitszeugnisse werden ja auch so oder so geschrieben ... verschieden interpretiert ...
Wenn im Arbeitszeugnis drin steht: Es war stets bemüht, dann soll ich so etwas als offizielle Ablehnung der Person zum Bewerbungsgespräch heranziehen?
Zitat
Ergo, nein, der Arbeitgeber kann Soft Skills nicht zur Bedingung machen? Richtig? Falls ja, geht das bitte aus irgendeinem Gesetz hervor, einem entsprechendem Kommentar oder sogar aus einem Urteil?
Der AG kann alles zur Bedingung machen, sein Problem ist ja bei einer "Konkurrenten Klage" den Nachweis zu erbringen auf Grund der Bewerbung objektiv ausgewählt zu haben.

MEn werde ja solche überflüssige Worthülsen was der Bewerber alles sein soll nur reingeschrieben, damit die Seite voll wird.

WasDennNun

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Antw:Hard und Soft Skills - Anforderungen
« Antwort #7 am: 09.02.2021 07:07 »
  So mancher sozialer Blindflieger entlarvt sich da doch selbst.
Und kann - je nach Einsatzgebiet - die beste Wahl sein.

tulpe

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Antw:Hard und Soft Skills - Anforderungen
« Antwort #8 am: 09.02.2021 07:19 »
Aber was ist mit Arbeitszeugnissen? Da steht ja oftmals sowas drin, aus den man u. a. solche Soft Skills übersetzen kann. War jemand jetzt ein Teamplayer oder ein Egoist, war jemand ein Kollegenschwein oder illoyal. Allerdings ... Arbeitszeugnisse werden ja auch so oder so geschrieben ... verschieden interpretiert ...
Wenn im Arbeitszeugnis drin steht: Es war stets bemüht, dann soll ich so etwas als offizielle Ablehnung der Person zum Bewerbungsgespräch heranziehen?
Zitat
Ergo, nein, der Arbeitgeber kann Soft Skills nicht zur Bedingung machen? Richtig? Falls ja, geht das bitte aus irgendeinem Gesetz hervor, einem entsprechendem Kommentar oder sogar aus einem Urteil?
Der AG kann alles zur Bedingung machen, sein Problem ist ja bei einer "Konkurrenten Klage" den Nachweis zu erbringen auf Grund der Bewerbung objektiv ausgewählt zu haben.

MEn werde ja solche überflüssige Worthülsen was der Bewerber alles sein soll nur reingeschrieben, damit die Seite voll wird.

D. h., der AG würde mangels Obketivität schlechte Karten haben, wenn er subjektive Arbeitszeugnisse als Begründung nennt?

Sie scheinen sich alle ja offensichtlich sehr gut auszukennen. Woher nehmen Sie bitte Ihre Kenntnisse? Es gibt dann also bitte Gesetzesgrundlagen und, oder Urteile, aus denen hervorgehen, dass Soft Skills keine Anforderungnen sein dürfen, die der Bewerber erfüllen muss und wo steht bitte, dass der AG seine Wahl objektiv getroffen haben muss?

Nochmals danke.

WasDennNun

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Antw:Hard und Soft Skills - Anforderungen
« Antwort #9 am: 09.02.2021 07:52 »
D. h., der AG würde mangels Obketivität schlechte Karten haben, wenn er subjektive Arbeitszeugnisse als Begründung nennt?
Nein, der AG würde schlechte Karten haben, wenn er so dämlich ist, Soft Skills nicht nur als wünschenswert, sondern als Voraussetzung in der Ausschreibung zu setzen.
Denn dann müsste er ja im Verfahren bei der Auswahl eben diese Soft Skills genauso wie Hard Skills gerichtsfest dokumentieren.

clarion

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Antw:Hard und Soft Skills - Anforderungen
« Antwort #10 am: 09.02.2021 08:02 »
Unsere Kenntnis beruht auf Kenntnis der Rechtssprechung. Manche unterlegene Bewerber fühlen sich bemüßigt, im Rahmen einen Konkurrentenklage überprüfen zu lassen, ob im Auswahlverfahren die tatsächlich am besten geeignete Person ausgesucht wurde.

Deshalb ist man tunlichst gut beraten, alle Bewerber gleich zu behandeln, das Auswahlverfahren gut zu dokumentieren und in die Dokumentation messbare Kriterien reinzuschreiben. Die Softskills müsste man demzufolge auch messbar machen, in dem man z.B. Rollenspiele durchführt. Diesen Aufwand macht man nur bei wenigen Auswahlverfahren.

tulpe

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Antw:Hard und Soft Skills - Anforderungen
« Antwort #11 am: 09.02.2021 08:34 »
D. h., der AG würde mangels Obketivität schlechte Karten haben, wenn er subjektive Arbeitszeugnisse als Begründung nennt?
Nein, der AG würde schlechte Karten haben, wenn er so dämlich ist, Soft Skills nicht nur als wünschenswert, sondern als Voraussetzung in der Ausschreibung zu setzen.
Denn dann müsste er ja im Verfahren bei der Auswahl eben diese Soft Skills genauso wie Hard Skills gerichtsfest dokumentieren.

Und noch dämlicher wäre er, wenn er anhand irgendwelcher Arbeitszeugnisse meint, aus diesen herauslesen zu können, weil dort nur was von stets bemüht oder gar nicht steht, dass die Soft Skills gar nicht vorhanden sind und alleine deswegen jemanden nicht einlädt!?

Edit: grad gefunden: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__165.html

Da steht ja was von "fachlicher Eignung". Soft Skills sind ja nun aber keine fachliche Kompetenzen! D. h. doch, dass die vollkommen irrelevant sind, oder!?


clarion

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Antw:Hard und Soft Skills - Anforderungen
« Antwort #12 am: 09.02.2021 08:43 »
Fachliche Eignung ist für Hardskill. Damit ist eine für die Stelle passende Ausbildung gemeint. Man muss beispielsweise keinen schwerbehinderten Gärtner zum Vorstellungsgespräch einladen, wenn man einen Koch sucht.

Ein "undämlicher" AG lädt alle Schwerbehinderte ein, die nicht offensichtlich ungeeignet sind. Ein schlechtes Zeugnis mag aber dazu führen, dass man dem Bewerber mit Vorbehalten im Vorstellungsgespräch gegenüber tritt.

WasDennNun

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Antw:Hard und Soft Skills - Anforderungen
« Antwort #13 am: 09.02.2021 09:05 »
Und noch dämlicher wäre er, wenn er anhand irgendwelcher Arbeitszeugnisse meint, aus diesen herauslesen zu können, weil dort nur was von stets bemüht oder gar nicht steht, dass die Soft Skills gar nicht vorhanden sind und alleine deswegen jemanden nicht einlädt!?
Nun wenn ich 100 Bewerbungen habe und 10 einladen will, dann habe ich halt manchmal das Pech, das ich einen guten Bewerber anhand der schlechten Bewerbungsmappe nicht einlade.
Die SoftSkills, die in den Arbeitszeugnisse stehen werden meistens von uns nicht gelesen.

tulpe

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Antw:Hard und Soft Skills - Anforderungen
« Antwort #14 am: 09.02.2021 09:08 »
Die SoftSkills, die in den Arbeitszeugnisse stehen werden meistens von uns nicht gelesen.

Das würde wohl auch jeden Zeitrahmen sprengen, oder!?

Aus welchem Gesetz ergibt sich für den Arbeitgeber im ÖD die Pflicht, objektiv zu entscheiden?
« Last Edit: 09.02.2021 09:17 von tulpe »