Hallo, die Regelaltersgrenze bei Schwerbehinderung ist die von gleichaltrigen Nichtbehinderten minus zwei Jahre.
Bei krankheitsbedingten Vorruhestand werden m.W. max. 10,8% abgezogen. Dazu müsste Dich ein Amtsarzt aber für dienstunfähig erklären.
Da Lebenswege und die daraus resultierenden Renten- und Pensionsansprüche aber höchst individuell sind, würde ich Dir empfehlen, Dich von der Bezügestelle beraten zu lassen.