Autor Thema: Master nach Bachelor Öffentliche Verwaltung und Zugang zu höh. Dienst  (Read 5501 times)

ultravires

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Hallo Community,

ich stehe kurz vor dem Abschluss meines Bachelorstudiums (Vollzeit - nicht dual). Der Studiengang der besuchten FH enthält zusätzlich eine Laufbahnbefähigung für den geh. Dienst.

Langfristig strebe ich nicht nur eine Beschäftigung als Sachbearbeiter an, sondern ich möchte Führungsaufgaben im öffentlichen Dienst wahrnehmen.

Ich frage mich, ob ich in Vollzeit ein Masterstudium anschließen soll, um danach auf Stellensuche zu gehen, oder mich nun als Sachbearbeiter zu bewerben, um innerhalb einer Behörde nach einigen Jahren aufzusteigen.

Das Aufstiegsverfahren in deutschen Behörden vom gehobenen Dienst zum höh. Dienst scheint mir jedoch sehr selten zu sein. Das ist mir zu wenig Sicherheit, da ich mein Ziel irgendwann auch erreichen möchte.

Andererseits ist es nicht gesagt, dass ein Master Public Administration zum gewünschten Erfolg führen kann, da es auch hier geeignete Stellen geben muss.

Kurzum, über welchen der beiden Wege kann ich mein Ziel erreichen?

Kaiser80

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Kurzum: über beide

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Schneller ginge es über den Master direkt. Aufstiegsverfahren in den hD sind noch nicht überall die Regel, manche Behörden bieten das gar nicht an; allenfalls (interne) Bewerbungen auf entsprechende Ausschreibungen.

Der MPA bietet dir allerdings keine Laufbahnbefähigung für den hD, von daher kommt es bei der Behördenwahl auch darauf an, einen Arbeitgeber zu finden, der dich auch verbeamten will.

Ansonsten gibt es Führungsstellen auch im gD ;)

ultravires

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Schneller ginge es über den Master direkt. Aufstiegsverfahren in den hD sind noch nicht überall die Regel, manche Behörden bieten das gar nicht an; allenfalls (interne) Bewerbungen auf entsprechende Ausschreibungen.

Der MPA bietet dir allerdings keine Laufbahnbefähigung für den hD, von daher kommt es bei der Behördenwahl auch darauf an, einen Arbeitgeber zu finden, der dich auch verbeamten will.

Ansonsten gibt es Führungsstellen auch im gD ;)

Hallo und danke für deine Antwort. Der Master alleine reicht nicht aus für die Laufbahnbefähigung, wie sieht es jedoch mit dem in einem universitären 4-Semester Masterstudium enthaltenen Praktikum aus? Dieses könnte doch unter Umständen als förderlich anerkannt werden.

Eine weitere Möglichkeit besteht in einem berufsbegleitenden Masterstudium, welches man selbst bezahlt und nicht durch den Dienstherrn bezahlt bekommt. Hier könnte jedoch die Gefahr bestehen, dass man sich die Mühe umsonst macht, sofern keine einer dem höh. Dienst förderlichen Tätigkeit vorliegt.


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Hallo und danke für deine Antwort. Der Master alleine reicht nicht aus für die Laufbahnbefähigung, wie sieht es jedoch mit dem in einem universitären 4-Semester Masterstudium enthaltenen Praktikum aus? Dieses könnte doch unter Umständen als förderlich anerkannt werden.

Schau mal in den § 21 BLV. Der übliche weg zum Erhalt der Laufbahnbefähigung nach dem Master ist die 2,5jährige hauptberufliche Tätigkeit. Ein Praktikum fällt da aus.

Eine weitere Möglichkeit besteht in einem berufsbegleitenden Masterstudium, welches man selbst bezahlt und nicht durch den Dienstherrn bezahlt bekommt. Hier könnte jedoch die Gefahr bestehen, dass man sich die Mühe umsonst macht, sofern keine einer dem höh. Dienst förderlichen Tätigkeit vorliegt.
Das wäre die Variante nach 24 BLV, wenn Du schon verbeamtet wurdest.
Was meinst du mit "keine dem hD förderlichen Tätigkeit?"

Kurzum: Du kannst gleich deinen Master in Vollzeit machen oder berufsbegleitend, wenn du schon arbeiten willt. Bewerben auf einen neuen Job im hD müsstest du dich auf jeden Fall.


ultravires

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Schau mal in den § 21 BLV. Der übliche weg zum Erhalt der Laufbahnbefähigung nach dem Master ist die 2,5jährige hauptberufliche Tätigkeit. Ein Praktikum fällt da aus.


Danke für deine Antwort.

Dann wäre es vielleicht besser, zunächst nach dem Bachelor verbeamtet zu werden und dann in den nächsten Jahren berufsbegleitend zu studieren. Vielleicht sieht man dann auch recht bald, ob in der Behörde Stellen bestehen.  Wahrscheinlich ist es Unsinn damit zu planen, dass man behördenintern an einem Aufstiegsverfahren teilnehmen kann, da dort wahrscheinlich die 80 % der Laufbahn am Auswahlverfahren teilnimmt?

Bisher habe ich immer gedacht, dass ich nach dem Bachelor direkt den Master dranhängen könnte (konsekutiv) um mich dann auf geeignete Stellen des höh. Verwaltungsdienstes zu bewerben. Bis auf die Ausnahme des Verwaltungsreferendatiats in NRW fallen mir kaum Einsatzmöglichkeiten ein, da die Stellen die sich an Master richten oftmals mit Berufserfahrung einhergehen oder eben an Volljuristen gerichtet sind.

Wie bemüht sind die Bundesbehörden denn, geeignete und wissbegierige Bewerber weiterzubilden und dementsprechend den Aufstieg zu genehmigen? Den Weiterbildungspool und Qualifizierungsmaßnahmen nennt zweifelsfrei jede größere Behörde in der Stellenausschreibung, aber was steckt wirklich dahinter?

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Als erstes würde ich überlegen, wie deine Tätigkeit aussehen soll. Strebst du einen Job auf Master-Niveau an ist der schnellste Weg gleich den Master zu machen und dich auf entsprechende Stellen als Tarifbeschäftigter zu bewerben. Referendarien im hD sind eher selten, der häufigere Weg zur Verbeamtung ist der über die 2,5-jährige hauptberufliche Tätigkeit.

Der interne Aufstieg - soweit er überhaupt angeboten wird - ist wie du schon erkannt hast, sehr begehrt. Dort müsstest du dich einem Auswahlverfahren stellen. Ein berufsbegleitendes Studium ist ebenfalls eine Variante, wenn du leidensfähig bist.

Die Fortbildungskonzepte sind bei der Vielzahl der Bundesbehörden ebenso vielfältig. Eine allgemeine Aussage über deren Inhalte ist daher kaum möglich.

Alphonso

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[...] Referendarien im hD sind eher selten[...]

Das gilt vielleicht in Bundesbehörden. Gerade auf Landesebene in technischen Bereichen wird meiner Erfahrung nach kaum vom Referendariat abgerückt, um entsprechende Posten bekleiden zu können mit anschließender Verbeamtung inklusive der Ministerien... Eher verharrt man bis zur Rente als Tarifbeschäftigter. Kann jetzt hier nur SH, MV, HH, NI, ST als Beispiel nennen, in denen Kontakt besteht zu ausgewählten Fachrichtungen. Dass die gesetzlichen Möglichkeiten alle bestehen in jedem Bundesland, ist klar.

Die Bundesebene wurde hier nicht explizit genannt als einziger späterer Einsatzort, deswegen wollte ich darauf nur noch einmal hinweisen.

Ich holte meinen Master auch im Fernstudium nach, um die Voraussetzungen für das Referendariat zu erfüllen. Häufig hat man das Gefühl, dass Behörden in dieser Hinsicht mit Aufstieg in eine andere Laufbahn einfach die "Büchse der Pandora" nicht öffnen wollen. Die Gesetzestexte geben m. M. n. sehr viel Spielraum, aber es wird sich diesem nicht angenommen aus diversen Gründen. Natürlich gibt es da auch Ausnahmen.

ultravires

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[...] Referendarien im hD sind eher selten[...]

Das gilt vielleicht in Bundesbehörden. Gerade auf Landesebene in technischen Bereichen wird meiner Erfahrung nach kaum vom Referendariat abgerückt, um entsprechende Posten bekleiden zu können mit anschließender Verbeamtung inklusive der Ministerien... Eher verharrt man bis zur Rente als Tarifbeschäftigter. Kann jetzt hier nur SH, MV, HH, NI, ST als Beispiel nennen, in denen Kontakt besteht zu ausgewählten Fachrichtungen. Dass die gesetzlichen Möglichkeiten alle bestehen in jedem Bundesland, ist klar.

Die Bundesebene wurde hier nicht explizit genannt als einziger späterer Einsatzort, deswegen wollte ich darauf nur noch einmal hinweisen.

Ich holte meinen Master auch im Fernstudium nach, um die Voraussetzungen für das Referendariat zu erfüllen. Häufig hat man das Gefühl, dass Behörden in dieser Hinsicht mit Aufstieg in eine andere Laufbahn einfach die "Büchse der Pandora" nicht öffnen wollen. Die Gesetzestexte geben m. M. n. sehr viel Spielraum, aber es wird sich diesem nicht angenommen aus diversen Gründen. Natürlich gibt es da auch Ausnahmen.

In meinem Fall würde es um den nichttechnischen Verwaltungsdienst gehen. :-)

Bist du durch deinen berufsbegleitenden Master (hast du dann selbst gezahlt, richtig? oder gibt es Zuschüsse?) im nichttechnischen Verwaltungsdienst aufgestiegen?

Als erstes würde ich überlegen, wie deine Tätigkeit aussehen soll. Strebst du einen Job auf Master-Niveau an ist der schnellste Weg gleich den Master zu machen und dich auf entsprechende Stellen als Tarifbeschäftigter zu bewerben. Referendarien im hD sind eher selten, der häufigere Weg zur Verbeamtung ist der über die 2,5-jährige hauptberufliche Tätigkeit.

Der interne Aufstieg - soweit er überhaupt angeboten wird - ist wie du schon erkannt hast, sehr begehrt. Dort müsstest du dich einem Auswahlverfahren stellen. Ein berufsbegleitendes Studium ist ebenfalls eine Variante, wenn du leidensfähig bist.

Das berufsbegleitende Studium wäre indes nach einer 1,5- bis zweijährigen Tätigkeit an mehreren Universitäten zum teil sogar im Fernstudium möglich, das gefällt mir insoweit gut, da man dann auch nebenher Berufserfahrung sammelt, die auch als hauptberufliche Tätigkeit gewertet werden könnte.

Diese Frage stelle ich mir noch aktuell, was meint der Gesetzgeber denn im Zusammenhang der Qualifikationen für den höh. Dienst mit der 2,5 jährigen hauptberuflichen Tätigkeit? Reicht es da schon aus, ein paar Jahre in A9 / A10 gearbeitet zu haben oder ist für eine solche Stelle zwingend das Endamt des gehobenen Dienstes vorerst zu erreichen?

Bastel

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Hauptberufliche Erfahrung für den höheren Dienst sammelt man in der Regel (vereinfacht gesagt) auf E13+X Stellen.

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Das berufsbegleitende Studium wäre indes nach einer 1,5- bis zweijährigen Tätigkeit an mehreren Universitäten zum teil sogar im Fernstudium möglich, das gefällt mir insoweit gut, da man dann auch nebenher Berufserfahrung sammelt, die auch als hauptberufliche Tätigkeit gewertet werden könnte.

Diese Frage stelle ich mir noch aktuell, was meint der Gesetzgeber denn im Zusammenhang der Qualifikationen für den höh. Dienst mit der 2,5 jährigen hauptberuflichen Tätigkeit? Reicht es da schon aus, ein paar Jahre in A9 / A10 gearbeitet zu haben oder ist für eine solche Stelle zwingend das Endamt des gehobenen Dienstes vorerst zu erreichen?

Nein!
Siehe Bastel - hauptberufliche Tätigkeit sammelst du erst nach Abschluss des Masters mit einer entsprechenden Tätigkeit.

Alphonso

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In meinem Fall würde es um den nichttechnischen Verwaltungsdienst gehen. :-)

Bist du durch deinen berufsbegleitenden Master (hast du dann selbst gezahlt, richtig? oder gibt es Zuschüsse?) im nichttechnischen Verwaltungsdienst aufgestiegen?



Nein, ich "darf" jetzt das Referendariat nachholen. Ich bin allerdings auch im technischen Bereich zugegen.
In meiner Behörde ist es leider extrem. Jegliche Kann-Bestimmung in Gesetzen und Verordnungen wird hier als "Machen-wir-nicht"-Bestimmung ausgelegt. (Aufstieg, schnellere Beförderung, Anerkennung von Zeiten für Stufenfestsetzung etc.). Allerdings spielt mir meine mehrjährige Dienstzugehörigkeit, Altersstruktur im hD bei uns, Sonderzuschlag während des Refs, sowie praktische Zusage mit "schneller" (also nur entsprechende Wartezeiten) Beförderung in die Karten. Es kommt also einfach auf die Behörde an und deren Willen! Zumindest kam ich um Assesement-Center etc. vorbei... Das Ref wird jetzt schon irgendwie noch gehen. Je jünger desto besser.

ultravires

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Das berufsbegleitende Studium wäre indes nach einer 1,5- bis zweijährigen Tätigkeit an mehreren Universitäten zum teil sogar im Fernstudium möglich, das gefällt mir insoweit gut, da man dann auch nebenher Berufserfahrung sammelt, die auch als hauptberufliche Tätigkeit gewertet werden könnte.

Diese Frage stelle ich mir noch aktuell, was meint der Gesetzgeber denn im Zusammenhang der Qualifikationen für den höh. Dienst mit der 2,5 jährigen hauptberuflichen Tätigkeit? Reicht es da schon aus, ein paar Jahre in A9 / A10 gearbeitet zu haben oder ist für eine solche Stelle zwingend das Endamt des gehobenen Dienstes vorerst zu erreichen?

Nein!
Siehe Bastel - hauptberufliche Tätigkeit sammelst du erst nach Abschluss des Masters mit einer entsprechenden Tätigkeit.

Interessant. Nehmen wir an, ich starte auf einer A9-Stelle und absolviere nach 1,5 Jahren nebenberuflich ein MPA-Studium. Wie ist es dann möglich, eine entsprechende hauptberufliche Tätigkeit nachzuweisen, wenn diese Tätigkeit für eine solche Stelle bereits als Qualifikation ausgeschrieben wird?

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Interessant. Nehmen wir an, ich starte auf einer A9-Stelle und absolviere nach 1,5 Jahren nebenberuflich ein MPA-Studium. Wie ist es dann möglich, eine entsprechende hauptberufliche Tätigkeit nachzuweisen, wenn diese Tätigkeit für eine solche Stelle bereits als Qualifikation ausgeschrieben wird?

Ich verstehe die Frage nicht. Wie kann eine Tätigkeit als Qualifikation ausgeschrieben werden?

Konkreter Ablauf ist, dass du dich nach Abschluss des berufsbegleitenden MPA auf Stellen des höheren Dienstes bewirbst, genommen wirst, deine 2,5-jährige hauptberufliche Tätigkeit ableistet, 0,5 Jahre erprobt wirst und dann im Amt des hD ernannt wirst.

Alternative ist erst den Master zu machen, die hauptberufliche Tätigkeit als Tarifbeschäftigter abzuleisten und dann verbeamtet zu werden.

ultravires

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Interessant. Nehmen wir an, ich starte auf einer A9-Stelle und absolviere nach 1,5 Jahren nebenberuflich ein MPA-Studium. Wie ist es dann möglich, eine entsprechende hauptberufliche Tätigkeit nachzuweisen, wenn diese Tätigkeit für eine solche Stelle bereits als Qualifikation ausgeschrieben wird?

Ich verstehe die Frage nicht. Wie kann eine Tätigkeit als Qualifikation ausgeschrieben werden?

Konkreter Ablauf ist, dass du dich nach Abschluss des berufsbegleitenden MPA auf Stellen des höheren Dienstes bewirbst, genommen wirst, deine 2,5-jährige hauptberufliche Tätigkeit ableistet, 0,5 Jahre erprobt wirst und dann im Amt des hD ernannt wirst.

Alternative ist erst den Master zu machen, die hauptberufliche Tätigkeit als Tarifbeschäftigter abzuleisten und dann verbeamtet zu werden.

Hallo,

danke für die Antwort. Jetzt habe ich es verstanden! :-)