Hallo,
wenn ein Schaden erst längere Zeit nach Schadensereignis aufgetreten ist, so muss das verzinst werden, denn wenn der Schadenausgleich sofort erfolgt wäre, dann hätte man mit Geld sofort etwas machen können. Um einen Wertverlust durch Inflation entgegen zu wirken, wird verzinst. Damit der Geschädigte auf jeden Fall keinen Inflationsbereinigten Verlust macht, wird mit 5% über den Basiszinssatz verzinst Basiszins zur Zeit -0,88% + 5% = 4,12%. Das mag noch aus einer Zeit kommen, wo 6 oder 8 % Zinsen völlig normal waren.