Autor Thema: Kurze frage zur Eingruppierung  (Read 3003 times)

HansDampf

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Kurze frage zur Eingruppierung
« am: 10.02.2021 09:29 »
Ich habe mich letztes Jahr auf eine Stelle, E10 IT-Beruf, beworben.

Diese Stelle habe ich zum 01.01.2021 angetreten.
Nun habe ich hier überall gelesen, dass die IT-Berufe neu eingruppiert werden. Macht es jetzt Sinn die Stelle zu überprüfen ob die Eingruppierung noch gerechtfertigt ist?

Sollte ich wenn ja erst die Probezeit abwarten?

Oder ist das alles für mich hinfällig?
Die Ausschreibung war von 02/2020.

Vielen Dank für die Unterstützung.

Lars73

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Antw:Kurze frage zur Eingruppierung
« Antwort #1 am: 10.02.2021 09:32 »
Bei einer Einstellung am 1.1.2021 waren die neuen Regelungen der Entgeltordnung schon anzuwenden. Grundsätzlich ist es immer sinnvoll zu prüfen ob der Arbeitgeber sich bei der Eingruppierung irrt. Gibt es denn konkrete Anhaltspunkte, dass E10 für die Übertragenden Aufgaben unzutreffend ist?

WasDennNun

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Antw:Kurze frage zur Eingruppierung
« Antwort #2 am: 10.02.2021 09:36 »
Wenn sie von 2/20 ist, dann ist zu erwarten, dass sie nach der alten EGO die Eingruppierung gemacht haben.

Es ist auch nicht unwahrscheinlich, dass deine auszuübenden Tätigkeiten nunmehr die einer EG11 sein könnten.
Ich gehe weiterhin davon aus, dass dir das Entgelt der EG10 im Januar ausgezahlt worden ist.

Du musst also jetzt dir eine eigene Rechtsmeinung über deine EG bilden.
Hat der AG dir denn mitgeteilt was deine auszuübenden Tätigkeiten sind und wo er dich in der EGO eingruppiert hat?
letzteres kannst du ja mal ganz unverbindlich bei deiner Personalstelle erfragen.

HansDampf

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Antw:Kurze frage zur Eingruppierung
« Antwort #3 am: 10.02.2021 09:39 »
Ich kann das jetzt schlecht einschätzen ob die Aufgaben die ich habe eine höhere Stufe gerechtfertigen. Was mich halt nur irritiert ist, dass die Ausschreibung von 02/2020 war und da war ja noch die alte Entgeldordnung oder?

Spid

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Antw:Kurze frage zur Eingruppierung
« Antwort #4 am: 10.02.2021 09:40 »
Der AG gruppiert nicht ein. Er äußert lediglich eine Rechtsmeinung, die die Eingruppierung nicht berührt. Es handelt sich jedenfalls um keinen Sachverhalt, der hinsichtlich der Eingruppierung einer Handlung des TB bedarf, selbst wenn man bei übergeleiteten Beschäftigten von einem Antragserfordernis ausginge.

Die Eingruppierung ist unabhängig von einer in der Ausschreibung genannten Entgeltgruppe.

WasDennNun

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Antw:Kurze frage zur Eingruppierung
« Antwort #5 am: 10.02.2021 09:43 »
Eine Überleitung kommt in der SV nicht vor.


Spid

  • Gast
Antw:Kurze frage zur Eingruppierung
« Antwort #6 am: 10.02.2021 09:43 »
Eben.

HansDampf

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Antw:Kurze frage zur Eingruppierung
« Antwort #7 am: 10.02.2021 09:47 »
Ok jetzt bin ich noch etwas verwirrter. Sry

Was heißt denn SV?

WasDennNun

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Antw:Kurze frage zur Eingruppierung
« Antwort #8 am: 10.02.2021 09:48 »
Ich kann das jetzt schlecht einschätzen ob die Aufgaben die ich habe eine höhere Stufe gerechtfertigen. Was mich halt nur irritiert ist, dass die Ausschreibung von 02/2020 war und da war ja noch die alte Entgeldordnung oder?
Eine höher Gruppe meinst du wohl eher.

Ja 2/20 war die alte EGO gültig und die neue schon bekannt.

Dir bleibt jetzt zum einen die Möglichkeit nachzufragen, wo dein AG meint dich in der EGO einzugruppieren und ob die Einschätzung der Eingruppierung auf die EGO alt oder EGO neu beruht.

Zum anderen kannst du auch versuchen selbst eine Meinung bzgl. der Eingruppierung deiner auszuübenden Tätigkeiten zu bilden und dann dieses Entgelt von deinen AG einfordern.
Man kann nur 6 Monate rückwirkend das vorenthaltene Geld einfordern wg. §37


SV= Sachverhalt

EDIT:
die korrekte Eingruppierung kann nur ein Gericht feststellen, alles andere sind nur Rechtsmeinungen

HansDampf

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Antw:Kurze frage zur Eingruppierung
« Antwort #9 am: 10.02.2021 10:04 »
OK dann werd ich mal fragen welche EGO sie bei mir angewendet haben. Vertrag hatte ich ja letztes Jahr schon unterchrieben.

Sollte es nach der alten EGO sein, macht es da Sinn eine Überprüfung zu veranlassen?

Schokobon

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Antw:Kurze frage zur Eingruppierung
« Antwort #10 am: 10.02.2021 10:06 »
Falls dir die Kenntnisse zur Einschätrzung der korrekten Eingruppierung fehlen kannst du einen Dienstleister damit beauftragen.

Spid

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Antw:Kurze frage zur Eingruppierung
« Antwort #11 am: 10.02.2021 10:16 »
OK dann werd ich mal fragen welche EGO sie bei mir angewendet haben. Vertrag hatte ich ja letztes Jahr schon unterchrieben.

Sollte es nach der alten EGO sein, macht es da Sinn eine Überprüfung zu veranlassen?
Für die Eingruppierung ist die Rechtsmeinung des AG völlig unbeachtlich.

Organisator

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Antw:Kurze frage zur Eingruppierung
« Antwort #12 am: 10.02.2021 10:21 »
OK dann werd ich mal fragen welche EGO sie bei mir angewendet haben. Vertrag hatte ich ja letztes Jahr schon unterchrieben.

Sollte es nach der alten EGO sein, macht es da Sinn eine Überprüfung zu veranlassen?

Vor der Anfrage hätte es Sinn, deine dir übertragenen Tätigkeiten mit der aktuellen Entgeltordung abzugleichen. Vielleicht erübrigt sich dann alles weitere.

HansDampf

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Antw:Kurze frage zur Eingruppierung
« Antwort #13 am: 10.02.2021 10:33 »


Vor der Anfrage hätte es Sinn, deine dir übertragenen Tätigkeiten mit der aktuellen Entgeltordung abzugleichen. Vielleicht erübrigt sich dann alles weitere.

Auf alle Fälle, ich weiß/wusste nur nicht genau wie ich an die Sache ran gehen soll. Vielleicht passt ja auch alles. Ich hab nur immer was mit neuer EGO gelesen und das die IT-Berufe neu eingeruppiert werden das hat mich etwas verwirrt.

WasDennNun

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Antw:Kurze frage zur Eingruppierung
« Antwort #14 am: 10.02.2021 12:11 »


Vor der Anfrage hätte es Sinn, deine dir übertragenen Tätigkeiten mit der aktuellen Entgeltordung abzugleichen. Vielleicht erübrigt sich dann alles weitere.

Auf alle Fälle, ich weiß/wusste nur nicht genau wie ich an die Sache ran gehen soll. Vielleicht passt ja auch alles. Ich hab nur immer was mit neuer EGO gelesen und das die IT-Berufe neu eingeruppiert werden das hat mich etwas verwirrt.
und bei vielen ITler bedeutet die neue EGO bei unveränderten auszuübenden Tätigkeiten eine höhere Entgeltgruppe.

und wahrscheinlich auch bei dir.