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Zulassungsordnung berufsbegleitendes Studium

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Fragmon:
Es ist eine Verwaltungshochschule die Bachelor- und Masterstudiengänge anbietet, mit denen man zeitgleich eine Laufbahnbefähigung erhält. Die Studiengänge sind für andere AG (Kommunen/private) geöffnet.

Mir geht es auch nicht um die Unterschiede der beiden Welten sondern rein nur um die Möglichkeit der Zulassung zu einem Studium und für mich sollte es keine Rolle spielen, ob bei identischer Eignung eine Person einen Arbeitsvertrag und die andere Person eine Urkunde besitzt.

Lars73:
Ohne Offenlegung um welche Regelungen es genau geht lässt es sich nicht abschließend bewerten. Grundsätzlich ist es nicht zu beanstanden, wenn ein Land zum einen Regelungen für den Aufstieg von Beamten und für ein berufsbegleitendes Studium von Tarifbeschäftigten erlässt. Das für Beamten die Vorgaben des Laufbahnrecht Voraussetzung sind und für tarifbeschäftigte andere Regelungen getroffen werden, ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. 

Ein Verstoß gegen des Gleichheitsgrundsatz ist nicht zu erkennen da ja gerade unterschiedliche Sachverhalte (Beamte/Tarifbeschäftigte) vorliegen.

Ich halte z.B. die sächsische Regelung (die ähnlich wie von dir beschrieben ist) für rechtlich zulässig. Dor handelt es sich z.B. um zwei völlig getrennte Möglichkeiten für das Studium. Die unterschiedliche Ausgestaltung der Eingangsvoraussetzungen ist als solches nicht zu beanstanden.

inter omnes:
Kann mich Lars73 da nur anschließen. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Regelung die systemischen Besonderheiten TB/Beamte adäquat abbildet. Hier wird wesentlich Ungleiches ungleich behandelt. Insofern nicht zu beanstanden.

Elur:
Hallo,

ich habe diesen berufsbegleitenden Aufstieg als Beamtin selber gemacht (von 2015 - 2018). Beim Auswahlverfahren 2014 galten glücklicherweise nicht alle dieser Vorgaben, wie es sie jetzt tun. Ich bin z.B. erst 2011 verbeamtet worden und befand mich 2014 immer noch im Eingangsamt. Dennoch durfte ich beim Auswahlverfahren teilnehmen und habe schließlich die Zulassung für das Studium bekommen. Ich bin dann kurz vor Beginn des Studiums nach A7 befördert worden und kurz vor Ende des Studiums nach A8. Damals gab es dann noch kurze Irritationen, dass der Aufstieg keine Beförderung ist und ich nicht ein weiteres Jahr bis zur A9 warten musste. Im Übrigen waren mehr als die Hälfte der Mitstudierenden Tarifbeschäftigte, die dieses Studium aufgrund der Laufbahnbefähigung gemacht haben und bis auf eine, die das selber nicht wollte, sind alle direkt nach dem Studium verbeamtet worden.

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