Hallo zusammen, ich habe da mal eine Frage.
Ich frage nicht für mich, sondern für eine Kollegin.
Sie saß mit EG6 bis zu ihrer Schwangerschaft im Jahre 2018 auf einer Stelle, die daraufhin durch eine Person mit EG9b besetzt wurde.
Dazwischen gab es keine neue Stellenbewertung oder eine Anpassung der Stelle.
Nun ist diese Person mit EG9b für bereits mehrere Monate ausgefallen, so dass die Vertretung dieser Stelle durch eine andere Personen übernommen wird. Im Zuge dessen fand nun eine Stellenbewertung statt, um die Zulage für die vertretende Person ermitteln zu können. Es stellte sich heraus, dass diese Stelle mit EG9a bewertet wird.
Meine Kollegin stellt sich jetzt die Frage, ob sie damals zu ihrer Zeit nicht auch schon Anspruch auf die EG9a hätte. Somit hätte sie nach Widerkehr aus der Schwangerschaft auch Anspruch auf eine gleichwertige Stelle. Auch das Geld in der Schwangerschaft hätte sich nach EG9a berechnet und nicht, wie in ihrem Fall, nach EG6.
Ist diesbezüglich noch durch einen Antrag auf "nachträgliche Höhergruppierung" oder dergleichen etwas zu machen?
Ich hoffe, man konnte den geschilderten Sachverhalt verstehen.
Vielen Dank schon mal für die Hilfe.