Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

nachträgliche Eingruppierung/Höhergruppierung

<< < (2/2)

Spid:
Da seit 2018 kein Entgeltanspruch bestand, ist das so zutreffend wie im Sachverhalt unbeachtlich.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version