Kingkadabra das ist eine absolut individuelle Frage, die dir hier keiner beantworten können wird. Rechtlich gibt es nur Mindestvoraussetzungen, wieviel Zeit zwischen den einzelnen Beförderungen liegen muss, bei uns in Hessen bspw im mD ein und im gD und hD zwei Jahre. Wie dann tatsächlich befördert wird, ist von Haus zu Haus total unterschiedlich und manchmal auch innerhalb der Laufbahnen bzw der einzelnen Beförderungsämter unterschiedlich. In meiner Behörde geht es bspw. in Mindestzeit im mD bis A8 und im gD bis A11, danach ist von Mindestzeit bis nie alles möglich