[Allg] Beförderungswartezeiten

Begonnen von Kingrakadabra, 10.02.2021 17:42

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Kingrakadabra

Guten Abend,

wer kennt sich hier bei den Beförderungswartezeiten (Landratsamt, kommunal) etwas aus? Gibt es hier ungefähre Anhaltspunkte? Bei der Versetzung (Kommune zu LRA) laufen ja die Wartezeiten weiter. Die Punkte der ,,alten" Beurteilung gelten ja dann auch weiter. Braucht man dann zur weiteren Beförderung (A8 bei der Kommune seit 11/2016) dann eine Beförderung oder die läuft das ab?

Vielen Dank!

Hage

Mask

Bei Beamtenfragen bitte dass Bundesland mit in den Threadttitel nehmen, dann kann dir besser geholfen werden

was_guckst_du

Zitat von: Kingrakadabra am 10.02.2021 17:42
Braucht man dann zur weiteren Beförderung (A8 bei der Kommune seit 11/2016) dann eine Beförderung oder die läuft das ab?

Hä??
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Organisator

Was sind denn kommunale Beförderungswartezeiten?

Kingrakadabra

Zitat von: was_guckst_du am 11.02.2021 07:07
Zitat von: Kingrakadabra am 10.02.2021 17:42
Braucht man dann zur weiteren Beförderung (A8 bei der Kommune seit 11/2016) dann eine Beförderung oder die läuft das ab?

Hä??

Da habe ich mich wohl verschrieben. ;)
Braucht man zur Beförderung dann erst eine Beurteilung des LRA oder wie wird sowas gehandhabt?

Kingrakadabra

Zitat von: Organisator am 11.02.2021 08:23
Was sind denn kommunale Beförderungswartezeiten?

Wartezeit bis zur nächsten Beförderung (z. B. Beurteilung 9 Punkte, Wartezeit A7 nach A8 4 Jahre).

Organisator

Zitat von: Kingrakadabra am 11.02.2021 11:21
Zitat von: Organisator am 11.02.2021 08:23
Was sind denn kommunale Beförderungswartezeiten?

Wartezeit bis zur nächsten Beförderung (z. B. Beurteilung 9 Punkte, Wartezeit A7 nach A8 4 Jahre).

Gibt es für soetwas konkrete Regelungen über das Gewohnheitsrecht der Behörden hinaus?

was_guckst_du

...Behörden, die mit der Beförderung länger als die gesetzlichen Wartefristen warten, haben heutzutage "den Schuss nicht gehört"...attraktive Arbeitgeber findet der ausgebildete Beamte heute überall und kann sie sich aussuchen...die Zeiten, wo man gerne aus Kostengründen solche "Beförderungsrichtlinien" installierte, sind schon lange vorbei...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Kingrakadabra

Zitat von: Organisator am 11.02.2021 14:09
Zitat von: Kingrakadabra am 11.02.2021 11:21
Zitat von: Organisator am 11.02.2021 08:23
Was sind denn kommunale Beförderungswartezeiten?

Wartezeit bis zur nächsten Beförderung (z. B. Beurteilung 9 Punkte, Wartezeit A7 nach A8 4 Jahre).

Gibt es für soetwas konkrete Regelungen über das Gewohnheitsrecht der Behörden hinaus?

Keine Ahnung, geht halt aus den Beförderungsrichtlinien der Stadt hervor.

Kingrakadabra

Zitat von: was_guckst_du am 11.02.2021 14:51
...Behörden, die mit der Beförderung länger als die gesetzlichen Wartefristen warten, haben heutzutage "den Schuss nicht gehört"...attraktive Arbeitgeber findet der ausgebildete Beamte heute überall und kann sie sich aussuchen...die Zeiten, wo man gerne aus Kostengründen solche "Beförderungsrichtlinien" installierte, sind schon lange vorbei...

Da hast du recht, aber trotzdem gibt es diese Richtlinien. Wie läuft das denn bei anderen Behörden mit der Beförderung?

Organisator

Zitat von: Kingrakadabra am 11.02.2021 15:18
Da hast du recht, aber trotzdem gibt es diese Richtlinien. Wie läuft das denn bei anderen Behörden mit der Beförderung?

Na entsprechend der rechtlichen Vorgaben. Mindestwartezeit seit der letzten Beförderung, ggf. Erprobungszeit und fertig. Und natürlich das interne Gewohnheitsrecht (z.B. Beförderungsrunden nach den regelmäßigen Beurteilungsrunden im Rahmen der vorhandenen und besetzbaren Planstellen bei bündelbewerteten Dienstposten)

Kingrakadabra

Klar, aber das kann ja von den Kommunen dennoch individuell ausgestaltet werden? Es zählen ja auch die Punkte aus der Beförderung. Wie verhör es sich bei der Versetzung? Wartezeiten? Erprobung?

Organisator

Zitat von: Kingrakadabra am 11.02.2021 15:43
Klar, aber das kann ja von den Kommunen dennoch individuell ausgestaltet werden?
Klar, individuell. Du fragtest nach Wartezeiten bei den Kommunen, also einer Vielzahl.
Zitat von: Kingrakadabra am 11.02.2021 15:43
Es zählen ja auch die Punkte aus der Beförderung.
Was gibt es den für Punkte aus einer Beförderung?
Zitat von: Kingrakadabra am 11.02.2021 15:43
Wie verhör es sich bei der Versetzung? Wartezeiten? Erprobung?
Wie meinen?

Kingrakadabra

Ja, stimmt.

Naja, zum Beispiel 9 Punkte, 10...

Kann man nach einer Versetzung direkt befördert werden oder gibt es eine Erprobungszeit... die Wartezeiten gelten ja ab der Beförderung nach A8. Also generell...

Mask

Kingkadabra das ist eine absolut individuelle Frage, die dir hier keiner beantworten können wird. Rechtlich gibt es nur Mindestvoraussetzungen, wieviel Zeit zwischen den einzelnen Beförderungen liegen muss, bei uns in Hessen bspw im mD ein und im gD und hD zwei Jahre. Wie dann tatsächlich befördert wird, ist von Haus zu Haus total unterschiedlich und manchmal auch innerhalb der Laufbahnen bzw der einzelnen Beförderungsämter unterschiedlich. In meiner Behörde geht es bspw. in Mindestzeit im mD bis A8 und im gD bis A11, danach ist von Mindestzeit bis nie alles möglich