Was für einen Unterschied soll das machen ? Entschädigungen in Geld gibt es ja eher selten, da man hierfür ja nachweisen müsste, dass außer der Besetzung mit dem Kläger jede andere Auswahl fehlerhaft wäre ( und das gelingt äußerst selten). Stuttmann hatte das mal sinngemäß in einem Aufsatz geschrieben dass, selbst wenn ein Beamter eine Konkurrentenklage gewinnt, meistens außer Spesen nicht gewesen ist. Der Dienstherr rollt das Verfahren nochmal auf, vermeidet den Fehler der zur Aufhebung geführt hat und nimmt am Ende den, den er schon die ganze Zeit wollte ....