Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage zu meiner Stufenlaufzeit:
Seit März 2017 bin ich beim Land als Schulsozialarbeiter tätig. Eingruppiert wurde ich in Erfahrungsstufe 4.
Aufgrund der verlängerten Stufenlaufzeiten soll ich nun laut meiner Gehaltsmitteilung erst zum 01.04.2023 die Stufe 5 erreichen (statt zum 01.04.2021). Die Dienststelle begründet es damit, dass bei mir der fiktive Einstellungstermin 01.04.2011 hinterlegt sei.
Bei meinem vorherigen Arbeitgeber, Jugendamt eines Landkreises, habe ich bereits 3 Jahre die Stufe 2 sowie 4 Jahre die Stufe 3 durchlaufen (TVöD SuE). Dieses will die Dienststelle bei der Stufenlaufzeit nicht berücksichtigen.
Weiß jemand, wie die Rechtsprechung hierzu ist?