Autor Thema: Bewerbung Kreisverwaltung Umweltamt - Chancen & Fragen zu Alter/Kündigungsfrist  (Read 2123 times)

Faramir

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Guten Morgen,

und vorab Entschuldigung wenn ich mit meiner Anfrage eure Zeit verschwende.

Ich habe vor mich bei einem Kreisumweltamt zu bewerben. Allerdings habe ich zwei "Probleme". Ich bin bereits 39 Jahre alt, stellt dass im öffentlichen Dienst ein Problem dar, wenn ich aus der PW wechsel? Sind eher jüngere Bewerber erwünscht? Außerdem habe ich bei meinem AG eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, was ich als sehr lange empfinde. Die Stelle ist aber ab sofort ausgeschrieben. Ist das ein KO-Kriterium?

Eine andere Frage wäre, auch wenn sie ziemlich subjektiv ist, ob solche Stellen (9a) mit Bewerbern überhäuft werden? Mal lese ich von Dutzenden Bewerbern, mal von einer relativ überschaubaren Anzahl. Gibt es evtl. bei den Personalern hier Erfahrungswerte? Das ausgeschriebene Themengebiet ist mit Abfallrecht relativ speziell.

Und wenn wir schon bei Personalern sind vielleicht noch eine Bonusfrage. Wenn ich nach dem Grund des Stellenwechsels gefragt werde, sollte ich dann bei der Wahrheit bleiben? Ich will Familie und Beruf besser kombinieren als es derzeit der Fall ist. Oder hören Personaler lieber den Einheitsbrei in Richtung "Weiterentwicklung etc." 

Es ist eine Techniker Stelle, ich habe aber einen höheren Abschluss. Gern gesehen oder Problem? In meiner Branche verdiene ich mit dem höheren Abschluss aber nicht automatisch mehr.

Viele Fragen am frühen Morgen, aber vll. kann mir ja trotzdem der ein oder andere helfen. Habe das komplette Forum durchforstet aber keine passenden Antworten gefunden (Freue mich schon von Split zerrissen zu werden  8) )

Viele Grüße

Lars73

  • Gast
Ich bin bereits 39 Jahre alt, stellt dass im öffentlichen Dienst ein Problem dar, wenn ich aus der PW wechsel?
Grundsätzlich nicht.

Sind eher jüngere Bewerber erwünscht?
Grundsätzlich nicht. Manchmal versucht man eine gute Mischung im Team zu haben. Aber pauschal ist es kein Problem. Manche Chefs neben lieber jüngere Bewerber, weil erwartet wird, dass diese sich besser einpassen.

Außerdem habe ich bei meinem AG eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, was ich als sehr lange empfinde. Die Stelle ist aber ab sofort ausgeschrieben. Ist das ein KO-Kriterium?
In der Regel nicht. Bei befristeten Stellen mit kurzer Laufzeit kann es faktisch ein KO-Kriterium sein. Bei einer Dauerstelle wird man auf einen guten Bewerber auch ein paar Monate warten.

" Gibt es evtl. bei den Personalern hier Erfahrungswerte?"
Bei Technikerstellen sind es meist eher wenig Bewerber. Hängt aber von der Region und weiteren Faktoren ab.

"Wenn ich nach dem Grund des Stellenwechsels gefragt werde, sollte ich dann bei der Wahrheit bleiben?"
Das ist uneinheitlich. Wenn in der Ausschreibung mit Vereinbarkeit Beruf und Familien geworben wird spricht nichts dagegen sich darauf zu beziehen. Es sollte halt nicht so rüber kommen, dass man hofft wenige arbeiten zu müssen...

"ich habe aber einen höheren Abschluss. Gern gesehen oder Problem?"
Wir stellen in der Regel keine Überqualifizierten Bewerber ein. (Andere freuen sich höhere Qualifikation für kleinen Geld zu bekommen.) Höher Qualifiziert bedeutet technisches Studium? Da muss man damit rechnen, dass die Person auf Dauer mit E9a nicht zufrieden ist...
Liege denn zusätzlich die geforderte Qualifikation vor oder ist diese in der Ausschreibung offen formuliert?

Faramir

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Hey Danke für deine Antworten.

Ich will keinen faulen Lenz schieben, die Thematik interessiert mich wirklich. Und ich könnte meine privaten Planungen (Hauskauf, näher Richtung Heimat ziehen etc.) kombinieren.

Die Stelle ist für Staatlich geprüfte/-r Techniker/-in, insbesondere der Fachrichtung Umwelttechnik ausgeschrieben.

Ich habe ungefähr in die Richtung studiert. Aber es war ein interdisziplinärer Studiengang, ich denke nicht dass ich fachlich mehr kann als ein Techniker/Meister.

Viele Grüße

Spid

  • Gast
Wenn ein staatlich geprüfter Techniker gefordert ist, erfüllt ein Studium diese Voraussetzung nicht. Du dürftest nicht berücksichtigt werden.

Faramir

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Hm das wäre  schade, weil ich de facto die gleichen Aufgabengebiete abdecke.
Schade, hätte gerne meine Arbeitsleistung gegen Geld eingetauscht.
Vll. habe ich ja Glück und es war die einzige Bewerbung :-P

Trotzdem Danke

Spid

  • Gast
Selbst dann dürfte sie nicht berücksichtigt werden.

Eukalyptus

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Zwischen "dürfte" und "darf" ist natürlich ein Unterschied - auf jeden Fall bewerben!

Lars73

  • Gast
Es ist bei einer Kreisverwaltung nicht auszuschließen, dass sie die Bewerbung bei Bewerbermangel trotzdem berücksichtigt (auch wenn dies rechtlich unzulässig wäre). Auch könnte man die Ausschreibung als gescheitert beenden und die Stelle dann ohne Ausschreibung an dich vergeben.
Wahrscheinlich ist beides nicht. Es spricht aber nichts dagegen dort anzurufen und mal vorzufühlen ob man eine Chance hat.

Das was du geschrieben hast ist eine gute Antwort auf die Frage der Motivation für die Stelle.

Spid

  • Gast
Zwischen "dürfte" und "darf" ist natürlich ein Unterschied - auf jeden Fall bewerben!
Der unterschied liegt im Modus. Ich gebrauchte grammatikalisch korrekt den Konjunktiv. Das ändert nichts an der Absolutheit meiner Aussage. Der öffentliche AG ist an seine Ausschreibung gebunden.

was_guckst_du

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...steht in der Ausschreibung denn was von "oder vergleichbare Ausbildung etc"...wenn nicht, geht nur der staatl. geprüfte Techniker...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Faramir

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Zugangsvoraussetzung:

- Staatlich geprüfte/-r Techniker/-in, insbesondere der Fachrichtung Umwelttechnik oder einer anderen einschlägigen Fachrichtung



Schade, fand die Stelle echt interessant und denke wirklich dass es eine Win/Win Situation hätte werden können.

Aber die Regularien sind da ja scheinbar eindeutig.


Danke für die Mühe an alle

Organisator

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Wie Lars schon schreibt - würde ich nicht von abschrecken lassen. Manche Verwaltungen legen ihre eigenen Vorgaben an den Bewerberkreis recht großzügig aus. Ob das rechtlich einwandfrei ist, tangiert dich ja nicht.

was_guckst_du

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....was noch geht, wäre eine sogen. "Initiativbewerbung"...also einfach mal ins Blaue, dass man eine Stelle sucht, weil man aus privaten Gründen nach xy zieht etc...

...in meiner Behörde kommt es auch schon mal vor, dass man für eine bestimmte Stelle keinen geeigneten Bewerber findet, dann aber nicht nochmal ausschreibt, weil eine Initiativbewerbung irgendwie passt...in Absprache mit der Personalvertretung und einem Vorstellungsgespräch wird dann pragmatisch die Initiativberwerbung berücksichtigt...
Gruß aus "Tief im Westen"

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clarion

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Hallo,

bei uns wurde schon aufgrund von interessanten Iniativbewerbungen passige Ausschreibungen auf den Markt gebracht, und der Iniativbewerber gebeten, sich unter Bezugnahme auf die konkrete Stellenausschreibung noch einmal zu bewerben.

Wenn Dich die Arbeit dort interessiert, dann ran an die Bewerbung. Du hast doch nichts zu verlieren.