Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Bewerbung Kreisverwaltung Umweltamt - Chancen & Fragen zu Alter/Kündigungsfrist
Spid:
Selbst dann dürfte sie nicht berücksichtigt werden.
Eukalyptus:
Zwischen "dürfte" und "darf" ist natürlich ein Unterschied - auf jeden Fall bewerben!
Lars73:
Es ist bei einer Kreisverwaltung nicht auszuschließen, dass sie die Bewerbung bei Bewerbermangel trotzdem berücksichtigt (auch wenn dies rechtlich unzulässig wäre). Auch könnte man die Ausschreibung als gescheitert beenden und die Stelle dann ohne Ausschreibung an dich vergeben.
Wahrscheinlich ist beides nicht. Es spricht aber nichts dagegen dort anzurufen und mal vorzufühlen ob man eine Chance hat.
Das was du geschrieben hast ist eine gute Antwort auf die Frage der Motivation für die Stelle.
Spid:
--- Zitat von: Eukalyptus am 11.02.2021 08:34 ---Zwischen "dürfte" und "darf" ist natürlich ein Unterschied - auf jeden Fall bewerben!
--- End quote ---
Der unterschied liegt im Modus. Ich gebrauchte grammatikalisch korrekt den Konjunktiv. Das ändert nichts an der Absolutheit meiner Aussage. Der öffentliche AG ist an seine Ausschreibung gebunden.
was_guckst_du:
...steht in der Ausschreibung denn was von "oder vergleichbare Ausbildung etc"...wenn nicht, geht nur der staatl. geprüfte Techniker...
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version