Autor Thema: ATZ  (Read 1750 times)

Marianne

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ATZ
« am: 11.02.2021 08:21 »
Sind die Tarifvertraäge ATZ Flex und ATZ für den TVÖD nebeneinander gültig, oder ist nur einer aktuell?

Lars73

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Antw:ATZ
« Antwort #1 am: 11.02.2021 08:48 »
Es sind beide gültig. Aber der TV ATZ erlaubt es nicht neue Vereinbarungen zu treffen.

§ 2 Abs. 4
"Das Altersteilzeitarbeitsverhältnis soll mindestens für die Dauer von zwei Jahren vereinbart werden. Es muss vor dem 1. Januar 2010 beginnen. "