Hallo alle miteinander,
ich möchte mich schlau machen im Bereich Zeugnisanspruch, insbesondere geht es um den § 35 TV-L.
Im Abs. 4 steht "Die Zeugnisse gemäß den Absätzen 1 bis 3 (Ende Arbeitsverhältnis, Zwischenzeugnis, vorläufiges Zeugnis) sind unverzüglich auszustellen."
Muss der Arbeitnehmer sein Zeugnis aktiv einfordern (das dann unverzüglich auszustellen ist)?
oder
Muss der Arbeitgeber das Zeugnis unverzüglich nach z.B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausstellen?
Ganz vielen Dank schon mal!!!