Autor Thema: Kündigung wegen Krankheit eines ordentlich unkündbaren Mitarbeiters  (Read 1638 times)

Besserwisser

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Wer mehr als 15 Jahre beim gleichen Arbeitgeber im ÖD beschäftigt ist und über 40 Jahre alt ist, der ist ordentlich unkündbar (im Westen der Republik). Diese ordentliche Unkündbarkeit führt dazu, dass Kündigungen wegen Krankheit nur unter deutlich erschwerten Bedingungen möglich sind (fristlose Kündigung mit sozialer Auslauffrist).

In dem Fall hier geht es um häufige Kurzerkrankungen und Lohnfortzahlungskosten über mehrere Jahre von durchschnittlich mehr als 90 Tagen pro Jahr. Das Bundesarbeitsgericht kam zu dem Ergebnis, dass durchschnittlich bereits 84 Tage pro Jahr mit Lohnfortzahlung bei ordentlich unkündbaren Mitarbeitern ausreichen für einen wichtigen Kündigungsgrund (siehe Urteil). Und der Kläger hatte ja mehr als 90 Tage pro Jahr mit Lohnfortzahlung (siehe Urteil). Das Bundesarbeitsgericht hat den Fall zurück an das Landesarbeitsgericht verwiesen. Hat jemand irgendwo im Internet entdeckt, wie das Landesarbeitsgericht mit der Vorgabe vom BAG entschieden hat?

Hier das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zu diesem Fall: https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2018-4&nr=20737&pos=11&anz=57

Lars73

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Das Verfahren ist durch einen Vergleich beendet wurden.

Besserwisser

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Danke für den Hinweis. Das dachte ich mir schon. Aber es wäre interessant gewesen, wie ein Urteil ausgegangen wäre.

Lars73

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Es gibt ja einige andere Urteile von LAG im ähnlichen Kontext. Daneben gab es letztes Jahr einen Aufsatz von Conze in öAT, 2020, 23-26
Rechtsprechungsübersicht - Die aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu den unkündbaren Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes

Besserwisser

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Alles klar. Hier sind übrigens noch einmal die verschiedenen Vorzüge der ordentlichen Unkündbarkeit schön zusammen gefasst worden:   https://www.hensche.de/Unkuendbarkeit_unkuendbar_Unkuendbarkeit_Arbeitnehmer_unkuendbar.html?app=desktop#:~:text=Wenn%20ein%20unk%C3%BCndbarer%20Arbeitnehmer%20w%C3%A4hrend,m%C3%BCssen%2C%20warum%20ihm%20die%20weitere

Die Arbeitgeber weigern sich ja scheinbar, die Regelungen der ordentlichen Unkündbarkeit für das Tarifgebiet "Ost" zu übernehmen.

Mir ist übrigens aufgefallen, dass die große Mehrheit meiner Arbeitskollegen die Vorzüge der ordentlichen Unkündbarkeit überhaupt nicht kennt. Die sind sich dessen überhaupt nicht bewusst, was sie für einen guten Kündigungsschutz haben. Natürlich sind auch hier Kündigungen möglich, aber deutlich schwerer als bei ordentlich kündbaren Mitarbeitern.