Sofern es sich um eine Befristung mit Sachgrund handelt, beträgt die Kündigungsfrist aktuell und noch bis zum 30.06. zwei Wochen zum Monatsschluß. Sofern es sich um eine Befristung ohne Sachgrund handelt, beträgt die Kündigungsfrist seit heute bis zum 30.06. vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Monats.