Autor Thema: Fachkraft für Lagerwirtschaft/Lagerlogistik  (Read 2742 times)

Phoetus

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Berufspezifisch gibt es keine Eingliederung für mich im TV-L. Wer kann mir sagen wo ich mit meinem Beruf hingehöre?
PS. bin in der Arzneimittelausgabe einer Klinik tätig + die Berufspezifischen Aufgaben

Spid

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Antw:Fachkraft für Lagerwirtschaft/Lagerlogistik
« Antwort #1 am: 12.02.2021 16:02 »
Die Eingliederung Behinderter ist kein tariflicher Regelungsgegenstand. Derlei ist in SGB IX geregelt.

Tiffy

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Antw:Fachkraft für Lagerwirtschaft/Lagerlogistik
« Antwort #2 am: 12.02.2021 21:07 »
Mich wundert die Frage in dieser Form auch... :o

Phoetus

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Antw:Fachkraft für Lagerwirtschaft/Lagerlogistik
« Antwort #3 am: 14.02.2021 20:29 »
Wie bitte was? Was hat das mit Behinderung zu tun? Ich möchte wissen an was ich mich orientieren kann/soll mit meinem Ausbildungsberuf? Es sind für ein ganzen Haufen an Berufen geregelt in welche Entgeltgruppe sie gehören,  allerdings für meine nicht......

Spid

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Antw:Fachkraft für Lagerwirtschaft/Lagerlogistik
« Antwort #4 am: 14.02.2021 20:34 »
Nun, Behinderte werden eingegliedert. Tarifbeschäftigte sind in eine Entgeltgruppe eingruppiert. Berufe hingegen sind überhaupt nicht eingruppiert und auch ansonsten keiner Entgeltgruppe zugeordnet. So es keine speziellen Tätigkeitsmerkmale für Deine auszuübende Tätigkeit gibt, sind die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale heranzuziehen.

WasDennNun

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Antw:Fachkraft für Lagerwirtschaft/Lagerlogistik
« Antwort #5 am: 14.02.2021 20:35 »
Wie bitte was? Was hat das mit Behinderung zu tun? Ich möchte wissen an was ich mich orientieren kann/soll mit meinem Ausbildungsberuf? Es sind für ein ganzen Haufen an Berufen geregelt in welche Entgeltgruppe sie gehören,  allerdings für meine nicht......



Irrtum.
Es ist geregelt, wo welche Tätigkeiten in welche Entgeltgruppe gehören, nicht welche Berufsausbildung.

Also muss du schauen, was deinen Tätigkeiten sind und du findest heraus wo du eingruppiert bist.

Phoetus

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Antw:Fachkraft für Lagerwirtschaft/Lagerlogistik
« Antwort #6 am: 14.02.2021 22:34 »
TV-L Anlage A... natürlich stehen da die Berufsgruppen drin.
Geht schon mit Apotheker los.....und ein Haufen anderer Berufsgruppen.  Und nach dem kompletten durchwälzen der kompletten Anlage fällt mir einfach mal auf, dass mein Beruf ( mit dem dazugehörigen Tätigkeitsfeld) einfach nicht vorhanden ist. 

Sozialarbeiter

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Antw:Fachkraft für Lagerwirtschaft/Lagerlogistik
« Antwort #7 am: 14.02.2021 23:04 »
Ich würde mal blind auf folgendes für dich tippen:
Zitat
Anlage A zum TV-L
Teil III, Beschäftigte mit körperlich / handwerklich geprägten Tätigkeiten
1. Allgemeine Tätigkeiten
Entgeltgruppe 5
1. Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.

Wie wirst du denn aktuell von deinem Arbeitgeber entlohnt? E5?

Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Phoetus

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Antw:Fachkraft für Lagerwirtschaft/Lagerlogistik
« Antwort #8 am: 15.02.2021 00:53 »
Richtig. 

Danke schon mal für das einlesen.

Ich fühle mich in der Hinsicht ziemlich diskriminiert.  Mit welchem Recht kommt eine PTA in Entgeltgruppe 7? Ist schließlich auch "nur" eine 3jährige Ausbildung.

Anderes Beispiel....sollte ein Schweißer unter diesem Tarifvertrag eingestellt werden,  bekommt er auch nur E5. Hingegen er im Tarifvertrag der Metall-, Elektroindustrie defenitiv in die E9 kommt,  mit diversen Weiterbildungen sogar noch höher. 

Jetzt nochmal zu meiner Frage zurück,  kann ich das in irgendeiner Form "gerechter" Eingruppieren lassen? Gibt es da irgendwelche Erfahrungen zu?  Ich kann meine Aufgaben halt nicht mit einem anderen Berufszweig (und dessen Tätigkeitsfeld) vergleichen. Ich sehe meine Tätigkeiten aber auch nicht mit weniger Verantwortung.
Gibt es da sozusagen ein "Schlupfloch " für mich, was ich vielleicht übersehen habe?

Lars73

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Antw:Fachkraft für Lagerwirtschaft/Lagerlogistik
« Antwort #9 am: 15.02.2021 06:41 »
Eine PTA in der E7 ist wirklich merkwürdig. Das dürften im TV-L dann eigentlich keine Tätigkeiten als PTA sein.

Wenn man mit dem was der Arbeitgeber bietet nicht zufrieden ist sucht man sich halt einen anderen Arbeitgeber. Verhandelt mit dem Arbeitgeber über die Übertragung höherwertiger Aufgaben bzw. bewirbt sich auf entsprechende höherwertige Stellen.


WasDennNun

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Antw:Fachkraft für Lagerwirtschaft/Lagerlogistik
« Antwort #10 am: 15.02.2021 08:25 »
TV-L Anlage A... natürlich stehen da die Berufsgruppen drin.
Es stehen idR  Tätigkeiten von Berufsgruppen drin.

Zitat
Geht schon mit Apotheker los.....und ein Haufen anderer Berufsgruppen.  Und nach dem kompletten durchwälzen der kompletten Anlage fällt mir einfach mal auf, dass mein Beruf ( mit dem dazugehörigen Tätigkeitsfeld) einfach nicht vorhanden ist.
Richtig, ein paar ausnahmen gibt es, wo tatsächlich nur sowas wie Apotheker drin steht.

Ansonsten, wenn du mehr willst, ausgehend von der Eingruppierung die Sozialarbeiter dir gezeigt hat:
Entgeltgruppe 7
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppen 1 und 2,
die besonders hochwertige Arbeiten verrichten.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
Entgeltgruppe 6
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppen 1 und 2,
die hochwertige Arbeiten verrichten.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

Tiffy

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Antw:Fachkraft für Lagerwirtschaft/Lagerlogistik
« Antwort #11 am: 15.02.2021 13:19 »
sollte ein Schweißer unter diesem Tarifvertrag eingestellt werden,  bekommt er auch nur E5. Hingegen er im Tarifvertrag der Metall-, Elektroindustrie defenitiv in die E9 kommt
Du vergleichst Entgeltgruppen verschiedener Tarifverträge und Branchen miteinander?!  :o

Pukki

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Antw:Fachkraft für Lagerwirtschaft/Lagerlogistik
« Antwort #12 am: 15.02.2021 13:30 »
Kann man machen. Nur sollte man dann auch damit rechnen, dass das im Ergebnis nicht sachgerecht und damit auch nicht besonders zielführend ist.

Tiffy

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Antw:Fachkraft für Lagerwirtschaft/Lagerlogistik
« Antwort #13 am: 15.02.2021 13:38 »
Mein Onkel ist an der Volksbank in Gruppe 8, also niedriger eingruppiert als ich im TV-L. Komisch, dass er viel mehr Geld bekommt...  ;D

Sozialarbeiter

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Antw:Fachkraft für Lagerwirtschaft/Lagerlogistik
« Antwort #14 am: 15.02.2021 14:09 »
Ich fühle mich in der Hinsicht ziemlich diskriminiert.  Mit welchem Recht kommt eine PTA in Entgeltgruppe 7? Ist schließlich auch "nur" eine 3jährige Ausbildung.
Eine PTA ist im TVL grundsätzlich erstmal in E6 eingruppiert. Und der TVL wird von den Tarifpartnern ausgehandelt alle paar Jahre ausgehandelt. Da spielen dann verschiedene Interessen der Arbeitgeber, Gewerkschaften, Angebot und Nachfrage, etc. mit ein. Mit der Folge, dass du als Lagerlogistiker mit dreijähriger Ausbildung im TVL nunmal bei E5, Endstufe 3142,28€ landest, während ein Pflegehelfer mit einjähriger Ausbildung bei KR6, Endstufe 3384,14€ landet.
Ist das fair? Ich weiß es nicht. Das ist aber auch nicht das Maß der Dinge hier.
Anderes Beispiel....sollte ein Schweißer unter diesem Tarifvertrag eingestellt werden,  bekommt er auch nur E5. Hingegen er im Tarifvertrag der Metall-, Elektroindustrie defenitiv in die E9 kommt,  mit diversen Weiterbildungen sogar noch höher. 
Puh, du kannst die Entgeltgruppen verschiedener Tarifverträge echt nicht miteinander vergleichen. Da musst du schon Bruttobeträge anführen. Die Zahl nach dem E ist erstmal nur eine Tarifeigene Zuordnung, die keine übertarifliche Vergleichbarkeit suggerieren soll.
Jetzt nochmal zu meiner Frage zurück,  kann ich das in irgendeiner Form "gerechter" Eingruppieren lassen? Gibt es da irgendwelche Erfahrungen zu?  Ich kann meine Aufgaben halt nicht mit einem anderen Berufszweig (und dessen Tätigkeitsfeld) vergleichen. Ich sehe meine Tätigkeiten aber auch nicht mit weniger Verantwortung.
Gibt es da sozusagen ein "Schlupfloch " für mich, was ich vielleicht übersehen habe?
Wie bereits aufgezeigt, kannst du versuchen im Rahmen des TVLs hochwertigere Aufgaben übertragen zu bekommen und hierdurch ein paar Entgeltgruppen aufzusteigen. Außerdem gibt es im TVL die Möglichkeit eine Zulage zu zahlen, die bis zu 20% der Stufe 2 betragen kann (vgl. §16 Abs. 5 TVL). Darauf gibt es aber keine Ansprüche. Das muss man mit seinem Arbeitgeber aushandeln und wenn der nicht will oder keinen Leidensdruck verspürt, schätze ich dies nicht als realistisch für ein. Du kannst auch versuchen die gewerkschaftlich zu engagieren, damit ein größeres Augenmerk auf den Lagerlogistikern bei zukünftigen Verhandlungen gelegt wird.
Ehrlich gesagt kannst du dir aber am ehesten Gehaltszuwächse versprechen, wenn du deinen Arbeitgeber wechselt, Beispielsweise zu einem der den IG Metall anwendet. Oder du schulst um zur Pflegekraft? ;)
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