Autor Thema: Neue Arbeitsstelle bei der Caritas - Frage zur Einstufung  (Read 6332 times)

Jerael

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Hallo,

ich beginne bald eine neue Tätigkeit bei der Caritas als Ehrenamts- und Flüchtlingskoordinator (Fachkraft der sozialen Arbeit) habe allerdings noch keinen Vertrag erhalten. Bevor ich zu meiner Frage komme, möchte ich kurz meinen vorherigen Werdegang schildern:

Direkt nach meinem Masterstudium war ich bei einer Verbandsgemeindeverwaltung (Sozialamt) als Integrationsbeauftragter für Flüchtlinge angestellt (TVÖD-SUE S11B Stufe 1). Nach einem Jahr bin ich zu einer Kreisverwaltung (Sozialamt) gewechselt. Hier war ich zwei Jahre als Bildungskoordinator für Neuzugewanderte (Migranten und Flüchtlinge) im Rahmen eines Bundesprojekts tätig (TVÖD-VKA E11 Stufe 2). Während dieser Zeit habe ich zudem insgesamt 9 ein- oder mehrtägige Qualifizierungen zu verschiedenen Themen abgeschlossen (Gruppenmoderation, Netzwerkdesign / Netzwerkarbeit, Interkulturelle Kompetenzentwicklung, Deliberative Kommuinikation, Projektplanung, Projektsteuerung, Koordinierung von Bildungsangeboten, Prozess- und Beteiligungsstrukturen, Excel, Power Point etc.). Nach zwei Jahren ist meine Befristung leider mitten in der Corona-Krise ausgelaufen.

Bei meiner neuen Tätigkeit soll ich nach Anlage A33 S11B eingruppiert werden. Leider soll ich hierbei wieder in die Stufe 2 kommen, obwohl ich nach drei Jahren Berufstätigkeit nun eigentlich in Stufe 3 gekommen wäre.

Meine Frage an euch lautet also: Kann das so richtig sein oder sollte ich diesbezüglich noch verhandeln?

Falls Ihr noch irgendwelche Informationen benötigt, um die Frage beantworten zu können, liefere ich diese gerne nach!

Gruß
Jerael
« Last Edit: 12.02.2021 18:45 von Jerael »

Mask

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Anlage 33 Paragraph 11 II Entgeltgruppen S 2 bis S 18 umfassen sechs Stufen. 2Bei Einstellung werden die Mitarbeiter der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. 3Verfügt der Mitarbeiter über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens vier Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3.

Da du keine vier Jahre vorweisen kannst, ist die Einstufung in 2 erstmal korrekt (davon ausgehend, das zumindest ein Jahr deiner Berufserfahrung einschlägig ist); die Stufenlaufzeit beginnt grundsätzlich von vorne

Jerael

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Hallo Mask,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich nahm fälschlicherweise an, dass es hier genau wie im TVÖD-VKA geregelt sei. Hier wäre ich wirklich in Stufe 3 gekommen: https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/stufen.html

Gruß
Nils

Jerael

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Noch eine Rückfrage zur Stufenlaufzeit:

Was bedeutet das konkret, dass diese von vorne beginnt? Bedeutet das - bedingt durch den Arbeitgeberwechsel - mir die 2 Jahre in Stufe 2 nicht angerechnet werden, sondern ich wieder bei 0 Jahre in Stufe anfange?

Wie übel ist dass denn?


Spid

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Das ist korrekt. Die Regelung ist allerdings sehr wohl identisch zu der im TVÖD, siehe §1 Abs. 2 der Anlage zu §56 BT-V.

Jerael

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Nein ist es nicht.

Ja, bei TVÖD-SUE ist es tatsächlich so wie in der AVR. Ich war zuletzt aber in TVÖD-VKA eingruppiert. Hier ist es definitiv anders. Den Beleg hatte ich als Link angegeben. Hier nochmal:

VKA: "Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2". Quelle: https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/stufen.html
AVR: "Stufe 3 nach drei Jahren in Stufe 2" Quelle: http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-anlage33.htm#11

Mein Fehler war - wie gesagt - anzunehmen, dass die Einstufung in VKA, SUE und AVR nach den gleichen zeitlichen Abläufen erfolgen würde.

Spid

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Es gibt keinen TVÖD-SUE. Die von mir genannte Regelung entstammt dem TVÖD in der mit dem VKA vereinbarten Fassung.

Mask

  • Gast
Nein ist es nicht.

Ja, bei TVÖD-SUE ist es tatsächlich so wie in der AVR. Ich war zuletzt aber in TVÖD-VKA eingruppiert. Hier ist es definitiv anders. Den Beleg hatte ich als Link angegeben. Hier nochmal:

VKA: "Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2". Quelle: https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/stufen.html
AVR: "Stufe 3 nach drei Jahren in Stufe 2" Quelle: http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-anlage33.htm#11

Mein Fehler war - wie gesagt - anzunehmen, dass die Einstufung in VKA, SUE und AVR nach den gleichen zeitlichen Abläufen erfolgen würde.

Das tun sie, du kannst Spid ruhig glauben, es gibt wenige hier (oder überhaupt) die soviel von Tarifrecht verstehen wie er.

Die Stufenlaufzeit variiert, je nachdem ob die Tabelle der Anlage 1 oder Anlage C zur Anwendung kommt (Anlage 1 ist was du als VKA bezeichnet hast, Anlage C SuE; richtigerweise sind sie alle Anlagen des TVöD und keine eigenen Tarifwerke)

Herbert Meyer

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Meine persönlichen Erfahrungen aus den Bereichen TVÖD und BAT-KF: Erfahrungsstufen waren beim Arbeitgeberwechsel reine Verhandlungssache. Bei einer Stelle, für die lange Zeit wohl kein passender Kandidat gefunden wurde, hat mir der Personaler mit Kusshand - obwohl formal keine einschlägige Erfahrung vorlag - mehrere Erfahrungsstufen zusprechen können. Bei einem weiteren Arbeitgeberwechsel habe ich mir - obwohl einschlägige Erfahrung vorlag - bei der Vertragsverhandlung die Zähne ausgebissen. Ein ergänzender Tipp könnte also lauten: Im Bewerbungs- und Vertragsgespräch lieber die persönlichen Vorzüge in den Vordergrund stellen, statt "Das steht mir aber zu!"-Paragraphen zu reiten.

WasDennNun

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Ein ergänzender Tipp könnte also lauten: Im Bewerbungs- und Vertragsgespräch lieber die persönlichen Vorzüge in den Vordergrund stellen, statt "Das steht mir aber zu!"-Paragraphen zu reiten.
Nicht persönliche Vorzüge. Richtig ist: Man macht eine Arbeitsangebot und nennt den Preis und der AG kann sehen, ob er den Preis bezahlen kann und will.