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Neue Arbeitsstelle bei der Caritas - Frage zur Einstufung

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Jerael:
Hallo,

ich beginne bald eine neue Tätigkeit bei der Caritas als Ehrenamts- und Flüchtlingskoordinator (Fachkraft der sozialen Arbeit) habe allerdings noch keinen Vertrag erhalten. Bevor ich zu meiner Frage komme, möchte ich kurz meinen vorherigen Werdegang schildern:

Direkt nach meinem Masterstudium war ich bei einer Verbandsgemeindeverwaltung (Sozialamt) als Integrationsbeauftragter für Flüchtlinge angestellt (TVÖD-SUE S11B Stufe 1). Nach einem Jahr bin ich zu einer Kreisverwaltung (Sozialamt) gewechselt. Hier war ich zwei Jahre als Bildungskoordinator für Neuzugewanderte (Migranten und Flüchtlinge) im Rahmen eines Bundesprojekts tätig (TVÖD-VKA E11 Stufe 2). Während dieser Zeit habe ich zudem insgesamt 9 ein- oder mehrtägige Qualifizierungen zu verschiedenen Themen abgeschlossen (Gruppenmoderation, Netzwerkdesign / Netzwerkarbeit, Interkulturelle Kompetenzentwicklung, Deliberative Kommuinikation, Projektplanung, Projektsteuerung, Koordinierung von Bildungsangeboten, Prozess- und Beteiligungsstrukturen, Excel, Power Point etc.). Nach zwei Jahren ist meine Befristung leider mitten in der Corona-Krise ausgelaufen.

Bei meiner neuen Tätigkeit soll ich nach Anlage A33 S11B eingruppiert werden. Leider soll ich hierbei wieder in die Stufe 2 kommen, obwohl ich nach drei Jahren Berufstätigkeit nun eigentlich in Stufe 3 gekommen wäre.

Meine Frage an euch lautet also: Kann das so richtig sein oder sollte ich diesbezüglich noch verhandeln?

Falls Ihr noch irgendwelche Informationen benötigt, um die Frage beantworten zu können, liefere ich diese gerne nach!

Gruß
Jerael

Mask:
Anlage 33 Paragraph 11 II Entgeltgruppen S 2 bis S 18 umfassen sechs Stufen. 2Bei Einstellung werden die Mitarbeiter der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. 3Verfügt der Mitarbeiter über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens vier Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3.

Da du keine vier Jahre vorweisen kannst, ist die Einstufung in 2 erstmal korrekt (davon ausgehend, das zumindest ein Jahr deiner Berufserfahrung einschlägig ist); die Stufenlaufzeit beginnt grundsätzlich von vorne

Jerael:
Hallo Mask,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich nahm fälschlicherweise an, dass es hier genau wie im TVÖD-VKA geregelt sei. Hier wäre ich wirklich in Stufe 3 gekommen: https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/stufen.html

Gruß
Nils

Jerael:
Noch eine Rückfrage zur Stufenlaufzeit:

Was bedeutet das konkret, dass diese von vorne beginnt? Bedeutet das - bedingt durch den Arbeitgeberwechsel - mir die 2 Jahre in Stufe 2 nicht angerechnet werden, sondern ich wieder bei 0 Jahre in Stufe anfange?

Wie übel ist dass denn?

Spid:
Das ist korrekt. Die Regelung ist allerdings sehr wohl identisch zu der im TVÖD, siehe §1 Abs. 2 der Anlage zu §56 BT-V.

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