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Neue Arbeitsstelle bei der Caritas - Frage zur Einstufung

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Jerael:
Nein ist es nicht.

Ja, bei TVÖD-SUE ist es tatsächlich so wie in der AVR. Ich war zuletzt aber in TVÖD-VKA eingruppiert. Hier ist es definitiv anders. Den Beleg hatte ich als Link angegeben. Hier nochmal:

VKA: "Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2". Quelle: https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/stufen.html
AVR: "Stufe 3 nach drei Jahren in Stufe 2" Quelle: http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-anlage33.htm#11

Mein Fehler war - wie gesagt - anzunehmen, dass die Einstufung in VKA, SUE und AVR nach den gleichen zeitlichen Abläufen erfolgen würde.

Spid:
Es gibt keinen TVÖD-SUE. Die von mir genannte Regelung entstammt dem TVÖD in der mit dem VKA vereinbarten Fassung.

Mask:

--- Zitat von: Jerael am 12.02.2021 20:13 ---Nein ist es nicht.

Ja, bei TVÖD-SUE ist es tatsächlich so wie in der AVR. Ich war zuletzt aber in TVÖD-VKA eingruppiert. Hier ist es definitiv anders. Den Beleg hatte ich als Link angegeben. Hier nochmal:

VKA: "Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2". Quelle: https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/stufen.html
AVR: "Stufe 3 nach drei Jahren in Stufe 2" Quelle: http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-anlage33.htm#11

Mein Fehler war - wie gesagt - anzunehmen, dass die Einstufung in VKA, SUE und AVR nach den gleichen zeitlichen Abläufen erfolgen würde.

--- End quote ---

Das tun sie, du kannst Spid ruhig glauben, es gibt wenige hier (oder überhaupt) die soviel von Tarifrecht verstehen wie er.

Die Stufenlaufzeit variiert, je nachdem ob die Tabelle der Anlage 1 oder Anlage C zur Anwendung kommt (Anlage 1 ist was du als VKA bezeichnet hast, Anlage C SuE; richtigerweise sind sie alle Anlagen des TVöD und keine eigenen Tarifwerke)

Herbert Meyer:
Meine persönlichen Erfahrungen aus den Bereichen TVÖD und BAT-KF: Erfahrungsstufen waren beim Arbeitgeberwechsel reine Verhandlungssache. Bei einer Stelle, für die lange Zeit wohl kein passender Kandidat gefunden wurde, hat mir der Personaler mit Kusshand - obwohl formal keine einschlägige Erfahrung vorlag - mehrere Erfahrungsstufen zusprechen können. Bei einem weiteren Arbeitgeberwechsel habe ich mir - obwohl einschlägige Erfahrung vorlag - bei der Vertragsverhandlung die Zähne ausgebissen. Ein ergänzender Tipp könnte also lauten: Im Bewerbungs- und Vertragsgespräch lieber die persönlichen Vorzüge in den Vordergrund stellen, statt "Das steht mir aber zu!"-Paragraphen zu reiten.

WasDennNun:

--- Zitat von: Herbert Meyer am 17.02.2021 13:39 ---Ein ergänzender Tipp könnte also lauten: Im Bewerbungs- und Vertragsgespräch lieber die persönlichen Vorzüge in den Vordergrund stellen, statt "Das steht mir aber zu!"-Paragraphen zu reiten.

--- End quote ---
Nicht persönliche Vorzüge. Richtig ist: Man macht eine Arbeitsangebot und nennt den Preis und der AG kann sehen, ob er den Preis bezahlen kann und will.

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