Autor Thema: [NW] Mehrarbeit nach Beförderung  (Read 2380 times)

Uschi

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[NW] Mehrarbeit nach Beförderung
« am: 12.02.2021 19:00 »
Hallo zusammen, ich bin zwar tarifbeschäftigte Lehrerin in NRW. Da aber das Arbeitsrecht für TB-Lehrkräfte sich am Dienstrecht für Beamte orientiert, bin ich hier vermutlich richtig.
Zum Sachverhalt: Meine Schulleiterin vertritt die Auffassung, dass Lehrkräfte nach jeder Beförderung mindestens zwei Arbeitsstunden pro Woche und Beförderungsstufe zusätzlich leisten müssen. Damit ist keine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung gemeint, sondern die Übernahme zusätzlicher Verwaltungstätigkeiten im Rahmen des Beförderungsamtes. Das klingt in den Ohren einer TB ziemlich schräg. Auf welche Rechtsgrundlage kann sich meine Chefin dabei beziehen? Gibt es dafür überhaupt eine Rechtslage?
« Last Edit: 14.02.2021 02:21 von Admin2 »

Yvonne

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Antw:Mehrarbeit nach Beförderung
« Antwort #1 am: 12.02.2021 20:07 »
Da aber das Arbeitsrecht für TB-Lehrkräfte sich am Dienstrecht für Beamte orientiert, bin ich hier vermutlich richtig.
Das bezweifle ich sehr. Angestellte Lehrer*innen sind ganz normale Tarifbeschäftigte. Was Du meinst, wären allenfalls DO-Angestellte, die es aber im Schulbereich nicht gibt. Ich würde die Frage im passenden Forum stellen, und die Chancen sind gut, dass es eine Antwort gibt.

Pepper2012

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Antw:Mehrarbeit nach Beförderung
« Antwort #2 am: 12.02.2021 20:16 »
Diesen Thread hatten wir von Dir doch schonmal...

Waren die Antworten etwa nicht zufriedenstellend?!

calmac

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Antw:[NW] Mehrarbeit nach Beförderung
« Antwort #3 am: 15.02.2021 13:57 »
Es gibt doch Gerichtsurteile dazu.

Die Gerichte gehen davon aus, dass ein beförderter Lehrer seinen Unterricht effizienter planen und gestalten kann, so dass man Zeit für die Zusatzaufgabe hat.

Bei jeder Ausschreibung steht, dass die Beförderung mit der Übernahme einer Aufgabe verbunden ist. Wenn man eine Zusatzaufgabe nicht machen möchte, brauche man sich nicht bewerben.

Gewerbeaufsichtbeamter

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Antw:[NW] Mehrarbeit nach Beförderung
« Antwort #4 am: 15.02.2021 15:04 »
Es gibt doch Gerichtsurteile dazu.

Die Gerichte gehen davon aus, dass ein beförderter Lehrer seinen Unterricht effizienter planen und gestalten kann, so dass man Zeit für die Zusatzaufgabe hat.

Bei jeder Ausschreibung steht, dass die Beförderung mit der Übernahme einer Aufgabe verbunden ist. Wenn man eine Zusatzaufgabe nicht machen möchte, brauche man sich nicht bewerben.

Würde ich für den Fall der Verbeamtung genau so sehen. Da die TE aber tariflich Beschäftigt ist sollt edie Lage hier anders sein.

McOldie

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Antw:[NW] Mehrarbeit nach Beförderung
« Antwort #5 am: 15.02.2021 17:29 »
Die Arbeitszeit für angestellte Lehrkräfte richtet sich nach § 44 TV-L nach den Bestimmungen für die ent-sprechenden Beamten in der jeweils geltenden Fassung.

Spid

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Antw:[NW] Mehrarbeit nach Beförderung
« Antwort #6 am: 15.02.2021 18:20 »
Das Maßgebliche dazu wurde doch bereits hier ausgeführt: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113436.0.html

Insbesondere:
Die beamtenrechtlichen Regelungen finden zum Teil im Hinblick auf Arbeitszeit und Eingruppierung aufgrund tarifrechtlicher Regelung Anwendung - aber eben im Rechtsrahmen eines Arbeitsverhältnisses. Die beamtenrechtlichen Regelungen gelten - sofern sie Anwendung finden - nicht unmittelbar, sondern lediglich durch tarifvertraglichen Verweis und somit als tarifliche Regelung, also auch nur insoweit, wie tarifliche Regelungen Sachverhalte eines Arbeitsverhältnisses regeln dürfen und durch die vom BAG in seiner gefestigten Auslegungsregel tariflicher Normen dahingehend, als daß diese stets so auszulegen sind, daß sie höherrangigem Recht - was in diesem Fall Arbeitsrecht und Grundrechte betrifft, nicht jedoch das Beamtenrecht, das als solches ja keine Geltung hat - nicht widersprechen. Mithin muß eine tarifbeschäftigte Lehrerin auch nach einer Höhergruppierung nur Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte im vereinbarten Umfang erbringen, der AG kann soviele Aufgaben übertragen, wie er lustig ist, der AN geht trotzdem nach der vereinbarten Arbeitszeit nach Hause - wenn er schlau ist.