Hallo zusammen, ich bin zwar tarifbeschäftigte Lehrerin in NRW. Da aber das Arbeitsrecht für TB-Lehrkräfte sich am Dienstrecht für Beamte orientiert, bin ich hier vermutlich richtig.
Zum Sachverhalt: Meine Schulleiterin vertritt die Auffassung, dass Lehrkräfte nach jeder Beförderung mindestens zwei Arbeitsstunden pro Woche und Beförderungsstufe zusätzlich leisten müssen. Damit ist keine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung gemeint, sondern die Übernahme zusätzlicher Verwaltungstätigkeiten im Rahmen des Beförderungsamtes. Das klingt in den Ohren einer TB ziemlich schräg. Auf welche Rechtsgrundlage kann sich meine Chefin dabei beziehen? Gibt es dafür überhaupt eine Rechtslage?