Hallo Bounty, wir standen vor einem Jahr vor genau der gleichen Frage (LVM vs. Debeka vs. Barmenia) und haben uns für die LVM entschieden. Insgesamt haben wir die LVM als sehr seriös, bodenständig, und sauber kalkulierend empfunden. Die Beitragserhöhungen 2021 haben uns schonmal Recht gegeben: LVM erhöhte um nichtmal 2%, die Debeka, wie man hört, um 20%.
Die Kostenerstattung läuft soweit sehr gut bei der LVM. Das Scannen per App ist extrem effizient. Selbst lange Rechnungen werden innerhalb nur weniger Tage erstattet. Bei Fragen ging bisher immer jemand nach kaum nennenswerter Wartezeit ans Telefon, das haben wir bei anderen Versicherern auch schon anders erlebt.
Bei der Kostenerstattung gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen LVM und der Debeka. Bei der Debeka wird dir grundsätzlich dein vereinbarter Anteil erstattet (50% oder 70% mit Kindern), unabhängig davon, was die Beihilfe leistet. Leistet die Beihilfe nur 30% aufgrund irgendwelcher Höchstsätze, bleibst du immer auf dem Rest sitzen. Anders bei der LVM: hier musst du zuerst die Rechnung bei der Beihilfe einreichen, und reichst sie dann zusammen mit dem Beihilfebescheid bei der LVM ein. Diese erstatten dir dann in den meisten Fällen den Restbetrag, sie füllen also tatsächlich mit Rücksicht auf die Beihhilfeerstattung auf! Das ist aus unserer Sicht wesentlich fairer.
Das hat aber auch einen kleinen Pferdefuß: die LVM leistet oft nur, wenn auch die Beihilfe leistet. Manche (seltene) Behandlungen oder Arztneimittel sind jedoch von der Beihhilfe ausgeschlossen, d.h. die LVM zahlt dann auch nicht. Hier hat wiederum das Modell der Debeka (und der meisten anderen Versicherer) den Vorteil, dass man dann zumindest pauschal den vertraglichen Anteil erstattet bekommt. Hier sollte man vielleicht schauen, ob man zukünftig viele Leistungen in Anspruch nehmen möchte, die die Beihilfe verwehrt.
Für die Details lohnt ein Vergleich z.B. mit KV Fux. Debeka leistet nicht bei teureren ambulanten Behandlungen (Höchstsätze der GOÄ), LVM schon. Auch Transportkosten bei der Debeka nur bis zum "nächsten" Arzt, selbst wenn er geschlossen oder ungeeignet ist... Heilmittel wie Physiotherapie, Logo, usw werden nur zum Prozentsatz erstattet, die LVM erstattet sämtliche Restkosten. Bei Hilfsmitteln (zB Hörgeräte, Rollstühle) ist es genau andersrum, außer bei sanitären Hilfsmitteln und Brillen, hier erstattet die LVM 100%, die Debeka nur sehr eingeschränkt. Am deutlichsten sind die Unterschiede im Zahnbereich, hier bekommst du bei der LVM fast immer 100%, selbst wenn Beihilfe nur wenig leistet. Bei der Debeka sind die Zahnleistungen nicht nur auf den Prozentsatz begrenzt, sondern auch noch mit zahlreichen und äußerst niedrigen Höchstsätzen pro Jahr gespickt.
Die LVM hat auch nette Bedingungen für die Beitragsrückerstattungen. Hier steigt man gleich zu Beginn mit einer Rückerstattung im 1. Jahr von 4 Monatsbeiträgen des ambulaten Tarifs ein, wenn man im ambulanten Tarif nichts einreicht. D.h. das gibts auch, wenn man sich bei Zahn, Stationär, und Vorsorge tüchtig ausgetobt hat. Bei der Debeka gibts allerdings nur etwas, wenn man keine einzige Leistung in allen Tarifen bezogen hat! Die Erstattung ist höher, aber dafür unerreichbar....
Der Beitragsentlastungstarif ist bei der LVM auch vergleichsweise günstig und fair geregelt. Bei fast keinem anderen Versicherer ist es möglich, diesen Sparbeitrag komplett mitzunehmen, wenn man irgendwann einmal den Versicherer wechseln sollte. Der Berater meinte damals, sie gehen davon aus, dass ihre Kunden zufrieden sind und daher auch nicht wechseln möchten. Da sich das System scheinbar bewährt hat, spricht diese Regelung denke ich deutlich für den Verein...
Die Debeka ist sicherlich einer der größten Beamtenversicherer, aber die Bedingungen lesen sich, als wären sie schon auf Kundenfang und billig aus. Dazu siehe u.a. auch die Beiträge von Schlemann:
https://schlemann.com/krankenversicherung/auswahlkriterien-krankenversicherung/debeka/ oder
https://schlemann.com/krankenversicherung/auswahlkriterien-krankenversicherung/gebuehrenordnung/#Gebuehrenordnung_Analogabrechnungen