Autor Thema: Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit  (Read 6910 times)

Spid

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Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #30 am: 14.02.2021 20:36 »
Ob ausgezahlt wird, kann nicht beurteilt werden. Die Zuschläge wären jedoch auszuzahlen.

WasDennNun

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Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #31 am: 15.02.2021 08:13 »
Ok.....also für mich nochmal zum Verständnis. Wer normal 39 Wochenstunden hat, vom Vorgesetzten angeordnet bekommt, dies und jenes zusätzlich zu leisten und wenn Überstunden anfallen hierfür so sind diese angeordnet, sind diese mit Zuschlag zu buchen. Und 10 Stunden dürfen es nur sein, wenn der Ausgleich entsprechend erfolgt nach 6 Monaten mit durchschnittlich 8 Wochenstunden.
Ich denke, dass ihr bisher noch nicht die Zuschläge verbucht habt, oder?
In Niedersachsen wäre auch immer der PR in der Mitbestimmung, habt ihr auch nicht gemacht, richtig?

Und was meinst du mit den 10 Stunden? Für Überstunden gibt es keine Obergrenze.
Bzgl. Überstunden etc. kann ein AN ohne Probleme dauerhaft 48h /Woche arbeiten und damit wöchentlich bei einer 39h Woche 9 Überstunden generieren und mindestens 10,35 (ab EG9c)/ 11,7 an Stundengutschrift erhalten.


Wenn jetzt also ein neuer Mitarbeiter nach der Probezeit dieses Verhalten von Euch in Frage stellt, dann kann man es natürlich nur begrüßen, denn da läuft seitens Teamleitung und Bereichsleitung ja so ziemlich alles schief.

Unknown

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Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #32 am: 15.02.2021 08:44 »
Ich verstehe bereits die Erwartung nicht, dass die Mitarbeiter permanent mehr als eine Stunde pro Tag mehr arbeiten sollen. Der Mitarbeiter soll die mangelhafte Organisation des AG ausgleichen? Warum wird nicht mehr Personal eingestellt? Mich wundert es wenig das die Mitarbeiter mittlerweile auf die Barrikaden gehen. Viel erstaunlicher finde ich eher das es solange gedauert hat.

WasDennNun

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Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #33 am: 15.02.2021 09:48 »
Viel erstaunlicher finde ich eher das es solange gedauert hat.
Wurde doch geschrieben: Probezeit

Spid

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Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #34 am: 15.02.2021 09:49 »
Nein, Wartezeit...

Monchichi

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Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #35 am: 15.02.2021 12:08 »
Sorry, muss ich nochmal kurz nachfragen jetzt fürs Verständnis.

Gehen wir vom Standard aus, dass jemand 39 Wochenstunden per Vertrag hat. Bei uns ist es nun so, dass man generell ab 20 Uhr und Samstags und Sonntags Zuschläge bekommt, also unabhängig von einer Anordnung auch bei freiwilliger Mehrarbeit.

Wenn jetzt Überstunden angeordnet werden, in unbestimmter Zahl, es wird angeordnet, dass man Aufgabe X hinzu bekommt und wenn man hierfür Stunden benötigt, so sind diese angeordnet. Jetzt macht der besagte Mitarbeiter Montags bis Freitags je eine stunde mehr aber in der normalen Rahmenzeit. Und er kommt noch Samstags.

Stehen ihm dann auch Zuschläge Mo-Fr zu?! Obwohl er zB von 7-17 Uhr arbeitet und noch vollkommen in der normalen Bürozeit ist? Und reicht es nicht aus, wenn er die Standardzuschläge bekommt für Samstags? Ist es richtig, dass grundsätzlich bei angeordneten Überstunden diese Zuschläge für jede Stunde gelten, egal wann diese erledigt wird?!

P.S: §10 TVÖD Konto wäre mir neu

Danke schonmal für den Input.

clarion

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Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #36 am: 15.02.2021 12:19 »
Ich halte es für einen grundsätzlichen Fehler, über Wochen mit Überstunden zu planen. Überstunden sollten m.E. nur dann angeordnet werden, wenn wirklich  außer gewöhnliche Ereignisse das erfordern. Krankheiten von Mitarbeitern sind keine außergewöhnliche Ereignisse. Wenn Du Dir einen Gefallen tun willst, stelle für das Team eine Überlastungsanzeige und lass die Arbeit einfach liegen.

Spid

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Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #37 am: 15.02.2021 12:23 »
Sorry, muss ich nochmal kurz nachfragen jetzt fürs Verständnis.

Gehen wir vom Standard aus, dass jemand 39 Wochenstunden per Vertrag hat. Bei uns ist es nun so, dass man generell ab 20 Uhr und Samstags und Sonntags Zuschläge bekommt, also unabhängig von einer Anordnung auch bei freiwilliger Mehrarbeit.

Wenn jetzt Überstunden angeordnet werden, in unbestimmter Zahl, es wird angeordnet, dass man Aufgabe X hinzu bekommt und wenn man hierfür Stunden benötigt, so sind diese angeordnet. Jetzt macht der besagte Mitarbeiter Montags bis Freitags je eine stunde mehr aber in der normalen Rahmenzeit. Und er kommt noch Samstags.

Stehen ihm dann auch Zuschläge Mo-Fr zu?! Obwohl er zB von 7-17 Uhr arbeitet und noch vollkommen in der normalen Bürozeit ist? Und reicht es nicht aus, wenn er die Standardzuschläge bekommt für Samstags? Ist es richtig, dass grundsätzlich bei angeordneten Überstunden diese Zuschläge für jede Stunde gelten, egal wann diese erledigt wird?!

P.S: §10 TVÖD Konto wäre mir neu

Danke schonmal für den Input.

Es ist also eine Rahmenzeit nach §6 Abs. 7 TVÖD vereinbart? Diese setzt allerdings ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD vor. Eine Dienstvereinbarung, die eine Rahmenzeit vereinbarte, ohne daß ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD eingerichtet ist, wäre unwirksam.

Monchichi

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Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #38 am: 15.02.2021 12:26 »
Sorry, muss ich nochmal kurz nachfragen jetzt fürs Verständnis.

Gehen wir vom Standard aus, dass jemand 39 Wochenstunden per Vertrag hat. Bei uns ist es nun so, dass man generell ab 20 Uhr und Samstags und Sonntags Zuschläge bekommt, also unabhängig von einer Anordnung auch bei freiwilliger Mehrarbeit.

Wenn jetzt Überstunden angeordnet werden, in unbestimmter Zahl, es wird angeordnet, dass man Aufgabe X hinzu bekommt und wenn man hierfür Stunden benötigt, so sind diese angeordnet. Jetzt macht der besagte Mitarbeiter Montags bis Freitags je eine stunde mehr aber in der normalen Rahmenzeit. Und er kommt noch Samstags.

Stehen ihm dann auch Zuschläge Mo-Fr zu?! Obwohl er zB von 7-17 Uhr arbeitet und noch vollkommen in der normalen Bürozeit ist? Und reicht es nicht aus, wenn er die Standardzuschläge bekommt für Samstags? Ist es richtig, dass grundsätzlich bei angeordneten Überstunden diese Zuschläge für jede Stunde gelten, egal wann diese erledigt wird?!

P.S: §10 TVÖD Konto wäre mir neu

Danke schonmal für den Input.

Es ist also eine Rahmenzeit nach §6 Abs. 7 TVÖD vereinbart? Diese setzt allerdings ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD vor. Eine Dienstvereinbarung, die eine Rahmenzeit vereinbarte, ohne daß ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD eingerichtet ist, wäre unwirksam.


Hmmm, ok, verstehe, wenn das eine nicht existiert, existiert das andere auch nicht. Daher gehe ich davon aus, dass weder das eine noch das andere vorhanden ist. Und daraus schlussfolgere ich, das also im Rahmen angeordneter Überstunden jede Überstunde mit einem Zuschlag zu versehen ist.

Spid

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Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #39 am: 15.02.2021 12:28 »
Das wird wohl so sein.

WasDennNun

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Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #40 am: 15.02.2021 12:35 »
Hmmm, ok, verstehe, wenn das eine nicht existiert, existiert das andere auch nicht. Daher gehe ich davon aus, dass weder das eine noch das andere vorhanden ist. Und daraus schlussfolgere ich, das also im Rahmen angeordneter Überstunden jede Überstunde mit einem Zuschlag zu versehen ist.
Genau eine Überstunde ist halt eine Überstunde und keine Gleitzeit.
Und für die Überstunde ist der Überstunden Zuschlag halt dann fällig.
Egal ob am Mittwoch oder Freitag erbracht.
Und egal ob um 11:00 oder um 19:00

Kann ja sein, dass deinen Kollegen, dann wieder mehr Lust haben Überstunden zu machen.

Und vom PR genehmigt werden muss die Überstunde auch (zumindest in NI)

Spid

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Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #41 am: 15.02.2021 12:38 »
Ohne Mitwirkung des PR und somit ggfs. rechtswidrig angeordnete Arbeitsstunden, die zu Überstunden werden, sind dennoch zu vergüten.

Monchichi

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Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #42 am: 15.02.2021 13:00 »
Danke nochmal. Verständlich.

Also nicht angeordnete Überstunden, die trotzdem gemacht werden, sind dann also freiwillige Mehrarbeit, die der Mitarbeiter jederzeit unbegründet einstellen kann?

Spid

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Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #43 am: 15.02.2021 13:04 »
Mehrarbeit können lediglich Teilzeitbeschäftigte leisten. Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs.1 Satz 1 TVÖD) leisten.

Monchichi

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Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #44 am: 15.02.2021 13:06 »
Mehrarbeit können lediglich Teilzeitbeschäftigte leisten. Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs.1 Satz 1 TVÖD) leisten.

Verstehe, wenn man also schon einen Vollzeitbeschäftigten hat, der statt 39 Wochenstunden beispielsweise 45 Wochenstunden leistet, weil der Vorgesetzter ihn darum bittet, ohne das ganze jetzt angeordnet zu haben - sind es freiwillige Überstunden, die 1:1 ohne Zulage (im Gegensatz zu angeordneten Überstunden) aufs Konto laufen. Und der Mitarbeiter kann dann die lange Nase zeigen und sagen, er macht das nicht mehr, wenn er sie eben nicht angeordnet bekommen hat.