Autor Thema: Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit  (Read 6905 times)

Monchichi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« am: 14.02.2021 10:20 »
Guten Morgen,
ich bin Teamleiter eines 10köpfigen Teams in einer Behörde. Wir haben eigentlich ein gutes Verhältnis miteinander, kollegial fängt halt jeder mal was vom anderen auf, wenns sein muss. Lief bisher gut. Wir haben aufgrund von Mitarbeiterwechseln drei neue Kollegen bekommen. Die sind jetzt seit 7 Monaten da, waren auch alle sehr tüchtig usw.

Aufgrund von Dauererkrankungen sind uns 2 Kollegen weg gefallen, deren Arbeit aufgefangen werden musste seit Januar. Die drei Kollegen haben das übernommen, das war alles kein Thema, sie haben halt täglich eine Stunde mehr gemacht und jetzt einiges an Stunden aufgebaut, die sie jetzt abbauen wollten, was aber nicht geht, da die Kollegen auch nach 6 Wochen weiter krank sind und ich die Vertretung benötige.

Seit Februar ist deren Wartezeit vorbei und auch deren Wille, mehr zu arbeiten. Der eine kommt mir an und möchte mit meinem Vorgesetzten, dem Bereichsleiter sprechen ob das was ich damals angeordnet habe, so überhaupt abgestimmt sei, der zweite hat sich krank gemeldet mit Überlastungsanzeige und der dritte hat sich um 180 Grad gedreht, vom tollen Mitarbeiter zum ziemlichen Murphy, der plötzlich alles hinterfragt und mich ständig nur nervt, ab und zu mal krank ist, die Woche derzeit so gestaltet Montag krank, Dienstag krank, Mittwoch und Donnerstag Gleittag und Freitag ist er da, das geht jetzt seit Februar so.

Wie kann ich der Sache Herr werden? Mein Bereichsleiter ist im Home Office und überlässt die Sache mir, ich hab alle Mühe, das Team am Laufen zu halten.

Vielleicht gibts ein paar Tipps für die Praxis

Spid

  • Gast
Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #1 am: 14.02.2021 10:33 »
Du hast also Arbeitsstunden angeordnet. Die Frage, ob Du dazu berechtigt warst, ist ja eine durchaus relevante. Auch die Frage, ob die Personalvertretung zu beteiligen war und beteiligt worden ist. Wenn beides korrekt gelaufen ist, spricht doch nichts dagegen, den Bereichsleiter zu involvieren. Wenn nicht, bist Du das Problem.

Monchichi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #2 am: 14.02.2021 10:36 »
Du hast also Arbeitsstunden angeordnet. Die Frage, ob Du dazu berechtigt warst, ist ja eine durchaus relevante. Auch die Frage, ob die Personalvertretung zu beteiligen war und beteiligt worden ist. Wenn beides korrekt gelaufen ist, spricht doch nichts dagegen, den Bereichsleiter zu involvieren. Wenn nicht, bist Du das Problem.

Hi,
also ich habe es von "oben" so verstanden, dass mir das ganze überlassen wird. Es gibt weder für mich noch von mir eine schriftliche Anordnung oder sonst etwas, das ist auch total unüblich bei uns, wir sind 60 Leute in der ganzen Behörde, da wird nichts verschriftlicht. Mein Bereichsleiter wiederum sagt "Ich überlasse es Ihnen, wie Sie das machen". Und so mache ich es halt. PR einbinden, naja, der ist bei uns derzeit AU auf Dauer. Geht also schwer, ich brauch ja auch im Alltag pragmatische Lösungen.

Bisher wurde das immer so gehandhabt, dass es einfach in einer Teamsitzung vereinbart wurde und fertig. Bei der Stammbelegschaft gabs die Probleme.

Spid

  • Gast
Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #3 am: 14.02.2021 10:49 »
Um eine schriftliche Anordnung geht es nicht, es geht um eine Anordnung. Die kann auch mündlich oder konkludent erfolgen. Du räumst die Anordnung in der Sachverhaltsschilderung auch explizit ein:
das was ich damals angeordnet habe
Die Frage ist also: warst Du zur Anordnung berechtigt? Und sie lautet auch: wurden die Mitbestimmungsrechte des PR verletzt, war also nach dem gelten Personalvertretungsrecht (Bund oder eines der Länder) der PR in der Mitbestimmung und wurde er entsprechend involviert? Beachte, daß die Arbeitsunfähigkeit eines oder mehrerer seiner Mitglieder dafür unbeachtlich sind.

Wenn nicht, bist Du ein übergriffiger Vorgesetzter, der seine Befugnisse überschritten und Beteiligungsrechte mit Füßen getreten hat. Wie es in den Wald reinruft...

Lars73

  • Gast
Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #4 am: 14.02.2021 10:53 »
Wurden Überstunden angeordnet und auch Zuschläge gewährt oder nur Plusstunden gewünscht?

Wenn Überstunden wurde eine Mitbestimmungsvorlage erstellt und von einer dazu befugten Person an den PR gesendet? Dann ist noch kompliziert wann die Zustimmungsfiktion bei bekannter Abwesenheit einsetzt. Ersatzmitglieder im PR gibt es nicht?

Offensichtlich ist die Sache aus dem Ruder gelaufen. Da muss man nun Vorgesetzte und ggf. Personalstelle einbinden und schauen was möglich ist. Man muss die Konfliktursachen Herausarbeiten und dann Lösungen entwickeln. Bei uns würde wohl ein Coaching der Führungskraft und entweder unser Konfliktmanagement, Personalreferat und/oder höhere Vorgesetzte aktiv werden. Zuerst sollte man Gespräche führen.


Monchichi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #5 am: 14.02.2021 10:53 »
Um eine schriftliche Anordnung geht es nicht, es geht um eine Anordnung. Die kann auch mündlich oder konkludent erfolgen. Du räumst die Anordnung in der Sachverhaltsschilderung auch explizit ein:
das was ich damals angeordnet habe
Die Frage ist also: warst Du zur Anordnung berechtigt? Und sie lautet auch: wurden die Mitbestimmungsrechte des PR verletzt, war also nach dem gelten Personalvertretungsrecht (Bund oder eines der Länder) der PR in der Mitbestimmung und wurde er entsprechend involviert? Beachte, daß die Arbeitsunfähigkeit eines oder mehrerer seiner Mitglieder dafür unbeachtlich sind.

Wenn nicht, bist Du ein übergriffiger Vorgesetzter, der seine Befugnisse überschritten und Beteiligungsrechte mit Füßen getreten hat. Wie es in den Wald reinruft...

Der PR ist noch nie involviert gewesen, Anordnung funktioniert so: "Hans, du machst das vom Michael mit, bis der wieder da ist". Fertig.

Wieso soll ich als Fachlicher Leiter nicht berechtigt sein zur Anordnung, wenn mein Bereichsleiter doch gesagt hat, er überlässt das mit.

Monchichi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #6 am: 14.02.2021 10:55 »
Wurden Überstunden angeordnet und auch Zuschläge gewährt oder nur Plusstunden gewünscht?

Wenn Überstunden wurde eine Mitbestimmungsvorlage erstellt und von einer dazu befugten Person an den PR gesendet? Dann ist noch kompliziert wann die Zustimmungsfiktion bei bekannter Abwesenheit einsetzt. Ersatzmitglieder im PR gibt es nicht?

Offensichtlich ist die Sache aus dem Ruder gelaufen. Da muss man nun Vorgesetzte und ggf. Personalstelle einbinden und schauen was möglich ist. Man muss die Konfliktursachen Herausarbeiten und dann Lösungen entwickeln. Bei uns würde wohl ein Coaching der Führungskraft und entweder unser Konfliktmanagement, Personalreferat und/oder höhere Vorgesetzte aktiv werden. Zuerst sollte man Gespräche führen.

Also bei uns gibt es auch die Möglichkeit, Samstags zu arbeiten, wer möchte. Da gibt es dann standardmäßig Überstundenzuschläge, aber ansonsten natürlich nicht.

Spid

  • Gast
Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #7 am: 14.02.2021 11:00 »
Wenn Arbeitsstunden angeordnet werden und diese zu Überstunden werden - sofern eines der Tarifregime des öD (TVÖD/TV-L/TV-H) Anwendung findet - stehen dafür Zuschläge zu, unabhängig vom Wochentag, an dem sie geleistet wurden. Bei Arbeit an Samstagen und Sonntagen fallen ggfs. weitere Zuschläge an. Da das für den AG teuer ist und Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung berührt werden, handhaben AG die entsprechende Anorndungsbefugnis üblicherweise restriktiv. Oder werden den betroffenen AN etwa die zustehenden Zuschläge vorenthalten? Dann nähern wir uns möglicherweise sogar einem Straftatbestand!

Lars73

  • Gast
Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #8 am: 14.02.2021 11:02 »
Der PR ist noch nie involviert gewesen, Anordnung funktioniert so: "Hans, du machst das vom Michael mit, bis der wieder da ist". Fertig.

Vielleicht kennen die neuen Kollegen ihre Rechte und sind der Meinung, dass es kein Gewohnheitsrecht auf nicht Beteiligung des PR und Vorenthalten der Zuschläge gibt. Da könnte dann der Kern des Konfliktes liegen. Unbedingt mit dem nächsten Vorgesetzten und dem Personalbereich sprechen wie man diese Dinge nun bereinigt.

Monchichi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #9 am: 14.02.2021 11:05 »
Für mein Verständnis. Wenn ich sage "Hey Michael, mach dies und das mit für Harry und Susi - wenn Überstunden anfallen, ist das entsprechend angeordnet" heißt das, Montag-Freitag ab der 1. angeordneten Überstunde gibt es Zuschlag?

Lars73

  • Gast
Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #10 am: 14.02.2021 11:08 »
Soweit die Überstunden nicht bis zum Ende der nächsten Woche ausgeglichen werden gibt es ja nach Entgeltgruppe 15% bzw. 30% der Stufe 3 der Entgeltgruppe Zuschlag

Tagelöhner

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 874
Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #11 am: 14.02.2021 11:12 »
Warum sollte ein abhängig Beschäftigter über einen längeren Zeitraum und überhaupt, reine Arbeitgeberprobleme zu seinen Eigenen machen und sich übervorteilen lassen?

Es ist zwar gewissermaßen schon bezeichnend, wenn dieses Verhalten unmittelbar nach der Probezeit losgeht, aber im Kern zeigen die unliebsamen Kollegen nur ein wenig die Grenzen auf.

An Deiner Stelle würde ich dieses Problem zum Problem des "Sesselfurzers" im Homeoffice machen, der versucht sich einen schlanken Fuß zu machen.

Viel Erfolg.

Monchichi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #12 am: 14.02.2021 11:16 »
Jedenfalls danke für die Infos.

Monchichi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #13 am: 14.02.2021 11:26 »
Wenn Arbeitsstunden angeordnet werden und diese zu Überstunden werden - sofern eines der Tarifregime des öD (TVÖD/TV-L/TV-H) Anwendung findet - stehen dafür Zuschläge zu, unabhängig vom Wochentag, an dem sie geleistet wurden. Bei Arbeit an Samstagen und Sonntagen fallen ggfs. weitere Zuschläge an. Da das für den AG teuer ist und Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung berührt werden, handhaben AG die entsprechende Anorndungsbefugnis üblicherweise restriktiv. Oder werden den betroffenen AN etwa die zustehenden Zuschläge vorenthalten? Dann nähern wir uns möglicherweise sogar einem Straftatbestand!


Meinst du die Anwendung des TVÖD oder die des Arbeitszeitgesetzes?

Spid

  • Gast
Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #14 am: 14.02.2021 11:29 »
Da ich TVÖD geschrieben habe und ArbZG nicht geschrieben habe, meine ich TVÖD - oder eines der anderen genannten Tarifregime.