Autor Thema: Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit  (Read 6907 times)

Monchichi

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Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #15 am: 14.02.2021 11:29 »
Da ich TVÖD geschrieben habe und ArbZG nicht geschrieben habe, meine ich TVÖD - oder eines der anderen genannten Tarifregime.

Aber das Arbeitszeitgesetz spielt hier doch auch eine Rolle oder nicht?

Spid

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Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #16 am: 14.02.2021 11:35 »
Inwiefern? Im Sachverhalt geht es um eine Stunde arbeitstäglich mehr. Das ist weit entfernt von 48 Wochenstunden und - sofern es sich nicht um sehr ungleichmäßig verteilte Arbeitszeit handelt - von den 10 werktäglichen Arbeitsstunden. Sonn- und Feiertagsarbeit wurde auch nicht geschildert.

WasDennNun

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Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #17 am: 14.02.2021 11:38 »
Für mein Verständnis. Wenn ich sage "Hey Michael, mach dies und das mit für Harry und Susi - wenn Überstunden anfallen, ist das entsprechend angeordnet" heißt das, Montag-Freitag ab der 1. angeordneten Überstunde gibt es Zuschlag?
Offensichtlich bist du dir nicht bewusst in welchen Rechtsrahmen du dich zu bewegen hast.

Denn wenn du so etwas sagts, dann wäre bei uns der PR vorher der Mitbestimmung.

Besser wäre es:
"Hey Michael, mach dies und das mit für Harry und Susi - wenn du mit deine Wochenarbeitszeit und deinem Zeitkonto nicht auskommst, dann sorge ich dafür, dass du Überstunden machen darfst."

Aber das Arbeitszeitgesetz spielt hier doch auch eine Rolle oder nicht?
Ja aber ein untergeordnete, die Kollegen können ja locker 10 Wochen hintereinander 48h  Wochenarbeitszeiten leisten, ohne das es ein Problem ist.

Monchichi

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Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #18 am: 14.02.2021 11:41 »
Inwiefern? Im Sachverhalt geht es um eine Stunde arbeitstäglich mehr. Das ist weit entfernt von 48 Wochenstunden und - sofern es sich nicht um sehr ungleichmäßig verteilte Arbeitszeit handelt - von den 10 werktäglichen Arbeitsstunden. Sonn- und Feiertagsarbeit wurde auch nicht geschildert.

Verstehe. Daher kein Verweis aufs Arbeitszeitgesetz, Danke dir.

@WasDennNun
10 Wochen? Ich dachte das ist limitiert auf bis 6 Monate?

Spid

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Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #19 am: 14.02.2021 11:44 »
48 Stunden pro Woche sind auch als Dauerzustand keinerlei Problem hinsichtlich des ArbZG. 48 Stunden sind exakt die 8 werktäglichen Arbeitsstunden.

Monchichi

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Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #20 am: 14.02.2021 11:48 »
48 Stunden pro Woche sind auch als Dauerzustand keinerlei Problem hinsichtlich des ArbZG. 48 Stunden sind exakt die 8 werktäglichen Arbeitsstunden.

Danke. Nochmal zum Verständnis für mich. Beispielsweise man ordnet nun bei einem standardmäßig 39 Wochenstunden Arbeitsvertrag zustäzlich 9 Wochenstunden für 6 Monate an, also so dass man auf 48 Wochenstunden kommt und verteilt die Stunden so, dass der Mitarbeiter 6 Tage (Mo-Sa) arbeitet. Müssen selbst aber auch dann ab Stunde 1 Zuschläge bezahlt werden oder erst ab der 49. Stunde? Oder ist ab der 48. Wochenstunde eine weitere Anordnung darüber hinaus grundsätzlich unzulässig?

Spid

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Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #21 am: 14.02.2021 11:55 »
Auch dann ist ab der ersten Überstunde der Zuschlag fällig, denn die tariflichen Zuschläge sind von den Regelungen im ArbZG völlig unabhängig. Die Arbeitszeit kann auf bis zu 60 Stunden pro Woche (10 Stunden werktäglich) verlängert werden, wenn sich innerhalb von 6 Kalendermonaten oder Wochen ein Schnitt von lediglich 8 werktäglichen Arbeitsstunden ergibt, also nach einiger Zeit entsprechend ausgeglichen wird.

Monchichi

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Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #22 am: 14.02.2021 11:58 »
Auch dann ist ab der ersten Überstunde der Zuschlag fällig, denn die tariflichen Zuschläge sind von den Regelungen im ArbZG völlig unabhängig. Die Arbeitszeit kann auf bis zu 60 Stunden pro Woche (10 Stunden werktäglich) verlängert werden, wenn sich innerhalb von 6 Kalendermonaten oder Wochen ein Schnitt von lediglich 8 werktäglichen Arbeitsstunden ergibt, also nach einiger Zeit entsprechend ausgeglichen wird.
#

Danke. Überstunde ist so zu verstehen, dass bei einem 39 Stundenvertrag ganz einfach alles darüber mit Zuschlag zu versehen ist. Die Frage ist, ab wann beginnt quasi das Ende des Zeitraumes bis zu dem maximal die zusätzlichen 10 Stunden angeordnet werden können. Beginnt es also ab der mündlich kommunizierten Anordnung, was der Mitarbeiter auch anhand seines Stundenkontos darlegen könnte.

Spid

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Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #23 am: 14.02.2021 12:04 »
Nein, Überstunden sind klar definiert in §7 Abs. 7 TVÖD: "Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§6 Abs. 1  Satz 1) für die Woche dienstplanmäßig  bzw.  betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden." Was für maximal 10 zusätzliche Stunden? Das wären ja 49 Wochenarbeitsstunden. Eine solche Grenze gibt es überhaupt nicht. Die Beurteilung, ob die Grenzen des §3 ArbZG überschritten worde sind, bemißt sich weder danach, ob noch wann etwas angeordnet worden ist, sondern wann Arbeitszeit angefallen ist.

Monchichi

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Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #24 am: 14.02.2021 12:12 »
Nein, Überstunden sind klar definiert in §7 Abs. 7 TVÖD: "Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§6 Abs. 1  Satz 1) für die Woche dienstplanmäßig  bzw.  betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden." Was für maximal 10 zusätzliche Stunden? Das wären ja 49 Wochenarbeitsstunden. Eine solche Grenze gibt es überhaupt nicht. Die Beurteilung, ob die Grenzen des §3 ArbZG überschritten worde sind, bemißt sich weder danach, ob noch wann etwas angeordnet worden ist, sondern wann Arbeitszeit angefallen ist.

Ok.....also für mich nochmal zum Verständnis. Wer normal 39 Wochenstunden hat, vom Vorgesetzten angeordnet bekommt, dies und jenes zusätzlich zu leisten und wenn Überstunden anfallen hierfür so sind diese angeordnet, sind diese mit Zuschlag zu buchen. Und 10 Stunden dürfen es nur sein, wenn der Ausgleich entsprechend erfolgt nach 6 Monaten mit durchschnittlich 8 Wochenstunden.

Angenommen Person A macht ab dem 1. Februar Überstunden, die eben im Rahmen der Anordnung anfallen, so müssen diese dann ab dem 1. August wieder ausgeglichen werden oder dürfen auch ausbezahlt werden?

Spid

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Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #25 am: 14.02.2021 12:26 »
Wer 39 Wochenstunden regelmäßige Arbeitszeit hat und darüber hinaus auf Anorndung des AG Arbeitsstunden leistet, die nicht bis zum Ende der Folgewoche ausgeglichen worden sind, hat Anspruch auf die entsprechenden Zuschläge. Die Zuschläge sind nur dann zu buchen und nicht auszuzahlen, wenn ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD eingerichtet ist und der Beschäftigte das verlangt.

10 Stunden werktäglich dürfen es nur dann sein, wenn sich innerhalb eines Zeitraums von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt lediglich 8 Stunden werktäglich ergeben, also etwa 3 Kalendermonate lang 10 Stunden werktäglich und dann 3 Kalendermonate 6 Stunden werktäglich oder 23 Wochen lang 8 1/6 Stunden werktäglich und 1 Woche lang 4 1/6 Stunden werktäglich.

Monchichi

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Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #26 am: 14.02.2021 12:30 »
Wer 39 Wochenstunden regelmäßige Arbeitszeit hat und darüber hinaus auf Anorndung des AG Arbeitsstunden leistet, die nicht bis zum Ende der Folgewoche ausgeglichen worden sind, hat Anspruch auf die entsprechenden Zuschläge. Die Zuschläge sind nur dann zu buchen und nicht auszuzahlen, wenn ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD eingerichtet ist und der Beschäftigte das verlangt.

10 Stunden werktäglich dürfen es nur dann sein, wenn sich innerhalb eines Zeitraums von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt lediglich 8 Stunden werktäglich ergeben, also etwa 3 Kalendermonate lang 10 Stunden werktäglich und dann 3 Kalendermonate 6 Stunden werktäglich oder 23 Wochen lang 8 1/6 Stunden werktäglich und 1 Woche lang 4 1/6 Stunden werktäglich.

Ah ok. Also das Auszahlen ist eigentlich der Standard, dem - wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind - der Arbeitnehmer aktiv widerspricht und es aufs Zeitkonto gebucht wird.

Spid

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Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #27 am: 14.02.2021 12:45 »
Das gilt ausschließlich für ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD. Viele Arbeitszeitkonten sind kein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD, sondern lediglich Gleitzeitkonten, die nicht entsprechend privilegiert sind.

clarion

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Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #28 am: 14.02.2021 15:56 »
Hallo Monchichi,

es hat sich bei Dir etwas eingeschlichen gepaart mit einer unguten Gruppendynamik. Es gehört sich nicht, die Leute monatelang mehr arbeiten zu lassen, weil man es organisatorisch nicht hinkriegt.

Du musst nun prüfen, kannst Du mit eigenen Bordmitteln umorganisieren (z.B. Aufgaben weglassen). Wenn nicht, Bericht nach oben, in Schriftform (mindestens Mail). Kennst Du den guten alten Spruch: "Wer schreibt, bleibt."


Monchichi

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Antw:Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
« Antwort #29 am: 14.02.2021 20:34 »
Das gilt ausschließlich für ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD. Viele Arbeitszeitkonten sind kein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD, sondern lediglich Gleitzeitkonten, die nicht entsprechend privilegiert sind.

Hmm, also wenns ein normales Zeitkonto ist, wie man es kennt, wird ausgezahlt.