Autor Thema: Keinen neuen Perso ohne alten?  (Read 1308 times)

tschueli

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Keinen neuen Perso ohne alten?
« am: 16.02.2021 10:06 »
Hallo,

ich wollte grad auf der Stadt einen Perso beantragen. Hatte mir extra vorher einen Termin geben lassen.

Da der alte Perso vor Kurzem abgelaufen ist oder bald abgelaufen wäre (weiß ich jetzt gar nicht mehr so genau), eben der Termin.

Nun habe ich aber diesen Perso vor ein paar Tagen verloren und wollte diesen eben auch im Zuge dessen als verloren melden.

Ich hatte meinen Führerschein, meine Krankenkassenversichertenkarte und meine Bankkarte dabei.

Auf der Stadt erzählte man mir, dass man mir keinen neuen Perso ausstellen könnte, wenn ich nicht entweder meine Geburtsurkunde vorlegen kann oder die von der Stadt von der Gemeinde, wo der alte Perso ausgestellt wurde, ein Lichtbild und entsprechende Personalausweisdaten erhalten haben, da dieser Perso bei der Stadt nicht geführt ist. Das könnte ein paar Tage dauern. So oder so müsste ich einen neuen Termin beantragen.

Ist das bitte tatsächlich so? Reichen nicht o. g. andere "Ausweise", um mir einen neuen Perso ausstellen zu dürfen?

Was sind da bitte rechtliche Grundlagen?

Danke Euch.

LG

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Antw:Keinen neuen Perso ohne alten?
« Antwort #1 am: 16.02.2021 10:34 »
o. g. andere „Ausweise” sind eben keine Ausweise.

Wenn du dich mit der Behörde anlegen willst, warum bestehst du dann dort nicht darauf, eine Rechtsgrundlage genannt zu bekommen?

tschueli

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Antw:Keinen neuen Perso ohne alten?
« Antwort #2 am: 16.02.2021 10:42 »
Mir ist das erst danach so richtig bewusst geworden.

Habs aber gefunden:

6.3.1.1

Ein Pass oder Passersatz kann nur ausgestellt werden, wenn die Identität der antragstellenden Person zweifelsfrei festgestellt ist. Bestehen Zweifel über die Person des Antragstellers, hat die Passbehörde geeignete Nachweise zu fordern. In Betracht kommen insbesondere mitgeführte Identitätsdokumente, amtliche Lichtbildausweise (z. B. Dienstausweis), frühere Pass- oder Personalausweisanträge. Neben der Vorlage eines Identitätsdokumentes (z. B. Pass, Personalausweis) kann ein weiterer Nachweis (z. B. Führerschein, Truppenausweis etc.) verlangt werden.

Quelle: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105713.htm