Es ist also derselbe AG. Eine Versetzung berührt lediglich die organisatorische Eingliederung, das Arbeitsverhältnis bleibt ansonsten unberührt. Der AG hat einen weiteren Vertrag unterschrieben, der zu einer Änderung des Vertragsinhaltes im Rahmen des Bestehens des Arbeitsverhältnisses führt. Wie er das realisiert, ist ihm überlassen. So die Änderung zur Eingruppierung in E8 führt und Du zuvor in E6 eingruppiert warst, handelt es sich um eine Höhergruppierung, die in Stufe 2 führt.