Autor Thema: Rückzahlungsverpflichtung für eine Weiterbildung  (Read 4866 times)

Kaiser80

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,443
Antw:Rückzahlungsverpflichtung für eine Weiterbildung
« Antwort #15 am: 16.02.2021 13:08 »
Naja er könnte natürlich versuchen die Forderung teilweise vom Gehalt abzuziehen. Dann müsste man klagen. Aber sonst natürlich der Arbeitgeber. Spätestens dann sollte der Arbeitgeber merken, dass eine Klage keine Aussicht auf Erfolg hat.

edit: Lars73 war schneller...

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,468
Antw:Rückzahlungsverpflichtung für eine Weiterbildung
« Antwort #16 am: 16.02.2021 13:12 »
...wie spid schon sagte...einfach unterschreiben und vergessen....und keine schlafende Hunde wecken!
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

  • Gast
Antw:Rückzahlungsverpflichtung für eine Weiterbildung
« Antwort #17 am: 16.02.2021 13:16 »
Naja er könnte natürlich versuchen die Forderung teilweise vom Gehalt abzuziehen. Dann müsste man klagen. Aber sonst natürlich der Arbeitgeber. Spätestens dann sollte der Arbeitgeber merken, dass eine Klage keine Aussicht auf Erfolg hat.

Der Anspruch des AG wird ja erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig. Eine Aufrechnung mit zum Zeitpunkt der Aufrechnung nicht bestehenden Ansprüchen erfülltdie objektiven Tatbestandsmerkmale des Betrugs.

Kaiser80

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,443
Antw:Rückzahlungsverpflichtung für eine Weiterbildung
« Antwort #18 am: 16.02.2021 13:19 »
...wie spid schon sagte...einfach unterschreiben und vergessen....und keine schlafende Hunde wecken!
Doch unbedingt. Man kriegt hier die korrekt rechtliche Bewertung/antwort und rennt dann erstmal zum PR/BR um sich wieder bekloppt machen zu lassen. Ich fostesnich...


Mosati2019

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 44
Antw:Rückzahlungsverpflichtung für eine Weiterbildung
« Antwort #19 am: 16.02.2021 18:48 »
Ihr seid echt spitze, vielen Dank für eure Hinweise und die Gehirnwäsche.

Das heißt ihr würdet das All Inclusive Paket mit Seninargebühren und Arbeitgeberaufwand für die Freistellung unterschreiben und bei ggf. vorzeitiger Kündigung es darauf ankommen lassen u.U. mit einer Klage?

Liebe Grüße

Spid

  • Gast
Antw:Rückzahlungsverpflichtung für eine Weiterbildung
« Antwort #20 am: 16.02.2021 19:08 »
Ja, klar. Lernen durch Schmerz ist ein bewährtes Prinzip - ohne Schmerz lernt so mancher AG es nimmer.

Mosati2019

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 44
Antw:Rückzahlungsverpflichtung für eine Weiterbildung
« Antwort #21 am: 16.02.2021 21:15 »
no Risk, no Fun

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Rückzahlungsverpflichtung für eine Weiterbildung
« Antwort #22 am: 17.02.2021 07:09 »
no Risk, no Fun
Na dann wirst du ohne Fun bleiben, da ja no Risk gegeben ist.

Kaiser80

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,443
Antw:Rückzahlungsverpflichtung für eine Weiterbildung
« Antwort #23 am: 17.02.2021 07:11 »
no Risk, no Fun
Na dann wirst du ohne Fun bleiben, da ja no Risk gegeben ist.
;D