Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Anforderungsprofil Buchhaltung

(1/2) > >>

nero:
Hallo,

bei einer Kommune ist eine Stelle in der Buchhaltung ausgeschrieben, die mich interessiert.
Ich bin mir allerdings unsicher ob ich mit meinem Studium (Diplom Finanzwirt FH) das Anforderungsprofil erfülle:


--- Zitat ---Die  Besetzung  der  Stelle  erfordert  die  Laufbahnbefähigung  der  Laufbahngruppe  2,  erstes Einstiegsamt  für  den  allgemeinen  Verwaltungsdienst  (vormals  gehobener  nichttechnischer Verwaltungsdienst),  oder  den  Abschluss  des  Verwaltungslehrganges  II sowiefundiertebetriebswirtschaftliche Kenntnisse:
Sie haben daher entweder

* einen Fachhochschulabschluss als Dipl. Verwaltungsbetriebswirt*in (Bachelor of Arts)
* bzw.    den    Verwaltungslehrgang    II    mit    betriebswirtschaftlicher    Ausrichtung abgeschlossen
* oder    verfügen    als Diplom-Verwaltungswirt*in, Bachelor    of    Laws    bzw.    im Beschäftigungsverhältnistätige Person über eine betriebswirtschaftliche, kaufmännische oder eine vergleichbare Zusatzqualifikation.Sie  können  sich  auch  bewerben,  wenn  Sie  ein  betriebswirtschaftliches  Studium  (Diplom, Bachelor oder Master) mit dem Schwerpunkt Rechnungswesenabgeschlossen haben.
--- End quote ---

Grundsätzlich würde ich sagen, habe ich mindestens genau soviele Buchhaltungskenntnisse wie ein(e) Diplom-Verwaltungswirt*in mit betriebswirtschaftliche, kaufmännische Zusatzqualifikation. Aber ich befürchte streng genommen falle ich nicht unter das Anforderungsprofil und darf deswegen nicht berücksichtigt werden?

Kaiser80:
"Sie  können  sich  auch  bewerben,  wenn  Sie  ein  betriebswirtschaftliches  Studium  (Diplom, Bachelor oder Master) mit dem Schwerpunkt Rechnungswesenabgeschlossen haben."

Bin jetzt nicht mit allen Inhalten beim Diplom Finanzwirt vertraut, aber neben dem "klassischen" Steuerrecht ist doch insebesondere Bilanzsteuerrecht und betriebliches Rechnungswesen ein Schwerpunkt.

Da würde ich dich unter v.g. Punkt subsumieren und ohne Angst vor eine Konkurrentnklage einladen/berücksichtigen.

Spid:
Ich würde das Problem weniger beim „Schwerpunkt Rechnungswesen“ sehen als darin, daß Finanzwirt zwar auch ein wirtschaftswissenschaftliches Studium ist, aber eben kein betriebswirtschaftliches Studium.

nero:
Ich denke auch, am ehesten falle ich damit unter betriebswirtschaftliches Studium mit Schwerpunkt Rechnungswesen.

Dabei ist die Frage ob der Finanzwirt tatsächlich unter Betriebswirtschaftlich fällt und ob man dann einen Schwerpunkt Rechnungswesen haben kann.

Die Wirtschaftswissenschaften teilen sich doch in die zwei Bereiche VWL und BWL?
Muss man Steuern und Buchhaltung dann nicht zur BWL zuordnen?
Demnach wäre es ein betriebswirtschaftliches Studium. Wenn auch ein spezialisiertes.
Bliebe die Frage nach dem Schwerpunkt. Kann ein Studium nur einen Schwerpunkt haben oder mehrere?
Denn der Hauptschwerpunkt wird beim Finanzwirt dann wohl das Steuerrecht sein und damit nicht Rechnungswesen.

Ist die Aufzählung denn abschließend zu sehen oder kann man argumentieren, dass mit den Anforderungen eine Ausbildungsqualität definiert wird und diese Qualität bringt meine Ausbildung mit. Auch wenn sie im Detail nicht aufgeführt ist?

Kaiser80:
Spids Bedenken sind nicht unbegründet.

Dennoch:
a) Was hindert dich die Bewerbung einzureichen?
b) Der Personalstellen in Kommunen sind wahrlich selten mit so hochwertigen Mitarbeitern besetzt, dass die einen Vergleich  wirtschaftswissenschaftliches Studium vs. betriebswirtschaftliches Studium durchführen. Glaub ich nicht dran.
c) Sehe ich die Gefahr eine Konkurrentenklage gering.

Wenn man einen für die Stelle hat, wird man dich nicht einladen oder nicht nehmen...

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version