Autor Thema: Interne Versetzung abgelehnt  (Read 6359 times)

IrishHeart

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Interne Versetzung abgelehnt
« am: 17.02.2021 10:56 »
Hallo zusammen,

nachdem ich schon lange stille Mitleserin bin, wende ich mich heute mal mit einem eigenen Problem an Euch. Es geht um folgendes:

Ich arbeite im Sekretariat einer großen wissenschaftlichen Einrichtung, die sich am TVÖD Bund orientiert.

Im August des letzten Jahres habe ich mich intern auf eine E11 Stelle beworben (aktuell E8). Ich erhielt von dem zuständigen Abteilungsleiter eine Zusage und auch mein damaliger kommissarischer Vorgesetzter (seit Oktober neuer Vorgesetzter, letzter ging mit Ende seiner Amtszeit im Sommer) befürwortete den Wechsel.

Im Oktober sprach ich mit meinen neuen Vorgesetzten, der mir zum Wechsel gratulierte und mich nur bat, nicht direkt zu wechseln, da sonst das Sekretariat unterbesetzt sei. Kein Problem soweit. Mir war es wichtig, einen guten Übergang zu schaffen.

Ende Oktober sprach ich meinen Vorgesetzten erneut an, da die Personalabteilung ein genaues Datum für den Stellenwechsel benötigte (für die Unterlagen zur Vorlage beim Betriebsrat etc.). Daraufhin sagte mir mein Vorgesetzter, dass es keine gute Idee wäre, wenn ich in die besagte Abteilung wechseln würde. Das sei eine Sackgasse für mich (sehe ich nicht so, da mich das Aufgabenfeld sehr interessiert) und sah mich eher in Abteilung x. Diese Abteilung x hat aber keine Stellen ausgeschrieben und interessiert mich nicht (ebenfalls bin ich dafür nicht qualifiziert genug).

Daraufhin habe ich mich mit der Personalabteilung zusammengesetzt, die dann zwischen Vorgesetzten und mir vermitteln wollte und einen Kompromiss fand: Wechsel in Abteilung y. Vor Weihnachten lief dann der bürokratische Teil an und meine alte Stelle wurde intern neu ausgeschrieben. Nun fragte mich mein Vogesetzter Mitte Januar wie es denn mit meinem Wechsel aussieht. Ich sagte, gut, die Persnalabteilung ist dran und auch der Betriebsrat hat bereits zugestimmt. Ich kann nach y wechseln. Daraufhin großes Gezeter: Nein, ich sollte doch nach x wechseln. Bei y wäre nichts für mich frei.

Die Personalabteilung kann mir nicht helfen und ich schwimme hier im Ungewissen. Ich möchte so schnell wie möglich wechseln, da ich das Verhalten und den Umgang mit Mitarbeitern seitens meines Vorgesetzten einfach nur schlimm empfinde. Erst Versprechungen machen und dann von heute auf morgen seine Meinung ändern. Diese Willkür muss doch eigentlich auch Grenzen haben, oder?

Meine Fragen daher:
1. Kann mein Vorgesetzter meinen Wechsel verbieten, obwohl in Abteilung y dringend Bedarf an Mitarbeitern besteht und auch Stellen ausgeschrieben sind?
2. Bin ich auf das Wohlwollen meines Vorgesetzten bezüglich des Wechseldatums angewiesen? Ich sollte dazu sagen, dass wir zu zweit im Sekretariat sitzen. Die Arbeit wäre übergangsweise problemlos auch mit nur einer Kraft machbar. Bis heute hat sich leider noch niemand auf meine Stelle beworben.
3. Habe ich ein Recht auf eine E11 Stelle, da mir diese ja bereits zugesagt wurde?

Mein nächster Schritt wäre nun ein Gespräch mit dem Betriebsrat.

Lars73

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Antw:Interne Versetzung abgelehnt
« Antwort #1 am: 17.02.2021 11:02 »
1. Nein. Aber der Arbeitgeber kann das Votum grundsätzlich betücksichtigen.
2. Die Entscheidung trifft der Arbeitgeber. Wie er zur Entscheidung kommt liegt in der Entscheidung des Arbeitgebers.
3. Da kommt es auf die Details an. Was genau wurde zugesagt und spricht die Person für den Arbeitgeber? Was lässt sich ggf. Belegen etc.

Organisator

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Antw:Interne Versetzung abgelehnt
« Antwort #2 am: 17.02.2021 11:32 »
Ich würde als nächsten Schritt das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Im Gegensatz zum Betriebsrat kann er konkrete Aussagen treffen und entsprechende Schritte einleiten.

IrishHeart

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Antw:Interne Versetzung abgelehnt
« Antwort #3 am: 17.02.2021 11:37 »
Danke für die Anwtorten.
Das Problem ist, mein Vorgesetzter ist sozusagen der Leiter der kompletten Einrichtung.  Über ihm gibt es niemanden mehr.
Ein Gespräch mit ihm ist daher wenig zielführend, da ich auch immer das Gefühl habe, dass er von den Regeln und Vorgaben des TVÖD keine Ahnung hat.
Aufgrund des Wiedererkennunsgwerts möchte ich hier auch nicht zu sehr ins Detail gehen.