Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
TV-L Zulage statt Höhergruppierung wegen fehlender Planstelle
Novus:
--- Zitat von: WasDennNun am 17.02.2021 07:08 ---
--- Zitat von: Novus am 16.02.2021 23:00 ---Person A:
das ihr zustehende Geld bekommt, schriftlich vorliegt, dass ihre Anrechnungszeiten und Stufenaufstiege wie Tarifvertraglich vorgesehen behandelt werden und ihr kein Nachteilt entsteht
ABER:
Das im Lohnzettel anders ausgewiesen wird, weil es schlicht dauert bis die Software des Landes eine Eingabe möglich macht (nämlich nach der Freigabe des FM) welche ihre Reale (und längst bezahlte) Entgeltgruppe möglich macht?
--- End quote ---
Man kann ja auch einfach einen Brief an Person A senden, der die fehlhaften Angaben auf dem Lohnzettel korrigiert und dann muss man auch nicht in Haft.
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Das geht per Hand und muss dann unterschrieben werden von:
Ministerialrat Finanzministerium
Regierungsdirektor zuständiges Regierungspräsidium
Dienststellenleitung (soweit Garantenstellung)
Ändert aber nix an der Abrechnung beim LBV, das geht automatisch und da wirds weiter als Zulage ausgewiesen, auch wenn du schriftlich hast, das es keine ist.
Sagte ich ja, so mach ich
was_guckst_du:
...ich wuürde einfach mal den Thraed hier ausdrucken und damit zur Behördenleitung gehen... dann haben alle was zum Lachen ;D
...wäre ungefähr so, als wenn man mit einem entsprechendem Papier zu Putin ginge, um die völkerrechtswidrige Annektion der Krim rückgängig zu machen...nur nicht ganz so gefährlich 8)
Jockel:
Bewirtschaftung kann ja kein Problem sein, das aktuelle Brutto ist das gleiche.
Erzwingungshaft ohne materielle Gründe ... Gelächter...
Jockel:
wie soll das aussehen ? Mein Arbeitgeber zahlt mir aktuell 3500 Euro, die er aus 3300 und 200 zusammendenkt. Ich möchte aber, dass er es als 3500 denkt. Ab in den Kerker ! Ein Problem wird das erst, wenn die Stufenlaufzeiten wechseln.
Spid:
Wenn das Urteil des ArbG entsprechend lautet (Feststellung der Eingruppierung in Entgeltgruppe X, Verurteilung des AG, das Entgelt dieser Entgeltgruppe zahlen), läßt es sich auch mit entsprechenden Zwangsmitteln durchsetzen - ganz egal, worin das Versagen des AG zur Erfüllung des Urteils begründet ist.
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