Autor Thema: Kündigungsfrist  (Read 1861 times)

Shoniya

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Kündigungsfrist
« am: 25.02.2021 12:15 »
Hallo.
Begonnen habe ich bei meinem derzeitigen Arbeitgeber im Juli 2015. Mein erster befristeter Vertrag lief bis zum Beginn meiner ersten Elternzeit. Nach meiner Elternzeit wurde ich unbefristet im März 2017 wieder angestellt.
Im Falle einer Kündigung, wäre meine Dienstzugehörigkeit ab 2015 oder 2017 zu rechnen? Bei 2015 wäre die Kündigungsfrist meiner Meinung nach wesentlich länger?!

Danke für eure Hilfe.
Lieben Gruß

Spid

  • Gast
Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #1 am: 25.02.2021 12:22 »
2015

Mask

  • Gast
Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #2 am: 25.02.2021 19:53 »
Beschäftigungszeit ist grundsätzlich die bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. Deine Kündigungsfrist wäre daher drei Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres

Shoniya

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #3 am: 26.02.2021 08:51 »
Ich danke euch für die Antworten 👍