Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung (Stufenzuordnung) bei Neueinstellung aus der Privatwirtschaft
Spid:
--- Zitat von: WasDennNun am 20.02.2021 15:11 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 20.02.2021 14:43 ---Wovon leitest du ab, dass die TVPs alleinig die gewonnene Berufserfahrung honorieren wollten?
Ist das irgendwo niedergeschrieben?
Im TV ist etwas anderes vereinbart worden. Hat ein Gericht festgestellt, dass das der alleinige Grund für die Stufen ist?
Und wovon leitest du ab, sie wollten, dass dem MA zum Zeitpunkt der höchstmöglichen Verbesserung der Arbeitsqualität und Arbeitsquantität das maximale Entgelt gezahlt werden sollte?
Im TV ist etwas anderes vereinbart worden. Hat ein Gericht festgestellt, dass das deren alleinige Intention für die Stufen war?
--- End quote ---
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--- Zitat von: Spid am 20.02.2021 15:02 ---Und inwiefern müßte ich weitere Urteile beibringen? Das referenzierte BAG-Urteil trifft abschließende Feststellungen zur Intention der TVP. Dir steht es frei, Rechtsprechung zu präsentieren, die etwas anderes ausführt.
--- End quote ---
Und dabei bleibt es. Die Feststellungen sind abschließend. Es gibt auch keine Einschränkung wie "vorwiegend", "u.a." oder "auch". Also, hast Du Rechtsprechung, die Du vorbringen kannst?
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 20.02.2021 15:15 ---Also wurde derlei nicht vereinbart, sondern es ist eine Wirkung, die Du kontrafaktisch vermutest.
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Der Stufenanstieg im TVöD ist für den Gros der MA mit durchschnittlicher Leistung primär durch Zeitablauf gesteuert.
Nenne es wie du willst., es belohnt die Zugehörigkeit zum Betrieb (öD).
Das ist das was vereinbart wurde.
Spid:
Na, was denn nun? Betrieb oder öD? Oder vielleicht doch AG? Und das ist jetzt wirklich die Aussage, die Du treffen wolltest? Oder ist sie wieder unscharf und soll präzisiert werden? Nur damit ich auch weiß, ob die neuerliche Vorbringung denn eine Antwort wert ist...
WasDennNun:
Der Stufenanstieg im TVöD ist für den Gros der MA mit durchschnittlicher Leistung primär durch Zeitablauf gesteuert.
Nenne es wie du willst.
Und wovon leitest du ab, sie wollten, dass dem MA zum Zeitpunkt der höchstmöglichen Verbesserung der Arbeitsqualität und Arbeitsquantität das maximale Entgelt gezahlt werden sollte?
Im TV ist etwas anderes vereinbart worden. Hat ein Gericht festgestellt, dass das deren alleinige Intention für die Stufen war?
Wenn also das Gericht festgestellt hat, dass es die alleinige Intention des Stufenanstieges die gewonnene Berufserfahrung honorieren, dann muss man das wohl so hinnehmen.
Allerdings hat ja das BAG (27.01.2011 - 6 AZR 526/09) ebenfalls festgestellt, dass Erfahrungswissen auch nach längerer Dauer des Arbeitsverhältnisses noch wachsen kann und diese Annahme einer Produktivitätssteigerung durch Erfahrungsgewinn der Lebenserfahrung entspricht und Berufserfahrung Arbeitnehmer befähigt, ihre Arbeit besser zu verrichten.
Irrt sich da das Gericht?
Da du ja sagst, dass eine solche Verbesserung nach etwa einem Jahr in gleicher Tätigkeit nicht mehr eintritt.
Oder müssen wir damit Leben, dass das Gericht eine Feststellung getroffen hat, die nicht faktbasiert ist, aber halt gültig. So wie die Festlegungen zu den Intentionen der TVP.
Und man durch diese Festlegung vom Gericht zum Schluss kommen muss, dass dem Mitarbeiter dann doch nicht Geld vorenthalten wird?
Spid:
--- Zitat von: WasDennNun am 20.02.2021 16:46 ---Der Stufenanstieg im TVöD ist für den Gros der MA mit durchschnittlicher Leistung primär durch Zeitablauf gesteuert.
Nenne es wie du willst.
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Und das wäre jetzt inwiefern relevant?
--- Zitat ---Und wovon leitest du ab, sie wollten, dass dem MA zum Zeitpunkt der höchstmöglichen Verbesserung der Arbeitsqualität und Arbeitsquantität das maximale Entgelt gezahlt werden sollte?
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Ich leite es nicht ab. Es ergibt sich unmittelbar aus der wiederholt zitierten Passage.
--- Zitat ---Im TV ist etwas anderes vereinbart worden.
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Inwiefern?
--- Zitat ---Hat ein Gericht festgestellt, dass das deren alleinige Intention für die Stufen war?
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Ja, in der wiederholt zitierten Passage. Oder findet sich im Urteil eine Einschränkung oder weitere Erwägungen dazu? Nein. Somit ist die Feststellung abschließend.
--- Zitat ---Wenn also das Gericht festgestellt hat, dass es die alleinige Intention des Stufenanstieges die gewonnene Berufserfahrung honorieren, dann muss man das wohl so hinnehmen.
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Was ja so ist.
--- Zitat ---Allerdings hat ja das BAG (27.01.2011 - 6 AZR 526/09) ebenfalls festgestellt, dass Erfahrungswissen auch nach längerer Dauer des Arbeitsverhältnisses noch wachsen kann und diese Annahme einer Produktivitätssteigerung durch Erfahrungsgewinn der Lebenserfahrung entspricht und Berufserfahrung Arbeitnehmer befähigt, ihre Arbeit besser zu verrichten.
Irrt sich da das Gericht?
Da du ja sagst, dass eine solche Verbesserung nach etwa einem Jahr in gleicher Tätigkeit nicht mehr eintritt.
Oder müssen wir damit Leben, dass das Gericht eine Feststellung getroffen hat, die nicht faktbasiert ist, aber halt gültig. So wie die Festlegungen zu den Intentionen der TVP.
Und man durch diese Festlegung vom Gericht zum Schluss kommen muss, dass dem Mitarbeiter dann doch nicht Geld vorenthalten wird?
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Inwiefern stünde die Feststellung des Gerichts im Widerspruch zur Realität? Warum sollte "längere Dauer" länger als ein Jahr sein? Und inwiefern sollte ab einem bestimmten Punkt Erfahrungswissen zu weiterer Steigereund der Arbeitsqualität und -quantität führen? Dazu läßt sich das BAG nicht ein.
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