Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung (Stufenzuordnung) bei Neueinstellung aus der Privatwirtschaft
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 20.02.2021 17:00 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 20.02.2021 16:46 ---Der Stufenanstieg im TVöD ist für den Gros der MA mit durchschnittlicher Leistung primär durch Zeitablauf gesteuert.
Nenne es wie du willst.
--- End quote ---
Und das wäre jetzt inwiefern relevant?
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Es ist das was die TVP vereinbart haben.
--- Zitat ---
--- Zitat ---Und wovon leitest du ab, sie wollten, dass dem MA zum Zeitpunkt der höchstmöglichen Verbesserung der Arbeitsqualität und Arbeitsquantität das maximale Entgelt gezahlt werden sollte?
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Ich leite es nicht ab. Es ergibt sich unmittelbar aus der wiederholt zitierten Passage.
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Dort steht nur was von Berufserfahrung honorieren und dass man annimmt, daß die Beschäftigten durch die Ausübung der ihnen übertragenen Tätigkeit laufend Kenntnisse und Erfahrungen sammeln, die die Arbeitsqualität und Arbeitsquantität verbessern.
Da steht aber nicht, dass sie das maximale Entgelt erhalten sollen, wenn sie die höchstmögliche Verbesserung erreicht haben, denn schließlich nimmt man ja nur an, dass sich die Arbeitsqualität und Arbeitsquantität verbessert. Man macht es weder zur Voraussetzung noch drückt es sich im TV irgendwie aus, dass eine Verbesserung notwendig wäre.
--- Zitat ---
--- Zitat ---Im TV ist etwas anderes vereinbart worden.
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Inwiefern?
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s.o.
Der Stufenanstieg im TVöD ist für den Gros der MA mit durchschnittlicher Leistung primär durch Zeitablauf gesteuert.
Der Stufenanstieg ist nicht zwingend mit irgendwelchen Leistungssteigerungen gekoppelt.
--- Zitat ---Inwiefern stünde die Feststellung des Gerichts im Widerspruch zur Realität? Warum sollte "längere Dauer" länger als ein Jahr sein?
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Weil es nicht auf ein Jahr eingeschränkt ist und somit längere Dauer auch 10 Jahren sein kann.
Spid:
--- Zitat von: WasDennNun am 20.02.2021 18:07 ---
--- Zitat von: Spid am 20.02.2021 17:00 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 20.02.2021 16:46 ---Der Stufenanstieg im TVöD ist für den Gros der MA mit durchschnittlicher Leistung primär durch Zeitablauf gesteuert.
Nenne es wie du willst.
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Und das wäre jetzt inwiefern relevant?
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Es ist das was die TVP vereinbart haben.
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Ob dem so ist, kann dahingestellt bleiben, denn das wäre jetzt inwiefern relevant?
--- Zitat ---
--- Zitat ---
--- Zitat ---Und wovon leitest du ab, sie wollten, dass dem MA zum Zeitpunkt der höchstmöglichen Verbesserung der Arbeitsqualität und Arbeitsquantität das maximale Entgelt gezahlt werden sollte?
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Ich leite es nicht ab. Es ergibt sich unmittelbar aus der wiederholt zitierten Passage.
--- End quote ---
Dort steht nur was von Berufserfahrung honorieren und dass man annimmt, daß die Beschäftigten durch die Ausübung der ihnen übertragenen Tätigkeit laufend Kenntnisse und Erfahrungen sammeln, die die Arbeitsqualität und Arbeitsquantität verbessern.
Da steht aber nicht, dass sie das maximale Entgelt erhalten sollen, wenn sie die höchstmögliche Verbesserung erreicht haben, denn schließlich nimmt man ja nur an, dass sich die Arbeitsqualität und Arbeitsquantität verbessert. Man macht es weder zur Voraussetzung noch drückt es sich im TV irgendwie aus, dass eine Verbesserung notwendig wäre.
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Wo genau stünde, daß die TVP gleichbleibende oder abnehmende Arbeitsqualität und -quantität hätten honorieren wollen? Ich löse selbst: nirgends. Die TVP wollten nach der Feststellung des BAG Berufserfahrung honorieren, die zu steigender Arbeitsqualität und -quantität führt.
--- Zitat ---
--- Zitat ---
--- Zitat ---Im TV ist etwas anderes vereinbart worden.
--- End quote ---
Inwiefern?
--- End quote ---
s.o.
Der Stufenanstieg im TVöD ist für den Gros der MA mit durchschnittlicher Leistung primär durch Zeitablauf gesteuert.
Der Stufenanstieg ist nicht zwingend mit irgendwelchen Leistungssteigerungen gekoppelt.
--- End quote ---
Und das wäre jetzt wo inwiefern vereinbart worden?
--- Zitat ---
--- Zitat ---Inwiefern stünde die Feststellung des Gerichts im Widerspruch zur Realität? Warum sollte "längere Dauer" länger als ein Jahr sein?
--- End quote ---
Weil es nicht auf ein Jahr eingeschränkt ist und somit längere Dauer auch 10 Jahren sein kann.
--- End quote ---
Also ergibt sich nicht, daß "längere Dauer" länger als ein Jahr sein sollte?
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 20.02.2021 18:17 ---Wo genau stünde, daß die TVP gleichbleibende oder abnehmende Arbeitsqualität und -quantität hätten honorieren wollen? Ich löse selbst: nirgends.
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Im TV steht das.
Denn der Stufenanstieg ab Stufe 3 ist im TVöD für den Gros der MA mit durchschnittlicher Leistung primär durch Zeitablauf gesteuert. Bis zur Stufe 3 durch reinen Zeitablauf.
Und es steht dem AG frei, dem Mitarbeiter selbst bei extrem abnehmender Leistung zu honorieren.
Spid:
Nein, da steht derlei nicht. Da ist lediglich eine Wirkung vereinbart, die die von Dir behauptete sein kann oder nicht. Das ist völlig unbeachtlich. Der Wille der TVP ist ja durch das BAG festgestellt worden.
WasDennNun:
Die TVP haben somit eine TV vereinbart, der nicht ihrem vom BAG festgestellt Willen entspricht.
Und die TVP haben mehrfach diesen TV bestätigt.
Und damit wiederholt etwas vereinbart, was nicht ihrem vom BAG festgestellten Willen entspricht.
Bleibt die Frage:
Täuschen die TVPs nur vor, dass dies Ihr Wille war? Denn sie vereinbar ja weiterhin etwas, was demnach nicht ihrem Willen entspricht.
Sie vereinbaren ja wiederholt eine Stufen Konzeption, welches ab der Stufe 3 idR unabhängig von Leistungssteigerung, Erfahrungszuwachs funktioniert, sondern für den Gros der durchschnittlichen MA rein durch Zeitablauf funktioniert.
Und bringen ja damit zum Ausdruck, dass ihnen Leistungs- oder Erfahrungszuwachs relativ egal ist und primär das verharren beim AG belohnt werden soll.
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